Kindergeld Anspruch

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Benny1985
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Kindergeld Anspruch

Beitrag von Benny1985 »

Hallo, ich mache grade meine Ausbildung(Ich bin 16 Jahre alt)und bekomme BAföG. Meine Mutter möchte mir deswegen kein Geld mehr geben.Bevor ich das BAföG bekomme habe, habe ich jeden Monat Geld für den Eigenbedarf bekommen,Verpflegung, und Klamotten. Ich bekomme Kindergeld und Halbwaisen Rente. Durch das BAföG streicht meine mutter mir alles sie sagt das ich jetzt selbst meine Klamotten bezahlen muss. Darf meine mutter mir das streichen ? Oder hab ich jetzt kein recht mehr das meine mutter mir Geld gibt. Darüber hinaus hat sie mir noch gesagt das ich ihr noch Geld geben muss für die Schulsachen die sie in den Monat davor gezahlt hat. Und diese summe ist nicht grade niedrig. Momentan sieht es so aus das ich sehr wenig zuhause bin. Der Grund liegt daran das ich mich zuhause nicht mehr wohlfühlen kann da es immer mehr streit und Stress gibt z.B. Alkohol.
Darf mein mutter das Geld wirklich einbehalten ? Zuhause wohne ich gesetzlich noch aber dort bin ich kaum weil ich mich da nicht wohlfühle.
Ist das Rechtens ?
SusanneBerlin
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wieviel Geld hast du denn insgesamt mit Bafög, Kindergeld und Halbwaisenrente?

Das Bafög ist übrigens dafür da, um damit den Lebensunterhalt und die Ausgaben für die Ausbildung zu bestreiten, also Kleidung, Lebensmittel, Schulsachen, Unterkunft, Fahrgeld, Mittagessen usw.

Wenn man später mal mit seinem Job Geld verdient, muss man davon auch sein Essen, Klamotten, die Miete, den Strom, das Auto, das Internet und Telefon bezahlen, da ist auch keiner da der einem noch zusätzlich Geld gibt.
Grüße, Susanne
Benny1985
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Benny1985 »

da meine mutter mir das Kindergeld und die Halbwaisen rente streicht hab ich nur 216€ im Monat zu Verfügung. Kindergeld 184€ Halbwaisen rente 164€ und das Geld streicht meine mutter mir und behält es für den Eigenbedarf. Und von BAföG muss ich Schulsachen bezahlen z.B. für den praktischen bereich für das mittagessen in der schule und für zusätzliche kosten die in der schule noch anfallen.
Es kann ja nicht sein das ich für 216€ meine (privaten Klamotten) kaufen muss und mich selber verpflegen muss.
:shock:
Oder ?
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Das Kindergeld heißt zwar Kindergeld, aber es ist nicht das Geld der Kinder. Kind sein ist keine besondere Leistung die der Staat belohnt. Vielmehr sind Kinder eine finanzielle Belastung, die Eltern steuerlich absetzen können.

Ebenso verhält es sich mit dem Bafög und der Halbwaisenrente. Solange das Kind minderjährig ist, entscheidet der/die gesetzliche Vertreter/in, welche Mittel das Kind zur Verfügung hat.

Bei häuslichen Problemen können sich Kinder und Jugendliche vom Jugendamt beraten lassen.
Stan78
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Stan78 »

Verstehe ich das richtig: Ihre Mutter bezieht das Kindergeld und die Halbweisenrente für Sie und behält das Geld vollständig ein?
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Stan78 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig: Ihre Mutter bezieht das Kindergeld und die Halbweisenrente für Sie und behält das Geld vollständig ein?
Das ist im Prinzip vollkommen richtig. Das minderjährige Kind wird wohl keine eigene Wohnung/eigenen Haushalt haben (wg. Minderjährigkeit).
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

@ Stan78 - Das wichtige habe ich mal rot kenntlich gemacht.
Benny1985 hat geschrieben:Hallo, ich mache grade meine Ausbildung(Ich bin 16 Jahre alt)und bekomme BAföG. Meine Mutter möchte mir deswegen kein Geld mehr geben.Bevor ich das BAföG bekomme habe, habe ich jeden Monat Geld für den Eigenbedarf bekommen,Verpflegung, und Klamotten. Ich bekomme Kindergeld und Halbwaisen Rente. Durch das BAföG streicht meine mutter mir alles sie sagt das ich jetzt selbst meine Klamotten bezahlen muss. Darf meine mutter mir das streichen ? Oder hab ich jetzt kein recht mehr das meine mutter mir Geld gibt. Darüber hinaus hat sie mir noch gesagt das ich ihr noch Geld geben muss für die Schulsachen die sie in den Monat davor gezahlt hat. Und diese summe ist nicht grade niedrig. Momentan sieht es so aus das ich sehr wenig zuhause bin. Der Grund liegt daran das ich mich zuhause nicht mehr wohlfühlen kann da es immer mehr streit und Stress gibt z.B. Alkohol.
Darf mein mutter das Geld wirklich einbehalten ? Zuhause wohne ich gesetzlich noch aber dort bin ich kaum weil ich mich da nicht wohlfühle.
Ist das Rechtens ?
Benny1985
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Benny1985 »

Ja meine Mutter behält das ganze Geld.
Und warum darf sie den das Geld behalten ? Das Kindergeld ist doch für Klamotten usw. gedacht oder nicht ?
Sie versäuft das Geld lieber. Tut mir leid wenn ich das jetzt so sagen muss...
Zurzeit wohne ich nicht zuhause
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Benny1985 hat geschrieben:Ja meine Mutter behält das ganze Geld.
Und warum darf sie den das Geld behalten ? Das Kindergeld ist doch für Klamotten usw. gedacht oder nicht ?
Das Kindergeld ist nicht das Geld der Kinder. Wer bezahlt denn z.b. die anteilige Miete, Strom-/Wasserkosten, Telefon. Wer putzt die Wohnung oder wäscht die Wäsche etc. Das Kind wohnt doch offiziell im Haushalt der Mutter.

Solange das Kind minderjährig ist, entscheiden die Eltern, was mit dem Geld passiert.

Nur das örtliche Jugendamt kann hier z.B. über "betreutes Wohnen" usw. weiter helfen, und nicht das Forum.
Benny1985
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Benny1985 »

kann man da wirklich nichts machen ? ich meine ich kann mich doch nicht nur mit 216€ den ganzen Monat verpflegen.
Alleine weil ich noch 50€ miete zahle. Dann bleibt auch nicht mehr viel geld für essen und Klamotten
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Benny1985 hat geschrieben:kann man da wirklich nichts machen ? ...
Das Sorgerecht hat die Mutter. Daher kann sie alleine bestimmen was läuft.

Minderjährige Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich vom Jugendamt (auch anonym) beraten zu lassen (siehe § 8 Abs. 2 und 3 SGB VIII).
Benny1985
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Benny1985 »

ich war bereits schon 3 mal beim jugendamt und es ist nichts passiert.. :(
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kindergeld Anspruch

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Benny1985 hat geschrieben:ich war bereits schon 3 mal beim jugendamt und es ist nichts passiert.. :(
Wenn ein minderjähriges Kind/Jugendlicher nicht bei den Eltern wohnen kann (oder will), dann kann es das Jugendamt bitten ihn in Obhut zu nehmen (vgl. § 42 SGB VIII). Bittet das minderjährige Kind/der Jugendliche um Inobhutnahme, dann muss das Jugendamt handeln.
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