Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

OlliP
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Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

Hallo,

bei unserer Urlaubsreise wurde der Rückflug kurzfristig, vom Reiseveranstalter, umgebucht
und wir mussten mit einer anderen Airline zu einem anderen Flughafen fliegen. Dieser war mehr
als 400km von Ausgangsflughafen entfernt!
Zuerst wurde uns zugerufen, dass ein Bustransfer vom jetzigen Zielflughafen zum bisherigen
Zielflughafen zur Verfügung gestellt wird was aber dann ganz anders ablief. Am neuen Zielflughafen
angekommen, wurde uns eine Bahnticket in die Hand gedrückt und der Weg zur S-Bahn gezeigt.
7 Stunden später waren wir dann an unserem ursprünglichen Zielflughafen angekommen und konnten
die Heimreise mit unserem Auto fortsetzen.

Zudem wurde der Flug auch noch von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt, die keine
Kulanz beim Übergewicht der Koffer durchgehen läßt. Für 10% Übergewicht, verteilt auf
4 Gepäckstücke, wurde 48 Euro "abgezockt" - die ursprüngliche Fluggesellschaft hat mir auf
Anfrage mitgeteilt, dass 10% auf Kulanz laufen würde und dadurch keine Mehrkosten auf mich
zukommen würde. So habe ich dann auch die Koffer gepackt!!

Wie ist hier nun die Rechtslage?

Danke
Olli
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

:cry: :cry: :cry:

Niemand eine Idee dazu??


Danke
Olli
AntoniaW
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von AntoniaW »

- neuer Zielflughafen: Ersatzbeförderung muss seitens des Reiseveranstalter gestellt werden. Bahnticket ist i.O., Bustransfer würde bei zu wenigen Reisenden zu teuer. Hier gilt die Schadensminderungspflicht. Zu diesem Punkt macht die Frankfurter Tabelle eine Empfehlung.

- neues Fluggerät: Flugdaten sind unverbindlich. Dieser Standardspruch wird auch in den Buchungs- und Reiseunterlagen des gewählten Veranstalters enthalten sein. Das Übergepäckrisiko gehört zum täglichen Leben und kann wohl nicht auf den Veranstalter übertragen werden. Auch bei der ursprünglichen Fluggesellschaft hätte ein Mitarbeiter die Beförderung ohne Entgelt verweigern können, auch ein Schreiben aus der Zentrale dürfte dagegen nichts ausmachen.
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

Danke!!

Nach weiterem "stöbern" habe ich nun herausgefunden, dass wir wegen "Überbuchung des Fluges"
umgebucht wurden und da an diesem Tag kein weiterer Flug nach Karlsruhe ging, nach München
geflogen wurden!! (ich nenne nun mal Ross und Reiter)
Der zugesagte Shuttle war natürlich nicht da und wir bekamen "Zugtickets" in die Hand gedrückt
um die Weiterreise nach KA anzutreten. Also zuerst S-Bahn zum HBF, dann ICE bis Stuttgart, IC
nach KA, Regiobahn nach Baden-Baden und dann nochmal TAXI zum BadenAirport.
Ankunft in München war 17:20 - bis wir am BadenAirport waren, war es dann 2Uhr!!! :roll:

Dies alles mit 4 Koffern, 2 kleineren Kindern und jeder hatte noch einen Rucksack!

Irgendwo (Wikipedia) habe ich gelesen, dass Kinder bei "überbuchung" eine Vortrittsrecht hätten!
Ist das so und gilt das dann auch für eine Familie mit Kindern??

Danke
Olli
AntoniaW
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von AntoniaW »

PS: Bitte mal noch das Thema "neutalisieren". Stichwort Rechtsberatung. Ein Blick in die Forenregeln verräzt mehr.
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

AntoniaW hat geschrieben:- neuer Zielflughafen: Ersatzbeförderung muss seitens des Reiseveranstalter gestellt werden. Bahnticket ist i.O., Bustransfer würde bei zu wenigen Reisenden zu teuer. Hier gilt die Schadensminderungspflicht. Zu diesem Punkt macht die Frankfurter Tabelle eine Empfehlung.
OK, aber wie rechnet man den Umstand dazu?
Irgendwo absetzen und 4 Zugticket ist ja nicht die Lösung, zumal der Ausgangsflughafen überhaupt keine
Bahnanbindung hat und die "Ersatzbeförderung" mit "mehrmals umsteigen" und 7 Stunden zu Buche schlägt!
Die Frankfurter Tabelle gibt da nichts her.

