Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle

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FrederikR
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Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle

Beitrag von FrederikR »

Hallo zusammen,

zur besseren Verständlichkeit eine Übersicht der Beteiligten:
  • A - Fluglinie/Airline
  • B - Bundespolizei/Sicherheitsbeamten
  • F - Flughafenbetreibergesellschaft
  • G - Subunternehmen des Flughafen/Ground Control
  • P - Person/Betroffener
  • Z - Bekannter von P/Zeuge
Angenommen an einem Dienstag früh gegen ca. 5:00 Uhr begibt sich Person "P" zum Flughafen "F", mit der Absicht einen gebuchten Flug mit Fluglinie "A", Abflugzeit 6:20 innerdeutsch mit Anschlussflug, gleiche Airline "A", Abflugzeit 8:50, außereuropäisch, wahrzunehmen.
Um ca. 5:15 Uhr suchte "P" den Baggage drop-off Schalter auf. (Der Check-In erfolgte bereits zuvor online.)
Gegen 5:30 Uhr begab "P" sich zur Sicherheitskontrolle. Dort wurde eine Wartezeit von 10 min angezeigt. Bereits vor dem Bereich der Sicherheitskontrolle hatte sich eine Schlange gebildet und die Wartezeitanzeige erhöhte sich. (Die Wartezeit in den anderen Terminals war laut Anzeige noch höher.)
Die Wartezeit vor und in dem Bereich der Sicherheitskontrolle war schon unvorhersehbar lang. Auch die Kontrolle selbst dauerte unverhältnismäßig länger als gewöhnlich.
"P" wies auf die Abflugzeit hin, was von den Mitarbeitern der Bundespolizei "B" ignoriert wurde. Ein Ausrufen von Person "P" ist nicht erfolgt (oder war im Bereich der Sicherheitskontrolle nicht hörbar).
Als "P" die Sicherheitskontrolle nach ca. 30 Minuten verlassen konnte, erreichte "P" gegen 6:08 Uhr das Abflug-Gate.
Am Gate wurde "P" mitgeteilt, dass das Boarding um 6:05 Uhr geschlossen worden war und das Gepäck bereits wieder ausgeladen werde.

Man teilte "P" auch mit, dass "P" angeblich mehrfach ausgerufen worden sein soll. Weder die Begleitung "Z" von "P" (wartend vor der Sicherheitskontrolle) noch die Sicherheitsbeamten "B", die "P" im Nachgang befragte, hatten den Ausruf hören können. "P" – wie bereits erwähnt – ebenfalls nicht. Durch einen möglichen Ausruf hätte der Kontrollvorgang eventuell beschleunigt werden können.
"P" konnte seinen Flug also auf Grund der zu langen Wartezeiten und zu langsamen Durchführung der Kontrollen nicht rechtzeitig erreichen.
Außerdem wurde "P" im Anschluss von einem Subunternehmen des Flughafens, dem Ground Services "G", mitgeteilt, dass durch den "No Show" beim ersten Flug auch der Anschlussflug verfallen sei.
Dies stellte sich später durch Kontakt mit der Hotline der Airline "A" als Falschauskunft heraus. "A" teilte "P" mit, dass "aktive Segmente erhalten bleiben".
Wäre diese Falschauskunft nicht erteilt worden, hätten höhere Kosten vermieden werden können, indem "P" den nächst möglichen innerdeutschen Flug hätte nehmen können, um den Anschlussflug noch zu erreichen.
Durch die genannten Umstände, war "P" gezwungen einen neuen Flug am Folgetag von einem anderen Flughafen zum geplanten Zielort und eine Bahnfahrt zum Flughafen zu buchen.

Daraus ergeben sich Ansprüche von "P" für folgende Positionen:
  • Entschädigung für 4 entgangene Urlaubstage
  • Neuer Flug
  • Bahnfahrt
  • Telefonkosten Deutschland
  • Telefonkosten Zielland
P sieht hier zumindest nicht die Gesamtschuld bei sich selbst. Kann man den anderen Beteiligten etwas anlasten? Wie ist die Rechtslage?
Sind die Schadensersatzforderungen gerechtfertigt?
Welche Schuld/Teilschuld trägt P?
Können Schadensersatzforderungen für Teilschuld an verschiedene Gegenseiten herangetragen werden?

Beste Grüße und vielen Dank
Flowjob
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Flowjob »

Da wird es nichts geben, in der Regel (und das wird einem auch gesagt), soll man mindestens 90, eher 120 Minuten vor Abflug an der Sicherheitskontrolle sein, wenn man schon eingecheckt hat und ohne Gepäck reist. Ansonsten muss man nochmal 30 Minuten für die Gepäckabgabe dazurechnen. Sie haben die Zeit schlicht zu knapp kalkuliert. Damit sieht "P sieht hier zumindest nicht die Gesamtschuld bei sich selbst." falsch.

Und nein, dass man Sie ausruft beschleunigt die Sicherheitskontrolle in keinster Weise. Da gibt es immer einen, der zu knapp dran ist und deswegen bevorzugt behandelt werden möchte.
ExDevil67
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von ExDevil67 »

FrederikR hat geschrieben:Durch einen möglichen Ausruf hätte der Kontrollvorgang eventuell beschleunigt werden können.
Ganz bestimmt nicht, sonst wäre es ja ganz einfach verbotene Gegenstände in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu transportieren.
ktown
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von ktown »

Die Schuldfrage bezüglich der langen Wartezeit wurde ja schon aufgezeigt. Bezüglich
FrederikR hat geschrieben:Außerdem wurde "P" im Anschluss von einem Subunternehmen des Flughafens, dem Ground Services "G", mitgeteilt, dass durch den "No Show" beim ersten Flug auch der Anschlussflug verfallen sei.
muss ich sagen: Selbst schuld. Man weiß, dass dies ein "Subunternehmer" des Flughafens ist und glaubt trotzdem, dass dieser die AGB der Airline kennt. Solche Aussagen kann man vielleicht glauben, wenn dies ein Mitarbeiter der Airline am Flughafen sagen würde. Aber selbst da müsste man diese Aussage später belegen müssen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Nordland
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Nordland »

Das klingt für mich zu sehr danach, dass der Passagier immer die Schuld habe, wenn die Wartezeit zu lang ist. Wie lange vorher soll man sich denn anstellen? Was ist, wenn man 91 oder 121 Minuten warten muss, ist dann alles anders?
Flowjob
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Flowjob »

Nordland hat geschrieben:Das klingt für mich zu sehr danach, dass der Passagier immer die Schuld habe, wenn die Wartezeit zu lang ist.
Ist er natürlich nicht. Aber nicht umsonst gibt es immer die Info, wie lange vorher man sich spätestens einfinden sollte.
Nordland hat geschrieben:Was ist, wenn man 91 oder 121 Minuten warten muss, ist dann alles anders?
Nein, dann ist es eine Einzelfallbetrachtung, wer das Verpassen des Fluges zu verantworten hat. Und wenn Sie schon so kleinlich sein wollen und mit einer minutenweise früheren Ankunft versuchen, die Schuld dann pauschal auf andere abschieben zu wollen, dann seien Sie wenigestens auch so genau und nehmen sie zur Kenntnis, dass die Empfehlung in aller Regel lautet "spätestens oder mindestens X Minuten vor Abflug".
klausschlesinger
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von klausschlesinger »

Nachfrage an den Threadeinsteller:

Wann war die von der Fluggesellschaft vorgegebene Meldeschlußzeit?
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Froggel
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Froggel »

Das Einzige, worauf der Fluggast im Nachhinein noch bestehen kann, ist die Rückzahlung bereits gezahlter Steuern und Gebühren. Die muss die Fluggesellschaft zurückzahlen. Das wird sie aber nur auf Antrag tun.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Evariste
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Evariste »

Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.08.2013, Az: 1 U 276/12.
Die Bundespolizei haftet für Schäden und Aufwendungen durch die Neubuchung eines Fluges und die Ticketkosten für den neu gebuchten Flug, wenn der Fluggast auf Grund einer verzögerten Sicherheitskontrolle seines Reisegepäcks (Handgepäck) durch eine beliehene Privatfirma (Beliehene) und deren Angestellte am Flughafen aufgehalten wurde.
Allerdings ein ganz anderer Sachverhalt. Es bedeutet aber, in bestimmten Fällen kann die Bundespolizei haftbar sein.
Nordland
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Nordland »

Flowjob hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben:Das klingt für mich zu sehr danach, dass der Passagier immer die Schuld habe, wenn die Wartezeit zu lang ist.
Ist er natürlich nicht. Aber nicht umsonst gibt es immer die Info, wie lange vorher man sich spätestens einfinden sollte.
Bei meinem letzten Flug war nur eine Check-In-Zeit angegeben, jedenfalls auf den unmittelbaren Unterlagen. Wie lange vorher soll man denn nun an der Sicherheitskontrolle auftauchen?
Flowjob hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben:Was ist, wenn man 91 oder 121 Minuten warten muss, ist dann alles anders?
Nein, dann ist es eine Einzelfallbetrachtung, wer das Verpassen des Fluges zu verantworten hat. Und wenn Sie schon so kleinlich sein wollen und mit einer minutenweise früheren Ankunft versuchen, die Schuld dann pauschal auf andere abschieben zu wollen, dann seien Sie wenigestens auch so genau und nehmen sie zur Kenntnis, dass die Empfehlung in aller Regel lautet "spätestens oder mindestens X Minuten vor Abflug".
Bitte sei nicht gleich beleidigt. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass die Antwort nicht so einfach sein kann. Denn der Fluggast hat neben dem Flug indirekt auch die Gebühren mitfinanziert. Es entsteht ein Anspruch auf Erbringung der Leistung Sicherheitskontrolle.

Mit gewissen Wartezeiten ist dabei freilich zu rechnen. Auch hat es schon Streiks gegeben, was wiederum ein Sonderfall ist. In der Regel ist die Sicherheitskontrolle aber eine Leistung, welche erbracht werden muss. Und die Passagierzahlen sind in etwa abschätzbar. Spätestens, wenn man dem Unternehmen ein Organisationsverschulden zur Last legen kann, dürfte es juristisch schwierig werden.
Jim Panse
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Jim Panse »

Relativ frisch ist hierzu eine Entscheidung des AG Dortmund vom 16.12.2014 - AZ 42 C9584/14 - veröffentlich worden. Im Ergebnis wurde eine Schadenersatzklage abgewiesen, da das rechtzeitige Erscheinen am Flughafen nicht nachgewiesen worden sei. Es sei nicht glaubhaft, dass die Kläger die behauptete Zeit ergeben in der Schlange gewartet hätten, ohne auf eine Beschleunigung bei der Abfertigung hinzuwirken. Zu letzterem seien sie aber verpflichtet gewesen, sobald sie bemerkt hätten, dass die Zeit knapp wird.

Neben der Klageabweisung liefert das Gericht in der Urteilsbegründung aber auch Anhaltspunkte, welche Punkte in die Überlegungen einbezogen wurden (rechtzeitige Ankunft, aktives Bemühen um Beschleunigung, Auslastung an den Parallelschlangen, etc). Man wird das Urteil deshalb nicht als generelle Versagung von Schadenersatzansprüchen verstehen dürfen, sondern als Hinweis, welche Bestrebungen der Passagier - beweisbar - selber veranlasst haben muss, um sich nicht ein erhebliches Mitverschulden an der Nichtbeförderung anrechnen lassen zu müssen.

Gruß
JP
in dubio pro leo!
Pirate
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Pirate »

Eine halbe Stunde vor Boardinggate-Close an der Sicherheitskontrolle aufschlagen ist halt knapp. Kann aber ausser dem Fluggast keiner was für.

Es wundert mich nur, dass das Gepäck 3 Minuten nach Boardinggate-Close schon wieder ausgeladen war.
FrederikR
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von FrederikR »

