Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

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Helena Mayer
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Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

Beitrag von Helena Mayer »

Hallo,

wir habe im Reisebüro eine Reise nach Mallorca gebucht.
Hierbei haben wir uns für eine Hotel entschieden in dem wir schon einmal waren, da uns zuvor der Service und die Kinder-Animation sehr gefallen hat.

Als wir am Hotel vom Shuttel abgeliefert wurden, wurde uns an der Rezeption mitgeteilt, dass das Hotel seit einiger Zeit gar nicht in Betrieb ist und wir in ein anderes Hotel gebracht werden.
Dies ist dann auch geschehen.

(Derzeit waren im gebuchten Hotel keine Gäste im Haus aufgrund umfangreicher Arbeiten an der Wasserleitung - schon Wochen im Gange und auch noch mehrere Wochen so)

Unglücklichweise mussten wir uns im Ersatzhotel für zwei Tage mit einem Zimmer begnügen anstatt mit zwei Zimmern (kein anderes Zimmer frei) und auch das Hotel war dann fast ausschliesslich mit Franzosen belegt und auch die Kinder-Animation fand nur auf französisch statt.
Das haben wir so auch beanstandet.

Besonders interessant fanden wir, dass das ursprünglich gebuchte Hotel im Internet immer noch als sofort verfügbar gebucht werden konnte. Wir haben das mehrfach getestet.
Wir fühlen uns hier getäuscht, zumal wir uns ausdrücklich für dieses Hotel entschieden haben.


Unser Veranstalter hat und für die 3.000,- Euro teure Pauschalreise eine "Entschädigung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" in Höhe von 100,- Euro angeboten.

Kann das so korrekt sein ?
Ist das eine angemessene Entschädigung für 2 von 8 Tagen im Einzelzimmer mit den Kindern ?

Gruss

Helene
Tastenspitz
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Re: Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

Beitrag von Tastenspitz »

Helena Mayer hat geschrieben:in Höhe von 100,- Euro angeboten.
Was wäre denn so ihre Vorstellung?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Helena Mayer
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Re: Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

Beitrag von Helena Mayer »

Meine Vorstellung:

Erstattung 25% des Reisepreises.

Wir hätten ein anderes Hotel auf Mallorca gar nicht gebucht, sondern wären dann nach Kroatien.

Dass das Hotel gebucht werden kann, obwohl es gar nicht in Berrieb ist und somit dem Veranstalter bei Buchhung klar ist, dass seine Gäste gar nicht da unter gebracht werden, wo diese gebucht haben, könnte den Tatbestand der Teuschung erfüllen.
Wir haben nicht gebucht "Urlaub auf Mallorca, egal wo", sondern genau das Hotel, weil wir da letztes Jahr schon waren.

Zudem ist es so, dass wir zwei Nächte in einen Zimmer anstatt in zwei nächtigen mussten und 3 Personen somit keinen Schlaf finden konnten. (Mein Mann schnarcht. Allein schon deshalb haben wir zwei Zimmer gebucht)

Gruss

Helene
Tastenspitz
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Re: Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

Beitrag von Tastenspitz »

Hier etwas ähnliches.
Das Berufungsgericht hat 15% Minderung nur für die fehlende Information (hier Überbuchung) als angemessen angesehen.
45% Minderung wurde dann noch den Abweichungen in Art und Qualität der Unterkunft zugeschrieben. Insgesamt also 60%.

Ob im vorliegenden Beispiel ähnliche Abweichungen zu finden sein werden sollte man vor Ort mit einem Anwalt besprechen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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klausschlesinger
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Re: Gebuchtes Hotel überhaupt nicht in Betrieb - Teuschung ?

Beitrag von klausschlesinger »

In Ergänzung zu 'Tastenpilz' seiner Antwort:

Ein Blick in die Kemptner Reisemängeltabelle unter Pkt. 3.1.1 (http://www.reiserecht-fuehrich.de/Kempt ... 2-2016.pdf) erleichtet einem, eine angemessene Minderungsquote zu finden.
Auffällig dabei ein Urteil des AG Düsseldorf v. 08.04.2004, Az.: 28 C 8239/01 (Tenor: Allein Unterbringung in anderem Hotel rechtfertigt Minderung von 10 % des Reisepreises, da zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten). Ist das Ersatzhotel nicht gleichwertig, kann eine Minderungsquote bei Vorliegen von weiteren Mängel bis zu 100 % des Reisepreises betragen.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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