Moin ihr Lieben,
gehen wir mal von folgendem Fiktivem Fall aus:
drei Personen buchen zusammen einen Urlaub für 7 Tage pauschal in die Türkei.
Abflug soll Montags 6:40 stattfinden. (für den frühen Abflug wurden pro Person 40 Euro mehr bezahlt als für die späteren angebotenen Flüge)
Sonntags kam per Email die Info, dass der Flug storniert wurde und der nächste Flug um 9:40 genommen werden muss..
Eine Entschädigung steht den Reisenden nicht zu, da die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt, die 40 Euro können auch nicht erstattet werden.
Am nächsten Tag sind die 3 um 7:00 am Flughafen um ihren Flug um 9:40 anzutreten.
Beim check in wird ihnen von der Fluggesellschaft mitgeteilt das keine Reservierung im Flugzeug vorliege.
Der Veranstalter ist telefonisch erst ab 9:00 erreichbar, um 9:15 kommt die Info das der Veranstalter die Sitzplätze im neuen Flieger nicht gebucht sondern storniert hat.
Es konnte nichts mehr gebucht werden, der Flieger startet ohne den Dreien.
Auf eigene Faust buchten sie sich bei einer anderen Gesellschaft drei Pätze im nächsten Flieger für 350 euro p.P.
Welche Möglichkeiten haben die Drei??
Kann man versuchen wegen Nichtbeförderung Geld zurück zu bekommen?? Vorallem die 350 € pro Nase für den Ersatzflug?
Beste Grüße
Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Moderator: FDR-Team
Re: Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Wie hat sich den der Veranstalter verhalten, nachdem der Fehler auffiel? Wurde sich um Ersatz bemüht, oder blieben die Urlauber einfach so zurück gelassen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Hallo,
die Reisenden wurde ohne Alternative stehengelassen weshalb sie dann am Flughafen einfach den nächsten Flug buchten um ihren Urlaub überhaupt antreten zu können ...
Es gab telefonisch keinerlei Lösungsvorschläge
Viele Grüße
die Reisenden wurde ohne Alternative stehengelassen weshalb sie dann am Flughafen einfach den nächsten Flug buchten um ihren Urlaub überhaupt antreten zu können ...
Es gab telefonisch keinerlei Lösungsvorschläge
Viele Grüße
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Re: Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Diese beiden Urteile sollten weiterhelfen:
https://openjur.de/u/120850.html
https://openjur.de/u/758989.html
Der Reisende hat Anspruch auf eine entfernungsbhängige Ausgleichszahlung über EUR 250,- 400,- oder 600,- wegen Nichtbeförderung bzw. 'großer Verspätung' von 'über drei Stunden. Hierzu:
http://www.fluggastrecht.blogspot.de/20 ... erung.html und
http://www.fluggastrecht.blogspot.de/20 ... atung.html
Der Anspruch nach der 'EU-Fluggastrechte-Verordnung' ist direkt an das Luftfahrtunternehmen zu richten. Hierzu auch: BGH v. 11.03.2008, Az.: X ZR 49/07, veröffentlicht in RRa 2008, 175, besagt: VO (EG) Nr. 261/2004 gewährt Ansprüche ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen den Reiseveranstalter.
Ferner hätte eine Ersatzbeföderung gestellt werden müssen (Art. 8 der VO (EG) 261/2004. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Passagier hier zusätzlichen Schadenersatz für die eigene anderweitige Flugbuchung bei der Airline gletend machen.
https://openjur.de/u/120850.html
https://openjur.de/u/758989.html
Der Reisende hat Anspruch auf eine entfernungsbhängige Ausgleichszahlung über EUR 250,- 400,- oder 600,- wegen Nichtbeförderung bzw. 'großer Verspätung' von 'über drei Stunden. Hierzu:
http://www.fluggastrecht.blogspot.de/20 ... erung.html und
http://www.fluggastrecht.blogspot.de/20 ... atung.html
Der Anspruch nach der 'EU-Fluggastrechte-Verordnung' ist direkt an das Luftfahrtunternehmen zu richten. Hierzu auch: BGH v. 11.03.2008, Az.: X ZR 49/07, veröffentlicht in RRa 2008, 175, besagt: VO (EG) Nr. 261/2004 gewährt Ansprüche ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen den Reiseveranstalter.
Ferner hätte eine Ersatzbeföderung gestellt werden müssen (Art. 8 der VO (EG) 261/2004. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Passagier hier zusätzlichen Schadenersatz für die eigene anderweitige Flugbuchung bei der Airline gletend machen.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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Re: Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Mir ist einmal passiert, das der Abflug eine sehr große Verspätung hatte und wir stundenlang am Flughafen standen und zu guter letzt auch noch den Weiterflug verpasst haben. Ich habe im folgenden Experten für Fluggastrechtekontaktiert welche sich den Fall angenommen haben und mir eine Rückerstattung der Flugkosten ermöglicht haben. Es ist zwar keine Stornierung des Fluges, aber im Endeffekt können die bestimmt auch in solchen Fällen weiterhelfen.
Zuletzt geändert von hawethie am 13.01.17, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reiseveranstalter storniert einfach Flug
Nicht sicher können die weiterhelfen, denn diese kostenpflichtige Prozesskostenfinanzierer, die auf Provisionsbasis im Erfolgsfall arbeiten, nehmen nur Fälle an, bei denen sie sich 'sicher' sind, diese auch zu gewinnen, also einfach gelagerte Fälle.MikeyDread hat geschrieben:Mir ist einmal passiert, das der Abflug eine sehr große Verspätung hatte und wir stundenlang am Flughafen standen und zu guter letzt auch noch den Weiterflug verpasst haben. Ich habe im folgenden Experten für Fluggastrechtekontaktiert welche sich den Fall angenommen haben und mir eine Rückerstattung der Flugkosten ermöglicht haben. Es ist zwar keine Stornierung des Fluges, aber im Endeffekt können die bestimmt auch in solchen Fällen weiterhelfen.
Besser wäre es, sich an die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.' (www.soep-online.de) zu wenden, denn die dortigen Verfahren sind für den Passagier als Verbraucher kostenlos und zum anderen sind sie verjährungshemmend.
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