Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Moderator: FDR-Team
Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
So da ist er der wohlverdiente Urlaub und dann das.
Man kommt in der Ferienwohnung an und findet im Kühlschrank die Sachen des Vermieters, okay dachte man passiert.
Dann verdeckte Fußleisten und Staubige Balken, dann noch leicht eingestaubte Möbel okay kann auch mal passieren. Aber wenn man dann Bestecke oder Geschirr oder Gläser aus dem Schrank nimmt und die dreckig sind dann fragt man sich schon.
Beim Kaffeekochen am morgen stellt man dann erschrocken fest das man doch nen aufgebrühten trinken muss, da die Halterung an der Kaffeemaschine vom Filter gebrochen ist.
Ach ich vergesse zu erwähnen das der TV, deb man nutzen muss da das Wetter mal mies ist auch nur sporadisch geht und ständig Fehler zwischen den Sendungen bringt. Und da sollst du nen ruhigen Urlaub erleben...
Kann man was tun?! Der Vermieter/Verwalter habe ich schon angerufen er muss sich mit Eigentümer erst in Verbindung setzen.
Man kommt in der Ferienwohnung an und findet im Kühlschrank die Sachen des Vermieters, okay dachte man passiert.
Dann verdeckte Fußleisten und Staubige Balken, dann noch leicht eingestaubte Möbel okay kann auch mal passieren. Aber wenn man dann Bestecke oder Geschirr oder Gläser aus dem Schrank nimmt und die dreckig sind dann fragt man sich schon.
Beim Kaffeekochen am morgen stellt man dann erschrocken fest das man doch nen aufgebrühten trinken muss, da die Halterung an der Kaffeemaschine vom Filter gebrochen ist.
Ach ich vergesse zu erwähnen das der TV, deb man nutzen muss da das Wetter mal mies ist auch nur sporadisch geht und ständig Fehler zwischen den Sendungen bringt. Und da sollst du nen ruhigen Urlaub erleben...
Kann man was tun?! Der Vermieter/Verwalter habe ich schon angerufen er muss sich mit Eigentümer erst in Verbindung setzen.
Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
und das ganze spielt sich natürlich hier in Deutschland ab oder wurde über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Natürlich in Deutschland... Und ein Verwalter den man grrrrrrrrrrr...
Daher kann man was dagegen tun?!
Anrufen bringt ja nix, wie bereits erwähnt und wenn du ins Büro des Verwalters zu der Dame gehst dann kommt".... Wie stellen Sie sich das denn vor die Reinigung hat über 50 Wohnungen zu betreuen....
Ähm wenn es im allen Wohnungen so ausschaut dann gut Nacht....
Daher kann man was dagegen tun?!
Anrufen bringt ja nix, wie bereits erwähnt und wenn du ins Büro des Verwalters zu der Dame gehst dann kommt".... Wie stellen Sie sich das denn vor die Reinigung hat über 50 Wohnungen zu betreuen....
Ähm wenn es im allen Wohnungen so ausschaut dann gut Nacht....
Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Zusammengefasst: Man mietet eine Ferienwohnung und stellt bei Ankunft fest, dass sie mangelhaft oder gar nicht gereinigt wurde und die Kaffeemaschine sowie das Fernsehgerät nicht oder nicht störungsfrei funktionieren. Kaffee kann man aber noch aufbrühen.bubuan hat geschrieben:So da ist er der wohlverdiente Urlaub und dann das.
Man kommt in der Ferienwohnung an und findet im Kühlschrank die Sachen des Vermieters, okay dachte man passiert.
Dann verdeckte Fußleisten und Staubige Balken, dann noch leicht eingestaubte Möbel okay kann auch mal passieren. Aber wenn man dann Bestecke oder Geschirr oder Gläser aus dem Schrank nimmt und die dreckig sind dann fragt man sich schon.
Beim Kaffeekochen am morgen stellt man dann erschrocken fest das man doch nen aufgebrühten trinken muss, da die Halterung an der Kaffeemaschine vom Filter gebrochen ist.
