Mietwagenvermittlungsportal verweigert Vertragsinhalte

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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böhmenbomber
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Mietwagenvermittlungsportal verweigert Vertragsinhalte

Beitrag von böhmenbomber »

Online-Mietwagenvermittlungsportal verweigert Vertragsinhalte in Buchungsvoucher

Folgender Fall:

-> ein Auto wird über eine Vermittlungsseite für eine Auslandsreise gebucht. Zentrale Vertragsinhalte sind u.a. Haftpflicht mit z.B. 2 Mio Euro, Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (Einschluss von Schäden an Dach, Unterboden, Reifen, Glas) sowie eine Voll-Voll-Regelung für den Tank (voll bekommen, voll abgeben). Nach Erhalt des Vouchers stellte der A fest, dass erheblich abweichende Angaben bzw. zum Großteil gänzlich fehlende Angaben gegeben waren. Auf mehrmaliges Bitten um eine Korrektur des Schriftstücks, wurde dem A mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, die Vertragsinhalte aber wie bei Buchung im Online-System ausgegeben Gültigkeit hätten. Darum wissend, dass fast alle Mietwagenfirmen regelmäßig versuchen, bereits bezahlte Leistungen ein zweites Mal zu kassieren, ist dem A höchst unwohl zu Mute vor seiner Abreise, hat er doch schon wahre Schlachten mit ,,überengagiertem” Servicepersonal von Vermietstationen im Ausland schlagen müssen, trotz korrekt ausgefülltem Voucher. Steht dem A eine schriftliche Fixierung der Vertragsinhalte zu? Dem A steht nicht der Sinn nach einer weiteren nervenaufreibenden Debatte vor Ort. Sollte der A von der Gegenseite per Einschreiben die Übermittlung der vollständigen Vertragsinhalte fordern? Welche Möglichkeiten bestehen noch? Die für A relevanten Vertragsinhalte bei Buchung sind nur im Angebot auf der Website sichtbar (vor der Buchung).
klausschlesinger
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Re: Mietwagenvermittlungsportal verweigert Vertragsinhalte

Beitrag von klausschlesinger »

1. Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.
2. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.
Leitsätze Urteil BGHv. 28.04.1992 – XI ZR 193/91
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'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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