Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

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SusanneBerlin
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von SusanneBerlin »

Daniel Mueller hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:Im Grunde muss Dein Team den Turnierveranstalter fragen ob er unter 16jährige zulässt.
Solange die Rahmenrichtlinien des Gesetzgebers eingehalten werden spricht gesetzlich nichts dagegen.
Das Spiel selber ist ja auch nach USK/PEGi ab 12 Jahren freigegeben.
D.h. ich muss nur darauf hoffen ob die zustimmen oder nicht :)? Und natürlich Zustimmung der Eltern
Soweit waren wir doch heute morgen um 9 Uhr auch schon.
Grüße, Susanne
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von PurpleRain »

Daniel Mueller hat geschrieben:Und natürlich Zustimmung der Eltern
Soweit am SV nicht herumgebastelt wird, liegt die doch vor:
Daniel Mueller hat geschrieben:Jetzt ist meine Frage, Kann ich mit 15 Jahren an Offline Turnieren Teilnehmen? Meine Eltern sind einverstanden,
SusanneBerlin hat geschrieben:Soweit waren wir doch heute morgen um 9 Uhr auch schon.
Was halten Sie von mir um 9:50 geäußerten Idee, sich ggfs über das AGG hereinzuklagen?
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
SusanneBerlin
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von SusanneBerlin »

Nichts.
Grüße, Susanne
PurpleRain
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von PurpleRain »

SusanneBerlin hat geschrieben:Nichts.
Gibt es dafür auch eine rationale Begründung oder ist es einfach Ihr Bauchgefühl?
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questionable content
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von questionable content »

PurpleRain hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Da gibt es kein Gesetz, mit dem du den Veranstalter zwingen kannst, Jugendliche unter 16 mitspielen zu lassen.
Hmm, da werfe ich mal das AGG in den Raum. Das ist doch ein typischer Fall von Altersdiskriminierung.
Wo entnehmen Sie denn dem AGG, dass es für Computerspieltourniere gilt?
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von PurpleRain »

questionable content hat geschrieben:Wo entnehmen Sie denn dem AGG, dass es für Computerspieltourniere gilt?
Sind das etwa keine Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (§ 2 Abs. 1 8. AGG) ?
Das AGG gilt auch für eine Disko :idea:
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von freemont »

questionable content hat geschrieben: ...
Wo entnehmen Sie denn dem AGG, dass es für Computerspieltourniere gilt?
Ich zitiere mal die Begründung zu § 1 AGG:
... Differenzierungen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten dienen und Merkmale des § 1
betreffen (z. B. ein Mindestalter aus Gründen des Jugendschutzes verlangen), sind selbstverständlich ohne weiteres zulässig. ...
Das ist ja auch logisch, man kann ja nicht den Jugendschutz per Altersdiskriminierung aushebeln, das will das AGG sicher nicht.

Aber ich fürchte, prince wird das nicht zu vermitteln sein.
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von questionable content »

PurpleRain hat geschrieben:
questionable content hat geschrieben:Wo entnehmen Sie denn dem AGG, dass es für Computerspieltourniere gilt?
Sind das etwa keine Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (§ 2 Abs. 1 8. AGG) ?
Das AGG gilt auch für eine Disko :idea:
Halten wir also mal fest
1. Damit das AGG anwendbar ist, müsste die Anmeldung/Teilnahme der Teams an einem Spieletournier u.a. die Anforderungen von § 2 AGG erfüllen.

Je nach Organisation könnte es für die Teams bereits hieran fehlen.

Wir reden nicht von Zuschauern/Besuchern.

2.
PurpleRain hat geschrieben: Das AGG gilt auch für eine Disko :idea:
In eine normale Disco dürften gerade 14-jährige aber nun mal nicht rein. Der Betreiber kann im Regelfall völlig rechtmäßig und unbestritten alles unter 16 an der Tür abweisen. Und wenn er es entsprechend organisiert, auch jede Person unter 18.

Warum wohl?

3. Weiterhin:
- Das Abstellen auf einen gewissen Reife- und Belastbarkeitsgrad, der pauschaliert durch das Alter bestimmt wird, ist bei Minderjährigen grds. tatsächlich noch anerkannt als Sachgrund. Man kann insoweit schlecht der Privatperson vorwerfen, was der Gesetzgeber seinerseits mit sehr viel mehr Ressourcen trotzdem für nötig hält und systematisch einsetzt.

- Alterskategorien bei Sportveranstaltungen sind z.B. ebenfalls weiterhin als hinreichender Sachgrund anerkannt.Klagen Sie sich mal als 14-jähriger in die Teilnahmer an der Seniorenliga im Tischtennis ein oder als 7-jähriger den Zugang zu einer Mannschaft der ersten Fußballbundesliga. Gehen Sie ernsthaft davon aus, dass der jeweilige Fußballverein :-)

Alternativ: Erklären Sie mal die Ausländerregelung im deutschen Fußball mit Ihrem Grundansatz: Da wollen auch nur Spieler mit anderem ethnischen Hintergrund (= anderes AGG-Merkmal) als Teil eines Teams an Turnieren teilnehmen. Selbst unter der Neuregelung werden aber "Rassedeutsche" (rein provokant formiert; in Wirklichkeit geht es nur um die deutsche Staatsangehörigkeit) durchaus privilegiert.
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von PurpleRain »

questionable content hat geschrieben:Je nach Organisation könnte es für die Teams bereits hieran fehlen.
Wieso? Haben Sie auch zutreffende Beispiele?
questionable content hat geschrieben:In eine normale Disco ... Warum wohl?
Versuchen Sie doch den Grund zu finden, sind Sie dazu nicht in der Lage? Einen kleinen Hinweis gebe ich ihnen: suchen Sie den wichtigen Sachgrund.
questionable content hat geschrieben:Das Abstellen auf einen gewissen Reife- und Belastbarkeitsgrad, der pauschaliert durch das Alter bestimmt wird, ist bei Minderjährigen grds. tatsächlich noch anerkannt als Sachgrund.
Sie haben Sinn und Zweck des AGG überhaupt nicht verstanden. Das AGG zwingt dazu, das Vorliegen eines zulässigen Sachgrundes im Einzelfall zu prüfen. Mit Ihrer pauschalisierten Einordnung könnte man beispielsweise Frauen grundsätzlich von bestimmten Arbeitsstellen ausschliessen, da Frauen im Schnitt körperlich nicht so leistungsfähig sind oder einen mehr Gefühls- als logischen Entscheidungsprozess führen.
questionable content hat geschrieben:Man kann insoweit schlecht der Privatperson vorwerfen, was der Gesetzgeber seinerseits mit sehr viel mehr Ressourcen trotzdem für nötig hält und systematisch einsetzt.
Ich fürchte der Gesetzgeber steht etwas höher, schließlich macht er die Gesetzen, die die Privatperson einzuhalten hat.
questionable content hat geschrieben:Alterskategorien bei Sportveranstaltungen sind z.B. ebenfalls weiterhin als hinreichender Sachgrund anerkannt. Klagen Sie sich mal als 14-jähriger in die Teilnahmer an der Seniorenliga im Tischtennis ein oder als 7-jähriger den Zugang zu einer Mannschaft der ersten Fußballbundesliga.
Den 14-Jährigen wird man sicherlich zurecht auf die Jugendliga verweisen. Beim 7-Jährigen zeigen Sie ein Missverständnis des AGG: Niemand kann sich in eine Mannschaft oder Arbeitsstelle klagen sondern nur erreichen, dass eine Bewerbung zu gleichen Bedingungen zugelassen wird. Im vorliegenden Fall des LoL-Spielers bedeutet es, dass er nur dann in die Mannschaft genommen werden muss, wenn er tatsächlich der am besten für die Position Geeignete ist.
questionable content hat geschrieben:Alternativ: ... Selbst unter der Neuregelung werden aber "Rassedeutsche" (rein provokant formiert; in Wirklichkeit geht es nur um die deutsche Staatsangehörigkeit) durchaus privilegiert.
Sie scheinen doch die Rasse und die Staatsbürgerschaft zu verwechseln. Die Rasse wird, mit dem Alter, im § 1 AGG als unzulässiger Diskriminierungsgrund genannt, die Staatsbürgerschaft nicht.
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von questionable content »

PurpleRain hat geschrieben:]Sie scheinen doch die Rasse und die Staatsbürgerschaft zu verwechseln. Die Rasse wird, mit dem Alter, im § 1 AGG als unzulässiger Diskriminierungsgrund genannt, die Staatsbürgerschaft nicht.
Auch da liegen Sie im Ergebnis leider erneut grundfalsch.

1. Das Wort, das die hinter der "Staatsangehörigkeit" stehenden Kriterien direkt ins AGG bringt, ist Ethnie.
2. Die "Rasse" ist in unseren rechtlichen Breitengraden anerkannt als sinnloses, historisch bedingtes Füllwort im AGG, da es objektiv keine menschlichen "Rassen" gibt.
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Re: Mindestalter bei Offline- League of Legends Turnieren?

Beitrag von PurpleRain »

questionable content hat geschrieben:Auch da liegen Sie im Ergebnis leider erneut grundfalsch. ... [weiteres Dummgeschwätz, was nichts zur Sache beiträgt]
Sie haben immer noch nicht den Unterschied von Staatsbürgerschaft, die man wechseln kann, und der Rasse, die nicht wechselbar ist, verstanden.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich "Rasse", also eine biologische und nicht änderbare Eigenschaft, in das Gesetz geschrieben, um zu vermeiden, dass hier ein schwammiger Begriff wie "Ethnie" verwendet wird, der ja wieder beliebig selbstgewählt sein kann.
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