Folgender Fall: Flüge gebucht bei Fluglinie XY, Flüge nicht angetreten. Nun weiß ich, dass mir eine Erstattung zusteht - XY hat diese auch anerkannt. Allerdings habe ich um eine Aufschlüsselung der Erstattung gebeten, damit ich weiß, was erstattet wurde, jedoch weigert sich XY mit der Begründung:
"Die Erstattung des Tickets xyz wurde gemäß den Tarifbestimmungen überprüft. In diesem Fall erlauben die Tarifbestimmungen jedoch keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Flugkupons, (Anm.: Ich habe nie darum gebeten, dass der Flug selbst erstattet wird!) sondern nur die Erstattung der erstattbaren Steuern. Der Tarif und die YQ Steuer sind nicht erstattbar. Wir dürfen Ihnen unsere Kalkulation leider nicht geben."
Steht es XY zu, mir die "Kalkulation" der Rückerstattung vorzuenthalten??? Schließlich weiß ich somit nicht, ob die mir eine Gebühr für die Erstattung in Rechnung gestellt haben, was bei XY ziemlich gängig zu sein scheint.
Wie ist die Rechtslage?
Nicht angetretene Flüge / Erstattung von Steuern
Moderator: FDR-Team
Re: Nicht angetretene Flüge / Erstattung von Steuern
Die Höhe der Steuern ist gesetzlich festgelegt, das kann man also selbst feststellen.
Re: Nicht angetretene Flüge / Erstattung von Steuern
Okay, dann liste ich mal hier die Rechnung auf:
Rechnung 1234567
Alle Angaben in EUR
Preis: 10.00
Tax: 76.99
Summe: 10.00 76.99
Summe Preis + Tax: 86.99
Entgelte Mwst Betrag
Servicepauschale 19% (Netto: 12.60 ; 19% Mwst: 2.39) 14.99
Summe Entgelte: 14.99
Leistung gesamt: 101.98
Im Ticketpreis von 86.99 EUR weisen wir die Umsatzsteuer im Namen und fuer die
Rechnung der Airline XY mit 19.00% 17.33 EUR aus. Nettobetrag: 91.21 EUR
So. Nun hat mir XY von diesem Flugticket bereits die "Steuern" erstattet. Der Betrag lag bei € 68,54. Ist das also richtig so? Müssten es nicht 76,99 sein?
Rechnung 1234567
Alle Angaben in EUR
Preis: 10.00
Tax: 76.99
Summe: 10.00 76.99
Summe Preis + Tax: 86.99
Entgelte Mwst Betrag
Servicepauschale 19% (Netto: 12.60 ; 19% Mwst: 2.39) 14.99
Summe Entgelte: 14.99
Leistung gesamt: 101.98
Im Ticketpreis von 86.99 EUR weisen wir die Umsatzsteuer im Namen und fuer die
Rechnung der Airline XY mit 19.00% 17.33 EUR aus. Nettobetrag: 91.21 EUR
So. Nun hat mir XY von diesem Flugticket bereits die "Steuern" erstattet. Der Betrag lag bei € 68,54. Ist das also richtig so? Müssten es nicht 76,99 sein?
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Re: Nicht angetretene Flüge / Erstattung von Steuern
Es gab vor nicht allzulanger Zeit ein Urteil, dass Fluggesellschaften nicht nur Steuern und Gebühren erstatten müssen. Bin gerade etwas in Eile, aber vielleicht lässt sich das selbst schnell googeln. Ist geschätzte 2 - 3 Wochen her und war einigermaßen groß in den Medien.
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Re: Nicht angetretene Flüge / Erstattung von Steuern
Dieser Link dürfte weiterhelfen: www.fluggastrecht.blogspot.com
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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