Privatfeier alkohol an jungendliche 15

Moderator: FDR-Team

Andi1234
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 26.11.14, 16:54

Privatfeier alkohol an jungendliche 15

Beitrag von Andi1234 »

Hallo
mal angenommen man würde eine Private feier machen, 6 leute im vorhinein festgelegt, die 5 15 jährigen bringen ganz viel alkohol mit (woher auch immer) in die wohnung des älterer bruders einer der 15 jährige. der bruder ist 23. rechtliche konsequenzen für den bruder? wie ist die rechtslage?
Redfox

Re: Privatfeier alkohol an jungendliche 15

Beitrag von Redfox »

Ein Gastgeber kann eine Garantenstellung haben. Siehe dazu z.B. diesen Thread --> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=252520

Dann kann er u.U. für nachteilige Folgen für seine Gäste zivilrechtlich und auch strafrechtlich verantwortlich sein.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Privatfeier alkohol an jungendliche 15

Beitrag von ktown »

Noch ein interessanter Thread zu diesem Thema
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen