Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Ihm ist ja aber nichts abhanden gekommen. Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
gargamel111 hat geschrieben:Ihm ist ja aber nichts abhanden gekommen.
Also gilt dies auch für den Fall, daß der Passagier kein Vertragsexemplar hat.klausschlesinger hat geschrieben: Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.[/i]
Leitsätze Urteil BGHv. 28.04.1992 – XI ZR 193/91
In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?gargamel111 hat geschrieben: Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
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'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Aus dem Startbeitrag:klausschlesinger hat geschrieben:In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
micha1169 hat geschrieben:Die Fluggesellschaft verweigert aber jede schriftliche Kommunikation und verweist auf das Service-Telefon.
Grüße, Susanne
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Eine telefonische Auskunft ist keine Einsicht in die Vertragsunterlagen.SusanneBerlin hat geschrieben:Aus dem Startbeitrag:klausschlesinger hat geschrieben:In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
micha1169 hat geschrieben:Die Fluggesellschaft verweigert aber jede schriftliche Kommunikation und verweist auf das Service-Telefon.
klausschlesinger hat geschrieben: Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.
1. Leitsatz Urteil BGH v. 28.04.1992 – XI ZR 193/91
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Das hat der OP auch nicht gefordert.klausschlesinger hat geschrieben:Eine telefonische Auskunft ist keine Einsicht in die Vertragsunterlagen.
micha1169 hat geschrieben: Um Probleme beim Check-In zu vermeiden, will A eine Bestätigung, dass der Sitz korrekt reserviert wurde.
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Passagier und Fluggesellschaft haben offenbar unterschiedliche Auffassung über den Vertragsinhalt:
- Passagier A ist der Ansicht, er habe den Sitz verbindlich reserviert. Er hat eine Bestätigung darüber.
- Fluggesellschaft zeigt in der Online-Buchung für A keine Sitz-Reservierung an und bietet den vom Passagier A reservierten Platz weiterhin online jedermann an.
Daher verlangt Passagier A schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Vertragsinhalt bzw. über die Meinung der Gesellschaft zum Vertragsinhalt. Das würde ich als "Einsicht in die Vertragsunterlagen" werten und klausschlesinger zustimmen.
- Passagier A ist der Ansicht, er habe den Sitz verbindlich reserviert. Er hat eine Bestätigung darüber.
- Fluggesellschaft zeigt in der Online-Buchung für A keine Sitz-Reservierung an und bietet den vom Passagier A reservierten Platz weiterhin online jedermann an.
Daher verlangt Passagier A schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Vertragsinhalt bzw. über die Meinung der Gesellschaft zum Vertragsinhalt. Das würde ich als "Einsicht in die Vertragsunterlagen" werten und klausschlesinger zustimmen.
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation
Falls der von ihm vorgeschlagene "Leitsatz zum Urteil" hier Anwendung finden würde, dann hätte Passagier A das Recht auf Einsicht in die Verragsunterlagen. Ob das eine "schriftliche Auskunft" ist, würde ich in Frage stellen. Versuchen kann man es ja mal.micha1169 hat geschrieben:Daher verlangt Passagier A schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Vertragsinhalt bzw. über die Meinung der Gesellschaft zum Vertragsinhalt. Das würde ich als "Einsicht in die Vertragsunterlagen" werten und klausschlesinger zustimmen.
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