Jobben in der Tanzschule

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Nika73
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Jobben in der Tanzschule

Beitrag von Nika73 »

Hallo,

mein Sohn ist 15 Jahre alt (wird im Nov. 16) und hat von seiner Tanzschule angeboten bekommen, zwei bis dreimal im Monat samstags abends vor, während und nach der "Disco" im Service zu helfen
Die Arbeitszeiten sind von 17.30 Uhr bis 23.30 Uhr. Die Vergütung: Mindestlohn plus ein Freigetränk pro Std.

Nun meine Frage: Muss ich als Mutter nichts unterschreiben, dass er den Job machen darf?
Gibt es mit den Arbeitszeiten Probleme?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
SusanneBerlin
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Re: Jobben in der Tanzschule

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

die Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Demnach dürfte ein Jugendlicher nur bis 20 bzw. 22 Uhr beschäftigt werden. (§ 14)
Bei einem festgestellten Verstoß hat nicht der Jugendliche etwas zu befürchten, sondern der Arbeitgeber.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Jobben in der Tanzschule

Beitrag von ExDevil67 »

Könnte bei 3 Veranstaltungen im Monat auch Probleme mit §16 JArbSchG geben.
SusanneBerlin
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Re: Jobben in der Tanzschule

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Arbeitgeber muss den Nebenjobber bei der Minijobzentrale als Mitarbeiter in geringfügiger Beschäftigung anmelden!
-> Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung §1, Satz 2
Grüße, Susanne
Ronny1958
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Re: Jobben in der Tanzschule

Beitrag von Ronny1958 »

Das Verbot des § 16 Abs. 1 JArbSchG gilt für nicht privilegierte Beschäftigung (siehe Abs. 2 als abschließende Aufzählung) von Jugendlichen (=unter 18) an jedem Samstag.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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