Im Normalfall wären wir, an dem Provinzflughafen, 30 Minuten nach der Landung in unserem
Auto gewesen.
svenvanhien
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von svenvanhien »

War die ursprünglich gebuchte Fluggesellschaft in der EU beheimatet?
Sind zwischen der Bekanntgabe der Flugumbuchung und dem Flug weniger als 2 Wochen vergangen?
Hat der Kunde eine schriftliche Bestätigung, dass der gebuchte Flug überbucht war?

Wenn alle drei Fragen mit JA beantwortet werden können, hat der Kunde ggf. Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (zwischen EUR 250,- und EUR 600,- pro Person), die der Kunde bei der gebuchten Fluggesellschaft (nicht beim Veranstalter) einfordern kann.

Es mag ja sein, dass der Veranstalter schreibt, dass die Flugzeiten unverbindlich sind.
Nur eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kunden und Veranstalter kann nicht die EU Fluggastrechte ( VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 ) aushebeln.

Link zur Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 007:DE:PDF
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

svenvanhien hat geschrieben:War die ursprünglich gebuchte Fluggesellschaft in der EU beheimatet?
Sind zwischen der Bekanntgabe der Flugumbuchung und dem Flug weniger als 2 Wochen vergangen?
Hat der Kunde eine schriftliche Bestätigung, dass der gebuchte Flug überbucht war?
Frage 1: NEIN
Frage 2: JA
Frage 3: NEIN

Wobei der Flug nicht von uns gebucht wurde - den Flug hat der Reiseveranstalter organisiert!

Das ärgerliche an dieser Sache ist ja nicht wirklich die Umbuchung - schlimm ist eigetlich nur, dass
man woanders hingeflogen und dann mit Zugticket abgespeist wurde. An den ganzen Aufwand, wie
7 Stunden Irrfahrt, Verpflegung, Kinder usw. denkt niemand.

Gibt es hierfür keinen Ansatz?

Danke
Olli
svenvanhien
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von svenvanhien »

Sind Sie aus einem Nicht-EU Land nach Deutschland geflogen?
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

Ja, von Antalya nach München - geplant war Karlsruhe!!
svenvanhien
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von svenvanhien »

Sowohl die gebuchte Fluggesellschaft, als auch die am Ende ausführende Fluggesellschaft sind nicht in der EU beheimatet?
Dann gibt es wohl keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

Sowohl die gebuchte Fluggesellschaft, als auch die am Ende ausführende Fluggesellschaft sind nicht in der EU beheimatet?
So ist es aber ich will ja auch nichts mit der Fluggesellschaft machen!
Mein Vertragspartner ist ja der Reiseveranstalter und dieser ist für mich "an allem Schuld". :oops:

Liege ich hier richtig?

Danke
Olli
svenvanhien
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von svenvanhien »

So ist es aber ich will ja auch nichts mit der Fluggesellschaft machen!
Mein Vertragspartner ist ja der Reiseveranstalter und dieser ist für mich "an allem Schuld". :oops:

Liege ich hier richtig?
Nein, für die Ausgleichszahlung (EUR 250,- bis EUR 600,-) ist die Fluggesellschaft zuständig, auf die der Kunde gebucht war.
Der Reiseveranstalter hat damit nichts zu tun. Voraussetzung ist aber, dass entweder die Fluggesellschaft in der EU beheimatet ist ODER der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist. Das war beim Kunden aber nicht der Fall - leider.
Damit geht der Kunde wohl leer aus.

Tip: Nächstes Mal mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen!
OlliP
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von OlliP »

SICHER??

Was habe ich mit der Fluggesellschaft zu tun - die hat doch der RV ausgesucht/angeboten und
mir dort meine Sitze freigehalten (zumindest auf dem Hinflug)!

Somit sollte der Reiseveranstalter auch dafür die Verantwortung tragen


Danke
Olli
svenvanhien
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Re: Flugumbuchung durch Reiseveranstalter

Beitrag von svenvanhien »

Sie haben eindeutig keinen Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsleistung nach den EU-Fluggastrechten. Der Anspruch gilt nur, wenn entweder ein EU-Flughafen der Abflughafen ist oder die Fluggesellschaft in der EU beheimat ist.
Da gibt es nichts zu rütteln - leider.
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