Rechtzeitig da, Flug verpasst
Moderator: FDR-Team
Rechtzeitig da, Flug verpasst
Hallo,
hier ein Beispielfall:
Frau A ist ca. 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen in Bogota zum CheckIn. Da es beim Sicherheiheitscheck und Migration zum Ausreisen lange dauert, verpasst Frau A ihren Flug von BOGOTA nach Frankfurt.
Die Dame am CheckIn bescheinigt Frau A schriftlich, dass Frau A rechtzeitig am CheckIn Schalter war.
Ende der Geschichte: Frau A hat den Hin- und Rückflug verloren.
Nach Aussage des Reisebüro´s ist auch der Rückflug verfallen und kann nicht storniert werden.
Der Flug wurde in Deutschland gekauft und gebucht.
Hat Frau A ein Recht auf Rückerstattung des verlorenen Fluges?
Danke.
hier ein Beispielfall:
Frau A ist ca. 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen in Bogota zum CheckIn. Da es beim Sicherheiheitscheck und Migration zum Ausreisen lange dauert, verpasst Frau A ihren Flug von BOGOTA nach Frankfurt.
Die Dame am CheckIn bescheinigt Frau A schriftlich, dass Frau A rechtzeitig am CheckIn Schalter war.
Ende der Geschichte: Frau A hat den Hin- und Rückflug verloren.
Nach Aussage des Reisebüro´s ist auch der Rückflug verfallen und kann nicht storniert werden.
Der Flug wurde in Deutschland gekauft und gebucht.
Hat Frau A ein Recht auf Rückerstattung des verlorenen Fluges?
Danke.
Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
Offensichtlich wurde der Flug in einem deutschen Reisebüro gekauft; ob bzw. in welcher Höhe der Flugpreis erstattet werden kann, sollte das Reisebüro wissen.
Vermutlich wird man mit einem sog. "No Show" argumentieren, viele Gesellschaften erheben hier 100% des Flugpreises an Stornokosten. Allerdings ist das schon einmal von Vorteil:
Eine Auszahlung eventueller Guthaben darf auch nur an die Person erfolgen, die das Ticket gezahlt hat. Falls diese Person nicht identisch mit Frau A. ist, sollte sie keine Möglichkeit haben, den Erstattungsbetrag vor Ort in Bogota zu kassieren.
Gruß,
report
Vermutlich wird man mit einem sog. "No Show" argumentieren, viele Gesellschaften erheben hier 100% des Flugpreises an Stornokosten. Allerdings ist das schon einmal von Vorteil:
Darüber hinaus sollten auch die Steuern und Gebühren, die mittlerweile höher sind als der Flugpreis, erstattungsfähig sein. Auch hier ist das Reisebüro der Ansprechpartner.Die Dame am CheckIn bescheinigt Frau A schriftlich, dass Frau A rechtzeitig am CheckIn Schalter war.
Eine Auszahlung eventueller Guthaben darf auch nur an die Person erfolgen, die das Ticket gezahlt hat. Falls diese Person nicht identisch mit Frau A. ist, sollte sie keine Möglichkeit haben, den Erstattungsbetrag vor Ort in Bogota zu kassieren.
Gruß,
report
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
Der Beispielfall hat sich vor ca 2 Wochen ereignet.
Frau A und die Person die den Flug gezahlt hat sind nicht identisch., sprich der Name auf der Kredit ist nicht der selbe.
Frau A und die Person die den Flug gezahlt hat sind nicht identisch., sprich der Name auf der Kredit ist nicht der selbe.
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Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
1.
Wenn Frau A durch die Sicherheitsbhörden zu lange aufgehalten wird, dann müßte sie in Kolumbien gegen diese wegen des erlittenen Schadens klagen.
2.
Wenn ein Teilflug nicht angetreten wird, verliert das Ticket hinsichtlich der restlichen Strecken nicht seine Gültigkeit! Dazu:
-Hin- und Rückflugtickets sind oft ca. 50 % preiswerter als ein One-Way-Ticket. Dies klingt zwar unlogisch, ist aber oft so in der Tarfistruktur der Airlines so festgelegt. Dies ist ähnlch wie beim Bäcker, wo die Tüte 'Sonntagsbrötchen' mit zehn Stück befüllt billiger sein kann als der Kauf von sieben Einzelbrötchen.
-In den Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen ist oft festgelegt, daß der Flugschein bzw. das Flugticket komplett in der Reihenfolge abzufliegen ist, ansonsten hat die Fluggesellschaft das Recht, nachträglich umzutarifieren. Bsp.: Gebucht wird ein Flug Amsterdam - Frankfurt- Rio de Janeiro und zurück. Dieses Ticket ist aufgrund des Tarifsystems der Airline preiswerter als das Ticket Frankfurt - Rio des Janeiro und zurück (mit der kürzeren Flugstrecke). Dies handhaben Airlins oft so, um sich neue Märkte zu erschliessen oder sich dem Preisgefüge eines Landes anzupassen.
'Der Gläubiger (Passagier) ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden
Gesamtleistung vom Schuldner (Airline) zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht.' (Leitsatz aus BGH-Urteil v. 29. April 2010, Az.: Xa ZR 5/09, in welchem ein Verbraucherschutzverein gegen die Klauseln in den AGB der Fluggesellschaften XY geklagt hatte, die besagen, daß ein Flugschein seine Gültigkeit verliere, wenn nicht alle Teilstrecken in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen würden).
Dieses Urteil besagt lediglich, daß das Ticket nicht seine Gültigkeit verlieren darf, wenn es nicht komplett in der Reihenfolge abgeflogen wird. Es beschneidet jedoch nicht das Recht der Airlines, nachträglich in solchen Fällen umzutarifieren!
Solche Klauseln dienen lediglich dem Schutz der Airline, daß deren Tarifsystem nicht durch sogen. 'Überkreuzbuchungen' unterlaufen werden. Hierzu: 'Hintergrund dieser Regelungen sind die komplexen Tarifstrukturen der Fluggesellschaften, die unter bestimmten Bedingungen besonders günstige Preise ermöglichen. So sind Flüge insbesondere dann relativ günstig, wenn zwischen Hin- und Rückflug mehrere Tage oder ein Wochenende liegen oder ein günstigerer Preis bei Zwischenlandungen vorgesehen wird. Aufgrund dieser Praxis sind sowohl Reisevermittler als auch Kunden dazu übergegangen, so genannte Überkreuzbuchungen durchzuführen, also zwei Hin- und Rückflüge unter Berücksichtigung eines Wochenendes zu buchen, aber nur die jeweiligen Hinflüge in Anspruch zu nehmen und die Rückflüge verfallen zu lassen.' Quelle: 'Legal Tribune# (mit lesenswertem Kommentar zum o. a. BGH-Urteil!)
Das BGH-Urteil gilt nicht nur für deutsche Airlines, es gilt für alle Airlines, die auf dem deutschen Markt ihre Flüge vermarkten.
Wenn Frau A durch die Sicherheitsbhörden zu lange aufgehalten wird, dann müßte sie in Kolumbien gegen diese wegen des erlittenen Schadens klagen.
2.
Wenn ein Teilflug nicht angetreten wird, verliert das Ticket hinsichtlich der restlichen Strecken nicht seine Gültigkeit! Dazu:
-Hin- und Rückflugtickets sind oft ca. 50 % preiswerter als ein One-Way-Ticket. Dies klingt zwar unlogisch, ist aber oft so in der Tarfistruktur der Airlines so festgelegt. Dies ist ähnlch wie beim Bäcker, wo die Tüte 'Sonntagsbrötchen' mit zehn Stück befüllt billiger sein kann als der Kauf von sieben Einzelbrötchen.
-In den Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen ist oft festgelegt, daß der Flugschein bzw. das Flugticket komplett in der Reihenfolge abzufliegen ist, ansonsten hat die Fluggesellschaft das Recht, nachträglich umzutarifieren. Bsp.: Gebucht wird ein Flug Amsterdam - Frankfurt- Rio de Janeiro und zurück. Dieses Ticket ist aufgrund des Tarifsystems der Airline preiswerter als das Ticket Frankfurt - Rio des Janeiro und zurück (mit der kürzeren Flugstrecke). Dies handhaben Airlins oft so, um sich neue Märkte zu erschliessen oder sich dem Preisgefüge eines Landes anzupassen.
'Der Gläubiger (Passagier) ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden
Gesamtleistung vom Schuldner (Airline) zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht.' (Leitsatz aus BGH-Urteil v. 29. April 2010, Az.: Xa ZR 5/09, in welchem ein Verbraucherschutzverein gegen die Klauseln in den AGB der Fluggesellschaften XY geklagt hatte, die besagen, daß ein Flugschein seine Gültigkeit verliere, wenn nicht alle Teilstrecken in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen würden).
Dieses Urteil besagt lediglich, daß das Ticket nicht seine Gültigkeit verlieren darf, wenn es nicht komplett in der Reihenfolge abgeflogen wird. Es beschneidet jedoch nicht das Recht der Airlines, nachträglich in solchen Fällen umzutarifieren!
Solche Klauseln dienen lediglich dem Schutz der Airline, daß deren Tarifsystem nicht durch sogen. 'Überkreuzbuchungen' unterlaufen werden. Hierzu: 'Hintergrund dieser Regelungen sind die komplexen Tarifstrukturen der Fluggesellschaften, die unter bestimmten Bedingungen besonders günstige Preise ermöglichen. So sind Flüge insbesondere dann relativ günstig, wenn zwischen Hin- und Rückflug mehrere Tage oder ein Wochenende liegen oder ein günstigerer Preis bei Zwischenlandungen vorgesehen wird. Aufgrund dieser Praxis sind sowohl Reisevermittler als auch Kunden dazu übergegangen, so genannte Überkreuzbuchungen durchzuführen, also zwei Hin- und Rückflüge unter Berücksichtigung eines Wochenendes zu buchen, aber nur die jeweiligen Hinflüge in Anspruch zu nehmen und die Rückflüge verfallen zu lassen.' Quelle: 'Legal Tribune# (mit lesenswertem Kommentar zum o. a. BGH-Urteil!)
Das BGH-Urteil gilt nicht nur für deutsche Airlines, es gilt für alle Airlines, die auf dem deutschen Markt ihre Flüge vermarkten.
Zuletzt geändert von ktown am 19.06.16, 16:20, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Klarname entfernt
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
1,5 Stunden vor Abflug, also 0,75 - 1 Stunde vor Boardinggate Close bei einem internationalen Flug ist aber auch einigermaßen ehrgeizig.
Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
Wie lange dauert es dort denn normalerweise?cobalt hat geschrieben:Frau A ist ca. 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen in Bogota zum CheckIn. Da es beim Sicherheiheitscheck und Migration zum Ausreisen lange dauert, verpasst Frau A ihren Flug von BOGOTA nach Frankfurt.
In Deutschland habe ich für internationale Flüge min 2 h vorher in Erinnerung.
In wie fern eine Behörde da schadensersatzpflichtig wird ist nicht so ganz einfach zu sagen; die brauchen für ihren Job eine gewisse Zeit, und blos weil ein Passagier es eilig hat wird nicht geschludert. Eine entsprechende Kontrolle gehört gerade an Flughafen eben dazu und muss durch den Passagier eingeplant werden. Da müsste schon etwas bewusst verzögert worden sein.
Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
Wieso erwähnen sie Migration. Sind da der Check anders als bei einem normalen Boarding?cobalt hat geschrieben:Da es beim Sicherheitscheck und Migration
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
ktown hat geschrieben:Wieso erwähnen sie Migration. Sind da der Check anders als bei einem normalen Boarding?cobalt hat geschrieben:Da es beim Sicherheitscheck und Migration
Ich nehme mal an, der Fragesteller meint zum einen den Sicherheits-Check (Durchsuchung des Körpers und der mitgeführten Sachen bzw. des mitgeführten Handgepäcks / Durchröntgen des Kabinengepäcks) und zum anderen mit 'Migration' die grenzpolzeiliche und gleichzeitig ausländerrechtliche Ausweiskontrolle durch die kolumbianische Grenzpolizei bzw. immigration policecobalt hat geschrieben:Da es beim Sicherheiheitscheck und Migration zum Ausreisen lange dauert, verpasst Frau A...
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Re: Rechtzeitig da, Flug verpasst
genau so war es gemeint ...
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