Hotelumbuchung am Reiseort

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

loelli06
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 21.05.05, 07:31

Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von loelli06 »

Hallo,


Person A bucht für sich und seine Frau eine Pauschalreise. Es sollte ein Partyurlaub werden und deshalb wurde das Hotel extra an einen Ort gebucht, der bekannt für eine riesige Auswahl an Discos, Kneipen und Restaurants ist. Alles wäre vom Hotel aus fußläufig erreichbar gewesen. Am Ferienort angekommen wird der Person A mitgeteilt, dass sein Hotel überbucht ist und er in ein anderes Hotel umgebucht worden ist. Das andere Hotel ist an einen anderen Ort ca 4 Km entfernt, dort gibt es keine Möglichkeiten sich außerhalb des Hotels zu vergnügen. Außerdem handelt es sich um ein All Inklusivhotel, er wird dort aber mit HP eingebucht. Er reklamiert sofort und läßt sich alles bestätigen, aber trotzdem muß er die ganze Woche im Hotel bleiben. Weilche Reisepreisminderung wäre gerechtfertigt. Das Hotel ist aus folgenden Gründen nicht gleichwertig:

anderer Ort
keine vergleichbare Poolanlage
keine Discos Kneipen oder Restaurants in der Nähe
keine rechtzeitige Mitteilung der Umbuchung obwohl diese bereits vor der Anreise bekannt war.

Gruß
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von Tastenspitz »

Eine genaue Prozentzahl rechnet ihnen ein Richter aus.
Zumutbar war sicher, die 4 km im Taxi zurückzulegen, wenn der Veranstalter die Kosten trägt. Auf Malle sind wir da irgendwo bei 70 Euro für 7 Tage hin und zurück.
In Summe sagt meine Glaskugel ~20 Prozent.
loelli06
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 21.05.05, 07:31

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von loelli06 »

Tastenspitz hat geschrieben:
Zumutbar war sicher, die 4 km im Taxi zurückzulegen, wenn der Veranstalter die Kosten trägt. Auf Malle sind wir da irgendwo bei 70 Euro für 7 Tage hin und zurück.
Dieses Angebot wurde nicht gemacht, aber es ist auch ein Unterschied ob man dann mit Taxi dort hinfährt oder spontan und kurzfristig und vielleicht auch mehrmals am Tag die Vergnügungseinrichtungen nutzen möchte und der Partner noch feiern möchte der andere am schon ins Bett will. Weiterhin liegt auch eine Informationspflichtverletzung vor, die ein weitere Minderung von 15 % rechtfertigt, da A die Möglichkeit genommen wurden vorab von der Reise zurückzutretten.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von Tastenspitz »

Wie gesagt:
Tastenspitz hat geschrieben:Eine genaue Prozentzahl rechnet ihnen ein Richter aus.
loelli06
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 21.05.05, 07:31

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von loelli06 »

Tastenspitz hat geschrieben:Wie gesagt:
Tastenspitz hat geschrieben:Eine genaue Prozentzahl rechnet ihnen ein Richter aus.
Ein Richter rechnet nichts aus, er prüft die Klageschriften und fällt dann sein Urteil ?

Es muß erstmal ein Anspruch gestellt werden und da ging es mir darum in welchen Rahmen (Minderungsquote) man diesen realistisch stellen könnte.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von Tastenspitz »

Es gibt die sog. "Frankfurter Tabelle" die häufig als Richtwert benutzt wird. Entscheidend dabei ist aber, dass die Eigenschaft zugesagt war.
Bsp. Poolanlage: War eine Poolanlage zugesagt und es ist eine Poolanlage da gibt es idR. keine Minderung.
loelli06
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 21.05.05, 07:31

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von loelli06 »

Habe jetzt ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung an den RV gesandt. Da davon auszugehen ist, dass der RV die Forderung nicht in dem Umfang erfüllt habe ich das Schreiben selber versandt, damit ich dann nach Einschaltung eines RA die Gebühren als Verzugsschaden, natürlich nur bei positiven Verlauf, geltend machen kann. Der RV hat jetzt den Eingang bestätigt und in Aussicht gestellt, dass die Bearbeitung noch lange dauern wird. Hemmt dieses Schreiben den Verzugsschaden und kann ich erst zum Anwalt wenn die Forderung abgelehnt wird, oder tritt der Verzug nach meiner Fristsetzung ein ?
klausschlesinger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 245
Registriert: 21.06.12, 17:23
Kontaktdaten:

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von klausschlesinger »

Wenn die Minderungs-Ansprüche des Reisenden beim Reiseveranstalter binnen eines Monats nach vertragmäßigem Reiseende angemeldet wurden (§ 651g BGB), gilt die regelmäßige Verjährungnszeit von drei Jahren (§ 195 BGB).

Einen Überblick über mögliche Minderungsquoten bietet die Kemtener Reisemängeltabelle, dort unter Pkt 3.1.1 bis 3.1.4 nachschauen http://www.reiserecht-fuehrich.de/Kempt ... 2-2016.pdf .
Die Tabelle basiert auf Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit und gibt einen ersten Überblick und Anhalt. Sie bindet keine anderen Gerichte!
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
rabenthaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2291
Registriert: 01.11.12, 08:40
Wohnort: Thüringen

Re: Hotelumbuchung am Reiseort

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

ich denke das war nicht die Frage.

Es kommt darauf an ob Ihre Fristsetzung realistisch ist oder nicht. Wenn man die bearbeitung innerhalb der Frist erledigen und Ihnen die Rückantwort geben kann dann gilt Ihre Frist. Ist die Frist unangemessen kurz dann eben nicht. ImZweifel wird der Richter, der schon über die Rückerstattung entscheidet, auch darüber entscheiden.

Es kommt natürlich auch darauf an wie lang die Spanne ist um die der RV die Frist überziehen will. Hat er eine Rückmeldung angekündigt die nur wenige Tage nach der Frist ist dann müssen Sie warten. Hat er die Rückantwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben nicht.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen