Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Eltern

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Magnolia33
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Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Eltern

Beitrag von Magnolia33 »

Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich habe folgende Frage: Eine Minderjährige, 16 Jahre alt, hat ohne das Wissen und ohne Einverständnis ihrer Eltern ihr Tablet, welches sie von den Eltern und ihren Großeltern zu Weihnachten bekommen hatte, an einen An und Verkaufladen verkauft. Der Verkäufer hat Ihr geglaubt, dass sie volljährig ist und hat weder auf die Vorlage eines Ausweises noch auf einer Einverständniserklärung der Eltern bestanden. Meines Erachtens nach ist hier kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.Die Eltern sind immer noch im Besitz der Originalrechnung für das Tablet. Die Eltern beabsichtigen nun dem Händler sein Geld zurückzuzahlen und die Herausgabe des Tablet zu verlangen. Wenn sich der Händler jedoch weigert das Tablet zurück zugeben, macht er sich dann strafbar? Könnte man ihn dann wegen Diebstahl anzeigen? Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt geändert von ktown am 04.09.16, 20:20, insgesamt 2-mal geändert.
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FelixSt
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von FelixSt »

Wenn Sie jemanden anzeigen, dann tun Sie das, weil Sie eine Straftat vermuten. Die Bewertung und Benennung dieser Tat nehmen dann Polizei und Staatsanwaltschaft vor - oder auch nicht, wenn keine Straftat vorliegt. Als Betroffener zeigen Sie einen Sachverhalt an.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Magnolia33
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Magnolia33 »

Die konkrete Frage lautet: Macht sich der Händler strafbar, wenn er die Herausgabe des Tablets verweigert, oder nicht? Gehört das Tablet nicht rechtlich gesehen immer noch der Minderjährigen , da ja kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist? Danke im Voraus!
questionable content
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von questionable content »

Ohne Zustimmung der Eltern sind die Verträge schwebend unwirksam. Mit Verweigerung der Genehmigung der Eltern sind sie endgültig nichtig.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Magnolia33
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Magnolia33 »

Folgt dann daraus, dass der Händler sich strafbar macht, wenn er das Tablet nicht zurück gibt?
freemont
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von freemont »

Magnolia33 hat geschrieben:Die konkrete Frage lautet: Macht sich der Händler strafbar, wenn er die Herausgabe des Tablets verweigert, oder nicht? Gehört das Tablet nicht rechtlich gesehen immer noch der Minderjährigen , da ja kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist? Danke im Voraus!
Hallo,

es kommt darauf an, ob das Eigentum übergegangen ist. Das ist nicht der Fall, deshalb wäre es Unterschlagung, wenn sich der Händller das Gerät zueignet.

Da kommt das Abstraktionsprinzip ins Spiel. Das BGB unterscheidet Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Letzteres ist nicht rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige sein Eigentum verliert. Das bedarf dann der Zustimmung der Eltern, unabhängig von der Zustimmung zum Kaufvertrag.

Man könnte hier aber am Vorsatz des Händlers zweifeln, wenn ihn der Minderjährige über sein Alter getäuscht hat. Aber spätestens wenn er das wahre Alter des Mj. kennt, begeht er eine Unterschlagung, wenn er sich das fremde Eigentum zueignet, z.B. weiterverkauft.
Stan78
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Stan78 »

questionable content hat geschrieben:Ohne Zustimmung der Eltern sind die Verträge schwebend unwirksam. Mit Verweigerung der Genehmigung der Eltern sind sie endgültig nichtig.
Das gilt so nicht pauschal für alle Verträge, §110 BGB gesteht einer Jugendlichen durchaus einen gewissen Verfügungsrahmen zu, sofern sie die Verträge mit Mitten erfüllen kann, die ihr zur freien Verfügung überlassen sein. Wenn das Tablet ein Geschenk war und wirksam und vollständig in den Besitz der Jugendlichen übergegangen ist, darf sie es möglicherweise auch verkaufen, zumindest wenn der Wert sich in einem Rahmen bewegt, über den 16jährige üblicherweise verfügen können.
Magnolia33
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Magnolia33 »

Das Tablet wurde nicht vom Taschengeld bezahlt. Es hat 500€ gekostet. Die Eltern haben der Jugendlichen verboten das Tablet zu verkaufen, sie hat es heimlich trotzdem verkauft. Das Tablet sollte für Schularbeiten genutzt werden.
Chavah
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Chavah »

Da schaust du mal in §§ 106 ff BGB.

Chavah
Zafilutsche
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Re: Minderjährige verkauft Tablet ohne Einständnis der Elter

Beitrag von Zafilutsche »

Nach meiner Auffassung existiert ein Herausgabeanspruch, da der Kaufvertrag schwebend unwirksam war und die Eltern die Zustimmung nicht gegeben hatten. Ergo kann man in solchen Fällen (am besten Nachweislich) die Herausgabe der Ware gegenüber dem Händler wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Jugendlichen erklären. Mit der Stellungnahme wieso weshalb warum er die Herausgabe verweigert, könnte man zivilrechtlich vorgehen. Da wäre vom "außergerichtlichen Vergleich" bis "Urteilssprüchen" alles drin.
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