Hallo
mal angenommen man würde eine Private feier machen, 6 leute im vorhinein festgelegt, die 5 15 jährigen bringen ganz viel alkohol mit (woher auch immer) in die wohnung des älterer bruders einer der 15 jährige. der bruder ist 23. rechtliche konsequenzen für den bruder? wie ist die rechtslage?
Privatfeier alkohol an jungendliche 15
Moderator: FDR-Team
Re: Privatfeier alkohol an jungendliche 15
Ein Gastgeber kann eine Garantenstellung haben. Siehe dazu z.B. diesen Thread --> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=252520
Dann kann er u.U. für nachteilige Folgen für seine Gäste zivilrechtlich und auch strafrechtlich verantwortlich sein.
Dann kann er u.U. für nachteilige Folgen für seine Gäste zivilrechtlich und auch strafrechtlich verantwortlich sein.
Re: Privatfeier alkohol an jungendliche 15
Noch ein interessanter Thread zu diesem Thema
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen