Kostenpflichtige Umbuchung nach Änderung der Abflugzeiten

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

Aleksandra
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 03.04.16, 10:44

Kostenpflichtige Umbuchung nach Änderung der Abflugzeiten

Beitrag von Aleksandra »

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage zu folgendem Vorgang.
Mein Lebensgefährte und ich habe bereits im Dezember 2015 einen All-Inn-Urlaub gebucht und einen Mehrpreis für die Abflugzeit um 4:35 gebucht. Nachträglich haben wir die selbe Reise nochmals für die Schwester gebucht, ebenfalls mit den selben Daten.
Jetzt am Freitag habe ich von der Reisegesellschaft für beide Buchungen Ersatzrechnungen erhalten mit der Bitte diese auszutauschen.
Ich habe dann erst einmal geschaut warum und dann habe ich gesehen, dass der Abflug einfach auf 14:35 Uhr verlegt wurde. Habe mich sofort mit dem Reisebüro in Verbindung gesetzt aber die wussten davon gar nichts aber haben uns angebten das wir das gemeinsam angehen. Am Samstag gesagt getan........die nette Mitarbeiterin des Reisebüros hat sich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt und wollte eine kostenfreie Umbuchung für uns durchsetzen was leider nicht geklappt hat. Wir haben jetzt über das Reisebüro mit dem Veranstalter den Urlaub einen Tag nach vorne verlegt um dann um 4:45 zu fliegen. Dies hat für mich und meinen Lebensgefährten 60 € und für die Schwester noch einmal 130 € gekostet da diese ein Einzelzimmer hat.

Selbstverständlich hat uns die Dame des Veranstalters jedoch ausrichten lassen, dass kostenpflichtiger Umbuchung die Abflugzeiten für das neue Datum auch unter vorbehalt gelten.

Jetzt mal ganz ehlich...........es gibt doch seit 2013 ein Gerichtsurteil was die Verschiebung der Flugzeiten betrifft, oder?
Ich bin so sauer denn im Endeffekt kann uns das selbe ja wieder passieren und ich möchte mir das nicht gefallen lassen. Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung und da der Veranstalter (die Dame war wohl echt schlecht gelaunt, laut Aussage der Mitarbeiterin des Reisebüros) kein Entgegenkommen gezeigt hat und das selbe Spiel bezüglich der Flugzeiten mit uns spielt-
Könnte mir bitte jemand sagen wie hier die Rechtsgrundlage ist?
Wie sollte ich weiter verfahren?
Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag :)
Aleksandra
klausschlesinger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 245
Registriert: 21.06.12, 17:23
Kontaktdaten:

Re: Kostenpflichtige Umbuchung nach Änderung der Abflugzeite

Beitrag von klausschlesinger »

Wie lange vor dem ursprügnlich gebuchten Flug wurde dem Reisenden die Flugplan#nderun mitgeteilt?
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Aleksandra
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 03.04.16, 10:44

Re: Kostenpflichtige Umbuchung nach Änderung der Abflugzeite

Beitrag von Aleksandra »

Hallo klausschlesinger,

die Mitteilung ist am 01.4.16 bei mir eingegangen.
Es war ja nicht einmal eine Mittelung bzw. Erklärung, dass und warum sich die Flugzeiten ändern, sondern die haben einfach für beide Vorgänge eine Ersatzrechnung geschickt. Ich habe dann geschaut was sich geändert hat. Deswegen ist mir das dann auch aufgefallen.

Viele Grüße
Aleksandra
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Kostenpflichtige Umbuchung nach Änderung der Abflugzeite

Beitrag von webelch »

Und wann soll der Flug stattfinden?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen