Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

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UeberGleiseGelaufen
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Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von UeberGleiseGelaufen »

Hallo zusammen,

folgendes, der Zug hat morgens schon gestanden, als ich zum Bahnhof gekommen bin. Daraufhin habe ich schnell mein Fahrrad abgestellt und bin über die Gleise (ein Gleis) zum Zug gerannt. Natürlich habe ich mich vorher vergewissert, dass kein Zug kommt.

Als ich am Zug angekommen bin, hat die Schaffnerin/Zugbegleitering fürchterlich rumgeschrien, ich könnte doch nicht mehr im Zug mitfahren, da ich über die Gleise gelaufen bin. Natürlich war das blöd. Ich wußte gar nicht, dass das eine Ordnungswidrigkeit ist.

Ich hab die Zugtür aufgemacht und hab mich hingesetzt. Kurz darauf, stürmt die Zugbegleiterin zu mir und wollte mich aus dem Zug schmeißen. Ich habe ihr versucht zu erklären, dass ich nicht aus dem Zug gehe, da 'die Tatsache, dass ich über die Gleise gelaufen bin' und der Weiterfahrt nichts miteinander zu tun haben.

Ich bin dann nach 5 min. Argumentation rausgegangen und hab den Zug verlassen und hab den nächsten genommen.

Ist es richtig, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat?

- War die Zugbegleiterin im Recht mich rauszuschmeißen?
- War es ein legitimes Druckmittel die Weiterfahrt zu verhindern?

Wie ist die Rechtslage?
klausschlesinger
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von klausschlesinger »

Es ist richtig, dass ein unbefugtes Betreten der Gleise eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann, jedoch nicht mit dem Verbot einen Zug zu benutzen.
Zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung ist die Schaffnerin nicht berufen.
Die ist auch nicht befugt, Druck- oder Zwangsmittel einzusetzen.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Nordland
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von Nordland »

Servus Ueber,
UeberGleiseGelaufen hat geschrieben:Ist es richtig, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat?
Ja. Siehe § 64b EBO. Es kann leicht zu einer Straftat werden, sobald das unbefugte Betreten der Bahnanlage eine Gefährdung hervorruft.
UeberGleiseGelaufen hat geschrieben:- War die Zugbegleiterin im Recht mich rauszuschmeißen?
- War es ein legitimes Druckmittel die Weiterfahrt zu verhindern?
Ich würde es wie Vicky Pollard sagen: Nein, aber ja, aber nein, aber...

Die Rechtslage sieht so aus:
§ 8 Abs. 2 EVO hat geschrieben:Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.
Einserseits könnte man argumentieren, dass der Fahrgast, der über die Gleise läuft, eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellt. Dem steht freilich entgegen, dass die gefährliche Handlung schon beendet ist. Das vorherige Überqueren der Gleise stellt ja keine unmittelbare Gefahr für die nachfolgende Zugfahrt dar. Und der Ausschluss von der Fahrt ist (beliebter Fehler) kein Sanktionsmittel. Er soll lediglich die sichere und ordnungsgemäße Zugfahrt ermöglichen. Sanktionen stellt die Bundespolizei aus.

Ich würde mich daher im Ergebnis Klaus anschließen. Andererseits: Was willst du machen? Dich beschweren? Dann darfst du womöglich auch zahlen.
ktown
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von ktown »

Wieso sollte ein Angestellter der Bahn einen pot. Fahrgast, der sich entgegen den Vorschriften verhält, nicht des Bahngeländes (oder wie hier dem Zug) verweisen dürfen? Hat die Bahn auf dem eigenen Gelände kein Hausrecht?
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Nordland
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben:Wieso sollte ein Angestellter der Bahn einen pot. Fahrgast, der sich entgegen den Vorschriften verhält, nicht des Bahngeländes (oder wie hier dem Zug) verweisen dürfen? Hat die Bahn auf dem eigenen Gelände kein Hausrecht?
Doch. Nur reicht diese nicht aus, um jemanden von der Fahrt auszuschließen, solange Beförderungspflicht besteht und kein sonstiger Ausschlussgrund (wie beispielsweise gemäß der von mir zitierten Vorschrift) vorliegt.
Pirate
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von Pirate »

Wer beim Einsteigen über die Geleise rennt, bei dem muß wohl auch damit gerechnet weden, dass beim Aussteigen über die Geleise abgekürzt wird.
ktown
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Wieso sollte ein Angestellter der Bahn einen pot. Fahrgast, der sich entgegen den Vorschriften verhält, nicht des Bahngeländes (oder wie hier dem Zug) verweisen dürfen? Hat die Bahn auf dem eigenen Gelände kein Hausrecht?
Doch. Nur reicht diese nicht aus, um jemanden von der Fahrt auszuschließen, solange Beförderungspflicht besteht und kein sonstiger Ausschlussgrund (wie beispielsweise gemäß der von mir zitierten Vorschrift) vorliegt.
Aha! Der TE hat also nicht
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes
erfüllt? Also ein über die Gleise laufen deutet für mich sch als Gefahr für die Sicherheit an. Die Bedienstete hat meines Erachtens wohl dosiert gehandelt und dem TE sozusagen eine Zeitstrafe aufgedrückt. Er musste den nächsten Zug nehmen.
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Nordland
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von Nordland »

Ktown, ich weiß nicht, wie viele Leute, die sich im Gegensatz zu dir mit Beförderungsrecht auskennen, dir noch sagen sollen, dass der Fahrtausschluss keine Strafe darstellt, sondern der Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablaufs dient. Die Sanktion stellt die Bundespolizei aus, indem sie 30 Euro-Strafmandate verteilt.

Du erinnerst mich ein wenig an ComedyStreet, wo Simon Gosejohann als Polizist verkleidet gegen falsch parkende Autos tritt. Wird dem Autofahrer auch eine Lehre sein.

Also: Ein Fahrtausschluss wird man nur dann machen können, wenn dieser für die Gewährleistung des sicheren Betriebsablaufs unmittelbar kausal notwendig ist. Beispiel: Unter Drogen stehender Mann muss erst nüchtern werden. Oder: Person mit blutender Wunde muss erst versorgt werden. Die Zugbegleiterin hätte rein rechtlich gesehen die Bundespolizei zum nächsten größeren Bahnhof rufen sollen. Was du ansprichst, ist, dass ihr Verhalten menschlich verständlich ist, denn der Reisende hätte bei korrektem Verhalten den Zug verpasst. Sie setzt sozusagen den Zustand in den Zustand zurück, der bestanden hätte, wenn sich der Reisende ordnungsgemäß verhalten hätte. Dafür hat sie auch meine Sympathie und der Reisende wird, wie gesagt, auch nichts machen können, weil er sich ansonsten selbst mit einer OWi belasten würde.
UeberGleiseGelaufen
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von UeberGleiseGelaufen »

Hallo zusammen und Vielen Dank für die Einschätzung der Rechtslage.

Es bestand definitiv keine Gefährdung für keinen. Ich habe micht mehrmals vergewissert, dass kein Zug entgegen kommt. Ich will ja nicht mein eigenes Leben aufs Spiel setzen. Eine andere Gefährdungslage ging von mir nicht aus. Ich habe keinen bedroht, gar nichts, stand nicht unter Drogeneinfluss, usw. Das Gleis ist auch nicht so stark ausgehoben, wie jetzt bspw. auf Großbahnhöfen. Das ist ein relativ kleiner Bahnhof. Ich weiß auch, dass dort kein ICE verkehrt, kann also auch die Frequenz der entgegenkommenden Züge einschätzen, usw.

Natürlich könnte mich die Fahrgastleiterin anzeigen. Es war ja sogar ein Polizist da und hätte das auch direkt machen können. Wäre ich auch vollkommen mit einverstanden.

Worum es mir geht ist die Ausübung des Druckmittels. Die Zugfahrt hätte ganz normal weitergehen können. Es bestand überhaupt keine Gefahr von mir aus.

Das geht nämlich Richtung Willkür. Was ist wenn ihr meine Frisur nicht gepasst hat, oder meine Hautfarbe, oder dass ich ein Mann bin und sie schlechte Laune gehabt hat, usw. Natürlich ging eine falsche Handlung meinerseits aus, diese muss auch bestraft werden, nur die Mittel sind doch entscheidend. Soll ich 1000 Hiebe dafür bekommen oder Verbot für jeden Bahnhof?

Ich war ruhig, hab mich nur geweigert rauszugehen. Was ich aber natürlich nach 5 min gemacht habe, weil es nicht weiter ging und ich den kompletten Betrieb nicht aufhalten wollte.

Und es ist nicht davon auszugehen, dass ich beim Aussteigen nochmal abgekürzt hätte. Der Kontext ist doch ein ganz anderer. Bei einem Großbahnhof ist es komplett unmöglich die Gleise zu überqueren, da diese so tief liegen. Zudem besteht ja keine emotionale Belastung den Zug zu erwischen. Soll ich jetzt jeden Bahnhof meiden, nur weil ich einmal aus einer emotionalen Stresslage falsch gehandelt habe? Was ist das für eine Verhältnismäßigkeit?

Natürlich hab ich falsch gehandelt und meine "Strafe" bekommen. Aber die Kausalität fehlt einfach und das ist die falsche Strafe gewesen.
FelixSt
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von FelixSt »

UeberGleiseGelaufen hat geschrieben:Ich war ruhig, hab mich nur geweigert rauszugehen. Was ich aber natürlich nach 5 min gemacht habe, weil es nicht weiter ging und ich den kompletten Betrieb nicht aufhalten wollte.
Ist mir unbegreiflich. Ich hätte diese Hexe einfach ignoriert.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
webelch
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von webelch »

"Keine Gefährdung", "Willkür", "Hautfarbe".... Der Thread gleitet dann doch etwas zu sehr ab. Über die Rechtslage und nicht das subjektive Empfinden des Täters wurde schon ausreichend ausgeführt.
FelixSt
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Re: Über Gleise zum Zug gelaufen, Weiterfahr unterbrochen

Beitrag von FelixSt »

Vorschlag: Der TE verkleidet sich als schwangere Frau (blonde Langhaarperücke, künstlicher Busen sowie mit Kissen nachgestellte Schwangerschaft unterm Pullover, schicke Latzhose von Oma Meier leihen, Prospekt der Schwangerschaftsgymnastik und Fachliteratur über Säuglinge unterm Arm geklemmt etc.). Sodann passt er die hysterische Hexenschaffnerin ab und wiederholt den Vorgang. Wenn die Schaffnerin sich nun nicht erneut échauffiert und "die Schwangere" nicht achtkantig aus dem Waggon wirft, steht einer Klage wegen (Achtung, Tusch!) Diskriminierung nichts mehr im Wege!
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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