Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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gargamel111
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von gargamel111 »

Ihm ist ja aber nichts abhanden gekommen. Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
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klausschlesinger
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von klausschlesinger »

gargamel111 hat geschrieben:Ihm ist ja aber nichts abhanden gekommen.
klausschlesinger hat geschrieben: Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.[/i]
Leitsätze Urteil BGHv. 28.04.1992 – XI ZR 193/91
Also gilt dies auch für den Fall, daß der Passagier kein Vertragsexemplar hat.
gargamel111 hat geschrieben: Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
SusanneBerlin
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von SusanneBerlin »

klausschlesinger hat geschrieben:
Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?
Aus dem Startbeitrag:
micha1169 hat geschrieben:Die Fluggesellschaft verweigert aber jede schriftliche Kommunikation und verweist auf das Service-Telefon.
Grüße, Susanne
klausschlesinger
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von klausschlesinger »

SusanneBerlin hat geschrieben:
klausschlesinger hat geschrieben:
Und: Das Unternehmen verweigert ja nicht die Auskunft, es will sie nur in einer Form geben, die dem Buchenden nicht zusagt.
In welcher Form? Habe ich das irgendwo etwas überlesen?
Aus dem Startbeitrag:
micha1169 hat geschrieben:Die Fluggesellschaft verweigert aber jede schriftliche Kommunikation und verweist auf das Service-Telefon.
Eine telefonische Auskunft ist keine Einsicht in die Vertragsunterlagen.
klausschlesinger hat geschrieben: Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.
1. Leitsatz Urteil BGH v. 28.04.1992 – XI ZR 193/91
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gargamel111
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von gargamel111 »

klausschlesinger hat geschrieben:Eine telefonische Auskunft ist keine Einsicht in die Vertragsunterlagen.
Das hat der OP auch nicht gefordert.
micha1169 hat geschrieben: Um Probleme beim Check-In zu vermeiden, will A eine Bestätigung, dass der Sitz korrekt reserviert wurde.
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micha1169
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von micha1169 »

Passagier und Fluggesellschaft haben offenbar unterschiedliche Auffassung über den Vertragsinhalt:

- Passagier A ist der Ansicht, er habe den Sitz verbindlich reserviert. Er hat eine Bestätigung darüber.
- Fluggesellschaft zeigt in der Online-Buchung für A keine Sitz-Reservierung an und bietet den vom Passagier A reservierten Platz weiterhin online jedermann an.

Daher verlangt Passagier A schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Vertragsinhalt bzw. über die Meinung der Gesellschaft zum Vertragsinhalt. Das würde ich als "Einsicht in die Vertragsunterlagen" werten und klausschlesinger zustimmen.
gargamel111
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Re: Fluggesellschaft verweigert schriftliche Kommunikation

Beitrag von gargamel111 »

micha1169 hat geschrieben:Daher verlangt Passagier A schriftlich Auskunft über den tatsächlichen Vertragsinhalt bzw. über die Meinung der Gesellschaft zum Vertragsinhalt. Das würde ich als "Einsicht in die Vertragsunterlagen" werten und klausschlesinger zustimmen.
Falls der von ihm vorgeschlagene "Leitsatz zum Urteil" hier Anwendung finden würde, dann hätte Passagier A das Recht auf Einsicht in die Verragsunterlagen. Ob das eine "schriftliche Auskunft" ist, würde ich in Frage stellen. Versuchen kann man es ja mal.
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