ExDevil67 hat geschrieben:
FrederikR hat geschrieben:Durch einen möglichen Ausruf hätte der Kontrollvorgang eventuell beschleunigt werden können.
Ganz bestimmt nicht, sonst wäre es ja ganz einfach verbotene Gegenstände in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu transportieren.
Vielleicht etwas ungünstig formuliert. Es wurde nicht erwartet, dass die Sicherheitskontrolle an sich beschleunigt wird, sondern, dass durch ein Ausrufen und ein darauf Hinweisen, dass "P" ausgerufen wird, "P" eine Position weiter vorne in der Schlage bekommen hätte; spirch "vorgelassen" wird. Ohne ein solches Ausrufen, wäre sicherlich kaum ein anderer Fluggast bereit "P" vorzulassen.
ktown hat geschrieben:Man weiß, dass dies ein "Subunternehmer" des Flughafens ist und glaubt trotzdem, dass dieser die AGB der Airline kennt. Solche Aussagen kann man vielleicht glauben, wenn dies ein Mitarbeiter der Airline am Flughafen sagen würde. Aber selbst da müsste man diese Aussage später belegen müssen.
Zu dem Zeitpunkt, war für "P" nicht erkennbar, dass es sich um einen Subunternehmer handelt, sondern "P" musste anhand der Aufmachung und des Schalters, an dem sich die Mitarbeiterin von "G" befand, davon ausgehen, dass die Mitarbeiterin zur Airline "A" gehörte.
Dass dies nicht der Fall war, wurde "P" erst später mitgeteilt. Da der Name der Mitarbeiterin bekannt ist und die Aussage später telefonisch bestätigt wurde, könnte ein Beleg der Aussage funktionieren.
klausschlesinger hat geschrieben:Wann war die von der Fluggesellschaft vorgegebene Meldeschlußzeit?
Wenn damit die Zeit gemeint ist, wann "P" hätte am Gate sein müssen: Auf der Board-Karte ist Folgendes vermerkt: "Gate schließt 15 Minuten vor Ablug." Demnach also 6:05 Uhr.
Falls damit die Zeit gemeint ist, bis wann "P" hätte Ein-Checken müssen: Das ist ja bereits 24 Stunden vorher online passiert. Ansonsten gilt laut "A" eine Frist von 30 min für Inlandsflüge, was ja der erste Flug war.
Pirate hat geschrieben:Eine halbe Stunde vor Boardinggate-Close an der Sicherheitskontrolle aufschlagen ist halt knapp. Kann aber ausser dem Fluggast keiner was für.

Es wundert mich nur, dass das Gepäck 3 Minuten nach Boardinggate-Close schon wieder ausgeladen war.
Gibt es eine Vorschrift, wann man sich an der Sicherheitskontrolle anzustellen hat? Wenn der Check-In bis 30 min vor Abflug geöffnet hat, muss es ja irgendwie auch aus Sicht von "A" möglich sein in unter 30 min durch die Sicherheitskontrolle zukommen.
Das Gepäch war nicht nach 3 Minuten schon ausgeladen, sondern wurde zu dem Zeitpunkt bereits zum Ausladen angefordert.

Nachfrage:
Gibt es eine Verpflichtung für eine Airline und/oder dem Flughafen für einen "Last Call" vor einem "No Show"?
Tastenspitz
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Tastenspitz »

FrederikR hat geschrieben:Gibt es eine Verpflichtung für eine Airline und/oder dem Flughafen für einen "Last Call" vor einem "No Show"?
Nein. Im übrigen ist hier ja ausgerufen worden, insofern führ das auch nicht weiter.
FrederikR hat geschrieben:Gibt es eine Vorschrift, wann man sich an der Sicherheitskontrolle anzustellen hat?
Nein. Man muss nur rechtzeitig vor das Gate geschlossen wird boarden. Diese Uhrzeit ist dem Passagier bekannt. Also muss er selber sehen, wie er schneller durch den Sicherheitscheck kommt wenn´s eng wird. Wenn man häufiger fliegt erlebt man das regelmäßig, dass Personen mit anstehendem Boardingschluss an der Schlange vorbeigehen. Dafür hat auch jeder Verständnis.
Warum ist der Passagier denn hier nicht tätig geworden? Möglichkeiten gibt es ja zuhauf und rechnen und die Uhr lesen konnte er ja sicher, oder?
FrederikR hat geschrieben:Wenn der Check-In bis 30 min vor Abflug geöffnet hat, muss es ja irgendwie auch aus Sicht von "A" möglich sein in unter 30 min durch die Sicherheitskontrolle zukommen.
Wenn man so knapp am Schalter eincheckt weiß die Airline das und kann dafür sorgen, dass der Passagier noch schnell zu Gate kommt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Stefanie145
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Re: Unvorhersehbar lange Wartezeit an der Sicherheitskontrol

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit auch mal erst 30 Minuten vor Abflug eingecheckt, allerdings nicht weil ich so spät dran war sondern der Flug war überbucht und hatte mich bereit erklärt, meinen Urlaub zu verlängern, wenn alle Passagiere kommen. Da eine Familie nicht kam, habe ich 30 Minuten vor Abflug als letzte eingescheckt.
Damals war auch eine lange Schlange an der Sicherheitskontrolle, ich bin da allerdings einfach dran vorbei gelaufen und da kamen von anderen Passagieren auch keine bösen Kommentare oder ähnliches.

Von daher kann ich nicht verstehen, dass man in aller Ruhe in der Schlange steht, wenn der Flug doch schon bald startet.

In der Regel soll man ja 90 bis 120 Minuten vor Abflug am Check-In sein und sich anschließend direkt zur Sicherheitskontrolle gehen.
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