Mitreisende canceln Mitreise
Moderator: FDR-Team
Mitreisende canceln Mitreise
und lassen die Person, die ihre Daten hinterlegt, auf den Kosten sitzen.
Stichwortartig, damit es kein Roman wird:
4 Leute beschließen, nach Paris zu fahren und buchen direkt über das Tablet einer Mitreisenden 2 Hotelzimmer.
Das Hotel ist nicht stornierbar, wird uns direkt mitgeteilt.
Geld für Hotelzimmer direkt eingesammelt, zur Bank getragen. Geldautomat des einen Teilnehmers funktioniert nicht - also nächste Bank aufgesucht und Geld überwiesen. Die gleiche Person, auf deren Namen die Hotelzimmer gebucht sind.
3 Wochen vor Reiseantritt löst die Gruppe sich auf. Eine Person aus der Gruppe bucht die Hotelzimmer - ohne Wissen und Zustimmung des Eingetragenen - auf ihren Namen um. Will jetzt mit anderen Leuten reisen. Und das Geld erstatten. Soweit in Ordnung.
Diejenige Person merkt, dass sie keine Überweisung getätigt hat. Teilt nun der Person, die ursprünglich überall namentlich erschien, mit: Sieh zu wie Du zurecht kommst. Du hast überwiesen. Die Zimmer habe ich wieder auf Deinen Namen zurückgebucht.
Jetzt sitzt diese eine Person da, hat 2 DZ in Paris in der Backe und kann sehen, wie sie damit zurecht kommt.
Dumm gelaufen? Muss die Person sich damit abfinden?
Oder gibt es rechtlich eine Möglichkeit, den Schaden gering zu halten?
Darf ein Anbieter (in diesem Fall Expedia) ohne Wissen des "Besitzers" der Hotelbuchungen die Zimmer um- und wieder zurückbuchen?
Vielleicht gibt es ja Tipps?
Vielen Dank schon einmal.
LG
Stichwortartig, damit es kein Roman wird:
4 Leute beschließen, nach Paris zu fahren und buchen direkt über das Tablet einer Mitreisenden 2 Hotelzimmer.
Das Hotel ist nicht stornierbar, wird uns direkt mitgeteilt.
Geld für Hotelzimmer direkt eingesammelt, zur Bank getragen. Geldautomat des einen Teilnehmers funktioniert nicht - also nächste Bank aufgesucht und Geld überwiesen. Die gleiche Person, auf deren Namen die Hotelzimmer gebucht sind.
3 Wochen vor Reiseantritt löst die Gruppe sich auf. Eine Person aus der Gruppe bucht die Hotelzimmer - ohne Wissen und Zustimmung des Eingetragenen - auf ihren Namen um. Will jetzt mit anderen Leuten reisen. Und das Geld erstatten. Soweit in Ordnung.
Diejenige Person merkt, dass sie keine Überweisung getätigt hat. Teilt nun der Person, die ursprünglich überall namentlich erschien, mit: Sieh zu wie Du zurecht kommst. Du hast überwiesen. Die Zimmer habe ich wieder auf Deinen Namen zurückgebucht.
Jetzt sitzt diese eine Person da, hat 2 DZ in Paris in der Backe und kann sehen, wie sie damit zurecht kommt.
Dumm gelaufen? Muss die Person sich damit abfinden?
Oder gibt es rechtlich eine Möglichkeit, den Schaden gering zu halten?
Darf ein Anbieter (in diesem Fall Expedia) ohne Wissen des "Besitzers" der Hotelbuchungen die Zimmer um- und wieder zurückbuchen?
Vielleicht gibt es ja Tipps?
Vielen Dank schon einmal.
LG
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Re: Mitreisende canceln Mitreise
Buchungen verwalten geht (wie bei allen mir bekannten Portalen) nur mit einloggen - sprich man braucht ein Passwort.
Wenn man das leichtfertig in die Runde gibt - selber schuld.
Ansonsten verstehe ich es nicht ganz, weil
Wenn man das leichtfertig in die Runde gibt - selber schuld.
Ansonsten verstehe ich es nicht ganz, weil
bedeutet doch, dass die Zimmer von den Mitreisenden bezahlt sind, oder?widder49 hat geschrieben:Geld für Hotelzimmer direkt eingesammelt, zur Bank getragen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Entschuldigung - den Punkt habe ich in der Eile vergessen:
In einen Briefumschlag legten wir allesamt noch einmal eine Summe, die für Benzinkosten, Maut usw. verwendet werden sollte.
Den Umschlag nahm - natürlich - Derjenige in Verwahrung, der alles cancelte.
Zurück gab er die Summe abzüglich Hotelkosten.
In einen Briefumschlag legten wir allesamt noch einmal eine Summe, die für Benzinkosten, Maut usw. verwendet werden sollte.
Den Umschlag nahm - natürlich - Derjenige in Verwahrung, der alles cancelte.
Zurück gab er die Summe abzüglich Hotelkosten.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Das Passwort für die Buchungen habe ich niemandem gegeben.
Derjenige hat telefonisch die Buchungen geändert. Teilte er selbst mir per Sprachnachricht mit.
Ich bekam nur die Bestätigung mit den neuen Namen und am Tag darauf war wieder mein Name drauf.
Expedia habe ich angeschrieben und gefragt, wie so etwas möglich ist. Auf die Antwort warte ich noch.
Derjenige hat telefonisch die Buchungen geändert. Teilte er selbst mir per Sprachnachricht mit.
Ich bekam nur die Bestätigung mit den neuen Namen und am Tag darauf war wieder mein Name drauf.
Expedia habe ich angeschrieben und gefragt, wie so etwas möglich ist. Auf die Antwort warte ich noch.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Bitte noch mal zum sortieren.
A,B,C und D wollen gemeinsam nach Paris.
C bucht das auf seinen Namen und bekommt von den Mitreisenden anteilig die Hotelkosten gezahlt.
Parallel dazu wird eine Reisekasse für die Nebenkosten angelegt die ?? verwahrt. ?? bucht auch die Zimmer kurzfristig auf seinen Namen um und zahlt nun die Reisekasse, abzüglich seines Hotelanteils, wieder aus?
A,B,C und D wollen gemeinsam nach Paris.
C bucht das auf seinen Namen und bekommt von den Mitreisenden anteilig die Hotelkosten gezahlt.
Parallel dazu wird eine Reisekasse für die Nebenkosten angelegt die ?? verwahrt. ?? bucht auch die Zimmer kurzfristig auf seinen Namen um und zahlt nun die Reisekasse, abzüglich seines Hotelanteils, wieder aus?
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Ja - genau so war es.
Zuvor hat er - offensichtlich telefonisch - die Hotelzimmer auf seinen Namen umgebucht. Und per Sprachnachricht mitgeteilt: Wir fahren zu Zweit und schlafen abwechselnd in dem einen oder anderen Zimmer.
Aber Stunden später wurde alles zurückgebucht auf den, der ursprünglich in der Hotelreservierung namentlich genannt wurde.
Die Kasse wurde durch 4 geteilt.
Praktischerweise konnte derjenige sich seine Hotelkosten und die einer weiteren Person selbst aus der Nebenkosten-Kasse nehmen, da er den Umschlag in Verwahrung hatte.
Besser wäre gewesen, die Kasse demjenigen auszuhändigen, der gebucht und überwiesen hat.
Aber hinterher ist man - leider - immer schlauer.
Zuvor hat er - offensichtlich telefonisch - die Hotelzimmer auf seinen Namen umgebucht. Und per Sprachnachricht mitgeteilt: Wir fahren zu Zweit und schlafen abwechselnd in dem einen oder anderen Zimmer.
Aber Stunden später wurde alles zurückgebucht auf den, der ursprünglich in der Hotelreservierung namentlich genannt wurde.
Die Kasse wurde durch 4 geteilt.
Praktischerweise konnte derjenige sich seine Hotelkosten und die einer weiteren Person selbst aus der Nebenkosten-Kasse nehmen, da er den Umschlag in Verwahrung hatte.
Besser wäre gewesen, die Kasse demjenigen auszuhändigen, der gebucht und überwiesen hat.
Aber hinterher ist man - leider - immer schlauer.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Das heißt wir reden als Schaden über die hälftigen Hotelkosten. Wobei die aktuell nur von 2 Mitreisenden getragen werden sollen, weil die anderen beiden sich an der Nebenkostenkasse bedient haben bevor diese aufgelöst wurde.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
@ ExDevil67
Ja - es geht um das zweite DZ.
Hier noch einmal der Verlauf, vielleicht versteht man es so besser:
A, B, C und D wollen nach Paris fahren.
B hat Tablet dabei und bucht im Beisein von A, C und D 2 DZ im Hotel.
A, B, C und D zahlen bar Hotelzimmer, A will am Geldautomaten einzahlen und überweisen, was nicht funktioniert. B nimmt das Hotelgeld und überweist es.
A, B, C und D beschließen außerdem, eine Summe für Benzin, Autobahngebühr in Frankreich, Eintritt in einen Umschlag zu legen. A nimmt den Umschlag in Verwahrung. (Das geschieht noch vor der späteren Überweisung, die ja eigentlich auch A tätigen sollte)
Inzwischen steigt C aus familiären Gründen aus der Gemeinschaft aus.
A ist – warum auch immer - sauer darüber und will nun ohne B, dafür mit D allein fahren, obwohl B anbietet, natürlich selbst mitzufahren und sich um eine Ersatzperson für C zu kümmern.
A teilt per Sprachnachricht mit, dass er die Hotelzimmer auf die Namen A und D umgebucht hat.
