Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Moderator: FDR-Team
Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Die Familie "A" hat im Frühjahr d.J. eine relativ teure Ferienwohnung für 1 Woche über eine bekannte Reisevermittlung am Ferienort an der Ostsee (Mecklenburg) gebucht. Am Ankunftstag wurde festgestellt, dass im Schlafzimmer ein penetranter Uringeruch vorhanden war und 1 Matratzenauflage u. 1 Matratze mit Urin verunreinigt (große Flecken) waren. Der Ehemann hat daher die 1.Nacht auf der Wohnzimmercouch verbracht, da es unzumutbar war, sich in dieses Bett zu legen. Offensichtlich war hier keine oder unzureichende Endreinigung erfolgt, obwohl hier die Vermittlungsbüro 60 Euro für die Endreinigung üblicherweise erhebt. Eine sofortige Reklamation am Vermittlungsbüro am Reiseort war nicht möglich, da dies bereits geschlossen hatte. Daher hat sich die Ehefrau am Folgetag im Vermittlungsbüro mündlich beschwert, um sofortige Abhilfe gebeten und sich die vorgefundenen Mängel schriftlich bestätigen lassen. Da jedoch keine Reaktion erfolgte, hat die Ehefrau selbst ein Austausch der verunreinigten Gegenstände vorgenommen, da in der Ferienwohnung noch in einem anderen Zimmer ein Bett stand. So wurde die Matratze, eine Matratzenauflage und das Kopfkissen ausgetauscht von der Ehefrau ausgetauscht.
Bis zum Ende des 1 wöchigen Urlaubs ist seitens des Vermittlungsbüros keine Abhilfe geschaffen worden. Die verunreinigten Gegenstände wurden fotografiert und nach Abreise bzw. Ankunft zu Hause, wurden gegenüber der Reisevermittlung unter Beifügung der Fotos, Nachweis schriftl. Kenntnisnahme der Mängel, Anspruch auf Minderung des Reisepreises erhoben.
Zur Verwunderung teilt das Vermittlungsbüro nunmehr hierzu mit, die Ehefrau der Familie hätte gegenüber einer Mitarbeiterin des Vermittlungsbüros auf eine Abhilfe verzichtet, somit wäre eine Nachbesserung nicht möglich gewesen. Diese Darstellung ist selbstverständlich unrichtig und völlig abwegig! Wenn alles in Ordnung gewesen wäre, hätte sich doch Familie A nicht beschwert!
Fazit:
Die Mängel wurden unverzüglich beim Vermittler gerügt und um sofortige Abhilfe gebeten. Eine Abhilfe/Nachbesserung wäre während des 1wöchigen Urlaubs möglich gewesen, ist jedoch nicht erfolgt. Trotz mehrfacher Aufforderungen, reagiert das Vermittlungsbüro nicht auf die Forderung der Familie "A" zur Minderung des Reisepreises, wohl in der Hoffnung, wegen eines geringen Betrages lohne sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht.
Tatsächlich wird ein Minderungsbetrag (ca. 150 Euro) auch die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung der Familie A nicht überschreiten. So ist es wahrscheinlich die Gepflogenheit des Vermittlers in derartigen Fällen, die Probleme auszusitzen, in der Hoffnung, es passiere ohnehin nichts.
Wie sollte die Familie A sinnvoll vorgehen?
DANKE
Bis zum Ende des 1 wöchigen Urlaubs ist seitens des Vermittlungsbüros keine Abhilfe geschaffen worden. Die verunreinigten Gegenstände wurden fotografiert und nach Abreise bzw. Ankunft zu Hause, wurden gegenüber der Reisevermittlung unter Beifügung der Fotos, Nachweis schriftl. Kenntnisnahme der Mängel, Anspruch auf Minderung des Reisepreises erhoben.
Zur Verwunderung teilt das Vermittlungsbüro nunmehr hierzu mit, die Ehefrau der Familie hätte gegenüber einer Mitarbeiterin des Vermittlungsbüros auf eine Abhilfe verzichtet, somit wäre eine Nachbesserung nicht möglich gewesen. Diese Darstellung ist selbstverständlich unrichtig und völlig abwegig! Wenn alles in Ordnung gewesen wäre, hätte sich doch Familie A nicht beschwert!
Fazit:
Die Mängel wurden unverzüglich beim Vermittler gerügt und um sofortige Abhilfe gebeten. Eine Abhilfe/Nachbesserung wäre während des 1wöchigen Urlaubs möglich gewesen, ist jedoch nicht erfolgt. Trotz mehrfacher Aufforderungen, reagiert das Vermittlungsbüro nicht auf die Forderung der Familie "A" zur Minderung des Reisepreises, wohl in der Hoffnung, wegen eines geringen Betrages lohne sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht.
Tatsächlich wird ein Minderungsbetrag (ca. 150 Euro) auch die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung der Familie A nicht überschreiten. So ist es wahrscheinlich die Gepflogenheit des Vermittlers in derartigen Fällen, die Probleme auszusitzen, in der Hoffnung, es passiere ohnehin nichts.
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DANKE
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Das Bett und Zimmer wurde vermutlich nicht gebraucht?Heimeroth hat geschrieben:da in der Ferienwohnung noch in einem anderen Zimmer ein Bett stand. So wurde die Matratze, eine Matratzenauflage und das Kopfkissen ausgetauscht von der Ehefrau ausgetauscht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
genau, es handelte sich um ein Nebenzimmer, aus welchem dann die Matratze/Matratzenauflage/Kopfkissen am Folgetag ausgetauscht wurden.Tastenspitz hat geschrieben:Das Bett und Zimmer wurde vermutlich nicht gebraucht?Heimeroth hat geschrieben:da in der Ferienwohnung noch in einem anderen Zimmer ein Bett stand. So wurde die Matratze, eine Matratzenauflage und das Kopfkissen ausgetauscht von der Ehefrau ausgetauscht.
Danke für Ihr Interesse an meinem Beitrag!
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Damit bestand der Mangel für 1 Nacht und man bewegt sich bei der Minderung im Bereich von wenigen Euro, wenn man die geschätzten 150 € für die ganze Woche berechnet hat.
Einziger Vorteil ist, dass der Vermieter einem die versiffte Matratze nicht anlasten kann.
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Der Mangel dürfte auch schon in der ersten Nacht nicht bestanden haben, wenn saubere Ersatzmatratze etc in der Wohnung vorhanden war.
Worin soll der Schafen bestanden haben. Dass das ungenutzte Ersatzbett nicht genutzt werden konnte?
Worin soll der Schafen bestanden haben. Dass das ungenutzte Ersatzbett nicht genutzt werden konnte?
Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Ich finde die Argumentation seltsam, dass der Mangel nicht bestanden habe, weil doch eine
saubere Matratze in der Wohnung war, die man ( wegen geringer Personenzahl) nicht gebraucht
habe und deswegen als Ersatz nehmen konnte!
Wenn ich etwas miete ( hier : eine Ferienwohnung) dann kann ich verlangen, dass mir die
gemietete Ferienwohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wird .
Wenn dies nicht der Fall ist, ist dies ein Mangel !
Die Frage ist nur noch, in welcher Höhe die Preisminderung anzusetzen ist.
Ein paar Stichworte :
- Wohnung z.T unhygienisch verschmutzt übergeben (Urinflecken)
- Empfundener Ekel bei diesem Zustand = entgangene Urlaubsfreude und Erholung
- Notwendigkeit eigener Arbeit um dem Zustand notdürftig abzuhelfen = entgangene Urlaubsfreude und Erholung
So, da kommt was zamm.
Da die Mängel gerügt wurden ( mit schriftl. Bestätigung) habe die Urlauber gute Karten.
Ab zum Anwalt !
saubere Matratze in der Wohnung war, die man ( wegen geringer Personenzahl) nicht gebraucht
habe und deswegen als Ersatz nehmen konnte!
Wenn ich etwas miete ( hier : eine Ferienwohnung) dann kann ich verlangen, dass mir die
gemietete Ferienwohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wird .
Wenn dies nicht der Fall ist, ist dies ein Mangel !
Die Frage ist nur noch, in welcher Höhe die Preisminderung anzusetzen ist.
Ein paar Stichworte :
- Wohnung z.T unhygienisch verschmutzt übergeben (Urinflecken)
- Empfundener Ekel bei diesem Zustand = entgangene Urlaubsfreude und Erholung
- Notwendigkeit eigener Arbeit um dem Zustand notdürftig abzuhelfen = entgangene Urlaubsfreude und Erholung
So, da kommt was zamm.
Da die Mängel gerügt wurden ( mit schriftl. Bestätigung) habe die Urlauber gute Karten.
Ab zum Anwalt !
Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Nachtrag : In der Fragestellung war die Rede von einem Vermittlerbüro als Ansprechpartner.
Es ist darum zu prüfen, an wen die Urlauber ihre Ansprüche zu richten haben.
Wohl nicht an das Vermittlerbüro, sondern an den Vermieter.
schon deswegen : ab zum Anwalt
Es ist darum zu prüfen, an wen die Urlauber ihre Ansprüche zu richten haben.
Wohl nicht an das Vermittlerbüro, sondern an den Vermieter.
schon deswegen : ab zum Anwalt
Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Im Übrigen konnte Familie A das Nebenzimmer, in welchem die "versifften" Gegenstände dann gelagert wurden, wegen des penetranten Geruchs (auch zum Unterstellen von Koffern u.a.) nicht nutzen. Trotz Lüften und Deo als Raumspray!Pirate hat geschrieben:Der Mangel dürfte auch schon in der ersten Nacht nicht bestanden haben, wenn saubere Ersatzmatratze etc in der Wohnung vorhanden war.
Worin soll der Schafen bestanden haben. Dass das ungenutzte Ersatzbett nicht genutzt werden konnte?
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Nun das macht den Helmut auch nicht fett. Die Minderung dürfte sich trotzdem kaum über die 50€ Marke bewegen. Ausnahme: Es wurde eine sehr teure Luxusunterkunft angemietet.Heimeroth hat geschrieben:Im Übrigen konnte Familie A das Nebenzimmer, in welchem die "versifften" Gegenstände dann gelagert wurden, wegen des penetranten Geruchs (auch zum Unterstellen von Koffern u.a.) nicht nutzen. Trotz Lüften und Deo als Raumspray!
Wie teuer war denn die Woche?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Für die hilfreichen Hinweise bedankt sich der Themenstarter!
Sicherlich kann man sich die Feriengäste nicht im voraus heraussuchen, aber hier hätte der Reinigungsdienst bei den eindeutig feststellbaren optischen und geruchmäßig wahrnehmbaren Mängeln für Abhilfe durch Austausch der Gegenstände tätig werden müssen.
Eine Einschaltung eines RA über die RS-Versicherung bedingt eine Selbstbeteiligung von Euro 150,00. Hier zögert Familie A, da möglicherweise eine Minderung des Reisepreises nach erfolgter Recherche, keinen wesentlich höheren Minderungsbetrag ergeben könnte.
Das inakzeptable Verhalten des Reisevermittlungsbüros sollte jedoch nach Anssicht der Familie A , wegen deren "kräftig vermiesten Urlaubs" gerügt werden. Die Familie A plant daher eine Rezension in einem Hotelbewertungsportal (z.B. holidaycheck) mit Veröffentlichung der Fotos und unter Namensnennung der Wohnung, Ort und des Vermittlungsbüros und Beschreibung der vorgefundenen Mängel. Familie A ist sich jedoch hinsichtlich der zu veröffentlichen Inhalte nicht sicher, ob und ggf. welche möglicherweise als Geschäftsschädigung ausgelegt werden könnten und dann selbst Schadenersatzansprüche gegenüber der Familie A produzieren könnten.
Thank`s für Hilfestellung!
Sicherlich kann man sich die Feriengäste nicht im voraus heraussuchen, aber hier hätte der Reinigungsdienst bei den eindeutig feststellbaren optischen und geruchmäßig wahrnehmbaren Mängeln für Abhilfe durch Austausch der Gegenstände tätig werden müssen.
Eine Einschaltung eines RA über die RS-Versicherung bedingt eine Selbstbeteiligung von Euro 150,00. Hier zögert Familie A, da möglicherweise eine Minderung des Reisepreises nach erfolgter Recherche, keinen wesentlich höheren Minderungsbetrag ergeben könnte.
Das inakzeptable Verhalten des Reisevermittlungsbüros sollte jedoch nach Anssicht der Familie A , wegen deren "kräftig vermiesten Urlaubs" gerügt werden. Die Familie A plant daher eine Rezension in einem Hotelbewertungsportal (z.B. holidaycheck) mit Veröffentlichung der Fotos und unter Namensnennung der Wohnung, Ort und des Vermittlungsbüros und Beschreibung der vorgefundenen Mängel. Familie A ist sich jedoch hinsichtlich der zu veröffentlichen Inhalte nicht sicher, ob und ggf. welche möglicherweise als Geschäftsschädigung ausgelegt werden könnten und dann selbst Schadenersatzansprüche gegenüber der Familie A produzieren könnten.
Thank`s für Hilfestellung!
Re: Urinflecken in Bettwäsche/Matratze
Gesamtreisepreis ca. 1100 Euro (peanuts für die einen, teuer f. d. Fam.A)
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