Guten Tag.
Ich habe folgenden Fall:
Eine Person A würde über ein Internetportal (F) einen Flug bei einer Fluggesellschaft (R) buchen. Bei F würde der Flug "mit Gepäckstück" (nachweislich laut Rechnung) gebucht. Am Flughafen würde einem aber nun von R mitgeteilt, dass das Gepäckstück nicht gebucht, demnach nicht bezahlt worden sei und nachgebucht - somit mit Zusatzkosten - werden müsse.
Die Fluggesellschaft (F) würde sich darauf berufen, dass der Anbieter des Internet"Reisebüros" (F) kein zusätzliches Gepäckstück angegeben, geschweige denn gezahlt hätte und es ohne zusätzliche Kosten für A nicht möglich wäre das Gepäckstück zu transportieren. Dies gelte für den Rückflug ebenso.
Das Internet"Reisebüro" (F) würde im Anschluss an den Flug via Fax von A darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese die Mehrkosten zahlen sollen. Mit Angabe einer Zahlungsfrist. Darauf würde aber keine Antwort von F erfolgen.
Was sollte A tun?
Flug - Gepäckstückkosten
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Re: Flug - Gepäckstückkosten
Erstmal die Buchstaben sortieren und dann wie geschehen die Differenz vom Veranstalter einfordern. Offensichtlich hat der ja die Buchung des Zusatzgepäcks versemmelt.mcbecks hat geschrieben:Was sollte A tun?
Wenn nach Fristablauf nichts kommt - Rechtsanwalt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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