zur besseren Verständlichkeit eine Übersicht der Beteiligten:
- A - Fluglinie/Airline
- B - Bundespolizei/Sicherheitsbeamten
- F - Flughafenbetreibergesellschaft
- G - Subunternehmen des Flughafen/Ground Control
- P - Person/Betroffener
- Z - Bekannter von P/Zeuge
Um ca. 5:15 Uhr suchte "P" den Baggage drop-off Schalter auf. (Der Check-In erfolgte bereits zuvor online.)
Gegen 5:30 Uhr begab "P" sich zur Sicherheitskontrolle. Dort wurde eine Wartezeit von 10 min angezeigt. Bereits vor dem Bereich der Sicherheitskontrolle hatte sich eine Schlange gebildet und die Wartezeitanzeige erhöhte sich. (Die Wartezeit in den anderen Terminals war laut Anzeige noch höher.)
Die Wartezeit vor und in dem Bereich der Sicherheitskontrolle war schon unvorhersehbar lang. Auch die Kontrolle selbst dauerte unverhältnismäßig länger als gewöhnlich.
"P" wies auf die Abflugzeit hin, was von den Mitarbeitern der Bundespolizei "B" ignoriert wurde. Ein Ausrufen von Person "P" ist nicht erfolgt (oder war im Bereich der Sicherheitskontrolle nicht hörbar).
Als "P" die Sicherheitskontrolle nach ca. 30 Minuten verlassen konnte, erreichte "P" gegen 6:08 Uhr das Abflug-Gate.
Am Gate wurde "P" mitgeteilt, dass das Boarding um 6:05 Uhr geschlossen worden war und das Gepäck bereits wieder ausgeladen werde.
Man teilte "P" auch mit, dass "P" angeblich mehrfach ausgerufen worden sein soll. Weder die Begleitung "Z" von "P" (wartend vor der Sicherheitskontrolle) noch die Sicherheitsbeamten "B", die "P" im Nachgang befragte, hatten den Ausruf hören können. "P" – wie bereits erwähnt – ebenfalls nicht. Durch einen möglichen Ausruf hätte der Kontrollvorgang eventuell beschleunigt werden können.
"P" konnte seinen Flug also auf Grund der zu langen Wartezeiten und zu langsamen Durchführung der Kontrollen nicht rechtzeitig erreichen.
Außerdem wurde "P" im Anschluss von einem Subunternehmen des Flughafens, dem Ground Services "G", mitgeteilt, dass durch den "No Show" beim ersten Flug auch der Anschlussflug verfallen sei.
Dies stellte sich später durch Kontakt mit der Hotline der Airline "A" als Falschauskunft heraus. "A" teilte "P" mit, dass "aktive Segmente erhalten bleiben".
Wäre diese Falschauskunft nicht erteilt worden, hätten höhere Kosten vermieden werden können, indem "P" den nächst möglichen innerdeutschen Flug hätte nehmen können, um den Anschlussflug noch zu erreichen.
Durch die genannten Umstände, war "P" gezwungen einen neuen Flug am Folgetag von einem anderen Flughafen zum geplanten Zielort und eine Bahnfahrt zum Flughafen zu buchen.
Daraus ergeben sich Ansprüche von "P" für folgende Positionen:
- Entschädigung für 4 entgangene Urlaubstage
- Neuer Flug
- Bahnfahrt
- Telefonkosten Deutschland
- Telefonkosten Zielland
Sind die Schadensersatzforderungen gerechtfertigt?
Welche Schuld/Teilschuld trägt P?
Können Schadensersatzforderungen für Teilschuld an verschiedene Gegenseiten herangetragen werden?
Beste Grüße und vielen Dank