Ach ich vergesse zu erwähnen das der TV, deb man nutzen muss da das Wetter mal mies ist auch nur sporadisch geht und ständig Fehler zwischen den Sendungen bringt. Und da sollst du nen ruhigen Urlaub erleben...
Kann man was tun?! Der Vermieter/Verwalter habe ich schon angerufen er muss sich mit Eigentümer erst in Verbindung setzen.
Und möchte nun, eine Reinigung, eine intakte Kaffeemaschine sowie den Fernseher? oder was ist das Anliegen?
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Melden Sie die Mängel sofort vor Ort dem Reiseveranstalter und bitten sie mit Fristsetzung um Abhilfe.
Lassen sie die Mängel vom Veranstalter protokolliere und verlangen sie eine Kopie. Falls dieser das Protokoll - warum auch immer - nicht macht, schreiben sie selbst ein Protokoll. Bilder der Mängel und Zeugen sind hier ebenfalls hilfreich.
Wenn der Veranstalter die Mängel nicht behebt, könnten sie selbst tätig werden (lassen) und die Kosten dem Veranstalter berechnen.
Sichern sie immer alle Unterlagen zur Reise (Voucher, Prospekte, Internetwerbung, Vertrag, Buchungen, Anfragen usw. usf.)
Und schließlich: Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise müssen binnen eines Monats nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden (§ 651g).
Rechtsgrundlagen zum Reisevertrag siehe BGB §§ 651a ff.
Lassen sie die Mängel vom Veranstalter protokolliere und verlangen sie eine Kopie. Falls dieser das Protokoll - warum auch immer - nicht macht, schreiben sie selbst ein Protokoll. Bilder der Mängel und Zeugen sind hier ebenfalls hilfreich.
Wenn der Veranstalter die Mängel nicht behebt, könnten sie selbst tätig werden (lassen) und die Kosten dem Veranstalter berechnen.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Hier scheint wohl kein Reiseveranstalter dazwischen zu sein.
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
@winterspaziergang
Man möchte wissen was man tun kann, kann man vom Geld zurück fordern da ja der Vermieter/Verwalter nichts unternimmt wenn man anruft, etc.
Das man Kaffee Aufbrühen kann ist ja ganz logisch, aber wenn ich eine Fewo anmiete,kurzum dafür Geld zahle, dann möchte ich doch gewisse Dinge nutzen können. Genauso zahlt man doch auch nicht für dreckiges Geschirr, Staub ohne ende und nicht funktionierende Elektrogeräte.
Man möchte wissen was man tun kann, kann man vom Geld zurück fordern da ja der Vermieter/Verwalter nichts unternimmt wenn man anruft, etc.
Das man Kaffee Aufbrühen kann ist ja ganz logisch, aber wenn ich eine Fewo anmiete,kurzum dafür Geld zahle, dann möchte ich doch gewisse Dinge nutzen können. Genauso zahlt man doch auch nicht für dreckiges Geschirr, Staub ohne ende und nicht funktionierende Elektrogeräte.
Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
@bubuanbubuan hat geschrieben:@winterspaziergang
Man möchte wissen was man tun kann, kann man vom Geld zurück fordern da ja der Vermieter/Verwalter nichts unternimmt wenn man anruft, etc.
Das man Kaffee Aufbrühen kann ist ja ganz logisch, aber wenn ich eine Fewo anmiete,kurzum dafür Geld zahle, dann möchte ich doch gewisse Dinge nutzen können. Genauso zahlt man doch auch nicht für dreckiges Geschirr, Staub ohne ende und nicht funktionierende Elektrogeräte.
ich habe den Text zum Verständnis zusammengefasst und keinerlei Wertung abgegeben. Am Ende steht nur eine Frage. Für die Einschätzung einer Reisepreisminderung, die hier in Frage käme, muss man nun mal die Fakten sachlich betrachten und schildern. "Staub ohne Ende" ist eine sehr blumige und keine sachliche Beschreibung.
Sachliches benötigen Sie aber zum Nachweis.
Was die Elektrogeräte angeht, haben wir einen defekten Fernseher und eine Kaffeemaschine. Weitere "viele kleine Mängelchen" sind nicht erkennbar.
