Hilfe: Betreuer will Bekleidungsgeld zurück

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ElliGross
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Hilfe: Betreuer will Bekleidungsgeld zurück

Beitrag von ElliGross »

Hallo ich habe folgendes Problem,

Ich bin gerade vom Betreuten Einzelwohnen (Jugendamt-über Ortlichen Träger) ausgezogen in die eigene Wohnung mit meinem Freund. In den letzten Monaten hatte ich einiges an Bekleidungsgeld angespart und da dies nicht ausgezahlt wird habe ich noch neue Kleidung gekauft.

Ich hatte in etwa 230€ BG (Bekleidungsgeld) und habe für in etwa 200€ eingekauft. Mein Betreuer hat mir nun 130€ in Rechnungen abgerechnet und will 70€ (Ich hatte vorher 200€ bekommen zum einkaufen) nicht abrechnen. Nun sind also ca 70€ "Schulden" entstanden.
Er war im Urlaub für 10 Tage und hat dann erst meine Rechnungen angeschaut und gesagt er nimmt sie nicht an.
Somit hatte ich keine Chance irgendwas zurückzuziehen.
Ich habe kein Einkommen und werde von meinen Eltern unterstützt.

Bis jetzt hat er mir nur in einer SMS erklärt ich habe das Geld zurückzuzahlen, aber ich habe doch die Quittungen.

Wer ist jetzt im recht? Er bedrängt uns langsam und will unbedingt das Geld zurück.

Ablauf war also:
-> Er gibt mir 200€ zum einkaufen-> ich bestelle die Sachen-> er rechnet nach 10 Tagen 130€ ab und nimmt die restlichen Quittungen nicht mit-> er möchte jetzt ca 70€ zurück

Ich habe vorher noch, auf sein Angebot hin, Rechnungen von Freundinnen eingereicht. (hatte vor ca 4 Monaten an die 600€ an BG angespart), jetzt kann er angeblich die Schuhe nicht mehr abrechnen weil ich irgendwann mal eine Rechnung von Schuhgröße 37 im Sommer eingereicht haben sollen, wenn ich dicke Socken im Winter trage brauch ich doch eh 1-2 Nummern Größer, habe eine 39.

Ich habe jedoch kein Einkommen. Hat er eine Chance ?
HerbertRam
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Re: Hilfe: Betreuer will Bekleidungsgeld zurück

Beitrag von HerbertRam »

Hallo,

ich arbeite in NRW in einer Kinder und Jugendhilfe Einrichtung eines großen, nicht kirchlichen Trägers.

Ich kenne es so, das Taschengelder und Bekleidungsgelder personenbezogene Gelder sind auf die das Kind/ der Jugendliche / der junge Erwachsene einen Anspruch hat.

Beispiel: Ein Jugendlicher in unserer Einrichtung spart 150€ Bekleidungsgeld, verlässt dann die Einrichtung. Dieser Junge bekommt sein Bekleidungsgeld gegen Unterschrift ausgezahlt.

Grüße Herbert
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