B verlangt jetzt, dass die Nebenkostenkasse aufgeteilt und das Geld, zuzüglich Hotelkosten B und C, zurückgegeben wird.
Stunden später bekommt B per Mail erneut die Änderung der Hotelzimmer mitgeteilt.
A kündigt an, die Nebenkostenkasse aufzulösen, abzüglich der Hotelkosten A und D. Restgeld, auch für C, soll auf das Konto von B überwiesen werden.
Originalton A: Hatte vergessen und hab gesehen, dass B Zimmer gebucht und bezahlt hat. A und D haben jetzt doch keine Lust mehr auf Paris und die Hotelkosten aus der Nebenkasse entnommen. Sieh mal zu A, wie Du jetzt zurechtkommst.
Ja - es geht um das zweite DZ.
Hier noch einmal der Verlauf, vielleicht versteht man es so besser:
A, B, C und D wollen nach Paris fahren.
B hat Tablet dabei und bucht im Beisein von A, C und D 2 DZ im Hotel.
A, B, C und D zahlen bar Hotelzimmer, A will am Geldautomaten einzahlen und überweisen, was nicht funktioniert. B nimmt das Hotelgeld und überweist es.
A, B, C und D beschließen außerdem, eine Summe für Benzin, Autobahngebühr in Frankreich, Eintritt in einen Umschlag zu legen. A nimmt den Umschlag in Verwahrung. (Das geschieht noch vor der späteren Überweisung, die ja eigentlich auch A tätigen sollte)
Inzwischen steigt C aus familiären Gründen aus der Gemeinschaft aus.
A ist – warum auch immer - sauer darüber und will nun ohne B, dafür mit D allein fahren, obwohl B anbietet, natürlich selbst mitzufahren und sich um eine Ersatzperson für C zu kümmern.
A teilt per Sprachnachricht mit, dass er die Hotelzimmer auf die Namen A und D umgebucht hat.
B verlangt jetzt, dass die Nebenkostenkasse aufgeteilt und das Geld, zuzüglich Hotelkosten B und C, zurückgegeben wird.
Stunden später bekommt B per Mail erneut die Änderung der Hotelzimmer mitgeteilt.
A kündigt an, die Nebenkostenkasse aufzulösen, abzüglich der Hotelkosten A und D. Restgeld, auch für C, soll auf das Konto von B überwiesen werden.
Originalton A: Hatte vergessen und hab gesehen, dass B Zimmer gebucht und bezahlt hat. A und D haben jetzt doch keine Lust mehr auf Paris und die Hotelkosten aus der Nebenkasse entnommen. Sieh mal zu A, wie Du jetzt zurechtkommst.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Auch wenn die telefonische Umbuchung vielleicht unzulässig war, ist der Schaden ja wieder bereinigt durch die zweite Änderung. Seitens des Reiseanbieters gibt es also nichts mehr, was er berichtigen müsste.
Den Rest müssen die Beteiligten unter sich klären, notfalls per Gericht.
Den Rest müssen die Beteiligten unter sich klären, notfalls per Gericht.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Zum Reiserecht gehört die Frage, ob das Reiseunternehmer berechtigt war, die Rückbuchung vorzunehmen, da nicht derjenige angerufen hat, auf dessen Name die Buchung liefwidder49 hat geschrieben: Vielleicht gibt es ja Tipps?
Vielen Dank schon einmal.
LG
Alles andere ist Zivilrecht, eventuell auch Strafrecht, da man bei Entnehmen des Geldes aus der Reisekasse an Unterschlagung denken könnte.
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Danke!
Ich werde morgen mal zur hiesigen Polizeidienststelle gehen und alles vortragen. Vielleicht kann ich eine Anzeige machen.
Und was das Reiserecht betrifft: Bis jetzt habe ich keine Antwort auf meine Anfrage bei Expedia. Ich gehe mal davon aus, dass die sich Zeit lassen.
Danke an alle, die sich Zeit genommen haben.
LG
Ich werde morgen mal zur hiesigen Polizeidienststelle gehen und alles vortragen. Vielleicht kann ich eine Anzeige machen.
Und was das Reiserecht betrifft: Bis jetzt habe ich keine Antwort auf meine Anfrage bei Expedia. Ich gehe mal davon aus, dass die sich Zeit lassen.
Danke an alle, die sich Zeit genommen haben.
LG
Re: Mitreisende canceln Mitreise
Die Polizei hat weder die Aufgabe noch die Möglichkeit, Geldstreitigkeiten zwischen Privatleuten zu regeln. Dafür ist die Justiz (hier in Gestalt des Amtsgerichts) da. Gegen Gebühr natürlich.widder49 hat geschrieben: Ich werde morgen mal zur hiesigen Polizeidienststelle gehen und alles vortragen. Vielleicht kann ich eine Anzeige machen.
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