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Auch bei gewerblicher Vermietung von Ferienwohnungen durch den Eigentümer sind diese § nmE. einschlägig.ktown hat geschrieben:Hier scheint wohl kein Reiseveranstalter dazwischen zu sein.
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Hat ja auch niemand was gegenteiliges behauptetTastenspitz hat geschrieben:Auch bei gewerblicher Vermietung von Ferienwohnungen durch den Eigentümer sind diese § nmE. einschlägig.ktown hat geschrieben:Hier scheint wohl kein Reiseveranstalter dazwischen zu sein.
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Das freut mich jetzt.ktown hat geschrieben:Hat ja auch niemand was gegenteiliges behauptet
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Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Wenn über einen Reiseveranstalter in Deutschland gebucht wurde, kommt detusches Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) zum Tragen.
Die Wohnung ist offenbar mit Mängeln behaftet, also 'mangelhaft'.
§ 651d BGB - Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht muß gegenüb er dem Reiseveranstalter angezeigt werden, damit dieser in die Lage versetzt wird, den Mangel schnelsstmöglich zu beseitigen. Dazu auch:
§ 651c BGB - Abhilfe
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
Wie hoch ist die Minderungsquote? - Einen Anhalt bietet:
AG Wetzlar v. 12.04.2005, Az.: 31 C 342/03, Sachverhalt: Bei Ankunft keine Reinigung der Schränke, Schimmel, Stockflecken, Hundehaare, Grill verdeckt, Bettdecken, Waschmaschine defekt, Minderungsqoute: 25 %, Bemerkung: angeboten wurde. 'Luxuriöses' Ferienhaus in Dänemark
Die Wohnung ist offenbar mit Mängeln behaftet, also 'mangelhaft'.
§ 651d BGB - Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht muß gegenüb er dem Reiseveranstalter angezeigt werden, damit dieser in die Lage versetzt wird, den Mangel schnelsstmöglich zu beseitigen. Dazu auch:
§ 651c BGB - Abhilfe
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
Wie hoch ist die Minderungsquote? - Einen Anhalt bietet:
AG Wetzlar v. 12.04.2005, Az.: 31 C 342/03, Sachverhalt: Bei Ankunft keine Reinigung der Schränke, Schimmel, Stockflecken, Hundehaare, Grill verdeckt, Bettdecken, Waschmaschine defekt, Minderungsqoute: 25 %, Bemerkung: angeboten wurde. 'Luxuriöses' Ferienhaus in Dänemark
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Habe ein ähnliches Problem mit einem Ferienhausbesitzer.
Es stellt sich mir aber die Frage, was hier greift... das Reiserecht oder Mietrecht?
Wir haben zum ersten Mal ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet. Wir haben vom Verwalter die Schlüssel abgeholt und fuhren weiter zu unserem Ferienhaus.
Dort angelangt schien alles auf dem ersten Blick 'OK'. Doch dann entdeckten und passierten Sachen wie...
1. Wollte beim Duschen den Duschkopf in der Halterung aufhängen und bricht auseinander (Halterung war mit Sekundenkleber und einem Sticker zusammengeflickt).
2. Wollte bei der Tür zur Terrasse den Vorhang drüber ziehen... Vorhang und Stange fielen mir auf dem Kopf. Es stellte sich heraus, dass die Wand oberhalb nur sehr dünn war und hauptsächlich aus Pappe und Verputz bestand. Außerdem ist das nicht zum ersten Mal passiert - neben den Löchern waren noch Weitere.
3. Wollten auf der Terrasse die Gartenstühle benützen...ein Stuhl hatte einen 'Cut/Bruch' in der Sitzfläche.
4. Irgendwie kam mir der Garten eigenartig vor. Als ich Internet hatte verglich ich die Bilder die auf der Webseite des Vermieters war mit dem realen Garten... die Bilder waren ca. 10 Jahre alt, der Garten war ziemlich überwuchert von Ästen und Sträuchern - dadurch hatten wir am Nachmittag kaum Sonne und es war meistens zu kühl um Draußen zu sitzen.
Nach ein paar Tagen hatten wir Internet und beschlossen dem Vermieter ein "Sandwich"-Feedback zu schicken.
Vermieter rief mich am nächsten Tag an und war verärgert und meinte der Verwalter wird vorbeikommen. Er kam erst ein paar Tage später am Abreisetag die Schlüssel abzuholen.
Dann bekam ich eine E-Mail vom Vermieter, das "die von MIR verursachten Schäden durch Handwerker behoben werden" Daraufhin antwortete ich ihm "Ich habe die angeführten Gegenstände sachgemäß verwendet und die Schäden gemeldet, aber nicht verursacht."
Es sind nun schon zwei Wochen verstrichen und noch immer keine Kautionrückerstattung.
Meine Frage:
Muss ich als Ferienhausmieter für die Schäden aufkommen, die trotz sachgemäße Verwendung entstehen, weil der Gegenstand eben oft von anderen Mietern benutzt wurde?
Es stellt sich mir aber die Frage, was hier greift... das Reiserecht oder Mietrecht?
Wir haben zum ersten Mal ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet. Wir haben vom Verwalter die Schlüssel abgeholt und fuhren weiter zu unserem Ferienhaus.
Dort angelangt schien alles auf dem ersten Blick 'OK'. Doch dann entdeckten und passierten Sachen wie...
1. Wollte beim Duschen den Duschkopf in der Halterung aufhängen und bricht auseinander (Halterung war mit Sekundenkleber und einem Sticker zusammengeflickt).
2. Wollte bei der Tür zur Terrasse den Vorhang drüber ziehen... Vorhang und Stange fielen mir auf dem Kopf. Es stellte sich heraus, dass die Wand oberhalb nur sehr dünn war und hauptsächlich aus Pappe und Verputz bestand. Außerdem ist das nicht zum ersten Mal passiert - neben den Löchern waren noch Weitere.
3. Wollten auf der Terrasse die Gartenstühle benützen...ein Stuhl hatte einen 'Cut/Bruch' in der Sitzfläche.
4. Irgendwie kam mir der Garten eigenartig vor. Als ich Internet hatte verglich ich die Bilder die auf der Webseite des Vermieters war mit dem realen Garten... die Bilder waren ca. 10 Jahre alt, der Garten war ziemlich überwuchert von Ästen und Sträuchern - dadurch hatten wir am Nachmittag kaum Sonne und es war meistens zu kühl um Draußen zu sitzen.
Nach ein paar Tagen hatten wir Internet und beschlossen dem Vermieter ein "Sandwich"-Feedback zu schicken.
Vermieter rief mich am nächsten Tag an und war verärgert und meinte der Verwalter wird vorbeikommen. Er kam erst ein paar Tage später am Abreisetag die Schlüssel abzuholen.
Dann bekam ich eine E-Mail vom Vermieter, das "die von MIR verursachten Schäden durch Handwerker behoben werden" Daraufhin antwortete ich ihm "Ich habe die angeführten Gegenstände sachgemäß verwendet und die Schäden gemeldet, aber nicht verursacht."
Es sind nun schon zwei Wochen verstrichen und noch immer keine Kautionrückerstattung.
Meine Frage:
Muss ich als Ferienhausmieter für die Schäden aufkommen, die trotz sachgemäße Verwendung entstehen, weil der Gegenstand eben oft von anderen Mietern benutzt wurde?
Re: Ferienwohnung viele kleine Mängelchen
Nachdem ich dem Vermieter meines Ferienhauses vorige Woche eine E-Mail geschrieben, wo ich ihm die Konsequenzen aufgezählt habe, wenn er nicht bald meine Kaution zurückerstattet, hat er fluchend eingelenkt und die Kaution überwiesen.
Man sollte sich nicht alles gefallen lassen und auch bereit seit mal für sein Recht zu kämpfen, weil je mehr Mieter klein beigeben, desto dreister werden die Vermieter.
Man sollte sich nicht alles gefallen lassen und auch bereit seit mal für sein Recht zu kämpfen, weil je mehr Mieter klein beigeben, desto dreister werden die Vermieter.
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