Reederei storniert Schiffsreise

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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RobinHut
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Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von RobinHut »

Familie A bucht Online eine Schiffsreise mit einer Autofähre der Reederei ML-Italien von Bastia nach Nizza bei der Agentur ML in Deutschland.
2 Tage vor Reisebeginn wird die Schiffsreise gestrichen. Familie A erhält die Nachricht per eMail von der Reederei.
Familie A bucht kurzfristig beim Wettbewerber CF. Wieder in Deutschland versucht A die Mehrkosten von der Agentur ML erstattet zu bekommen.
ML rührt sich nicht. Die Agentur zahlt weder den Reisepreis zurück noch die Mehrkosten für eine Übernachtung und die Mahlzeiten.
Muss A sich direkt bei der Reederei schadlos halten ? A ist der Grund für den Ausfall der Schiffsreise nicht bekannt. Was ist, wenn die Reederei
den Ausfall nicht zu verantworten hat.
AugeUmAuge
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Re: Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von AugeUmAuge »

Hat ML eine alternative Fährverbindung angeboten ? Da sieht es schlecht aus mit Erstattung.
klausschlesinger
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Re: Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von klausschlesinger »

Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
RobinHut
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Re: Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von RobinHut »

ML macht höhere Gewalt verantwortlich für den Totalausfall. Was kann das sein , wenn das Wetter super war. Maschinenschaden ? Müssten sie trotzdem zahlen, alles oder nur die Schiffsfahrt ?
klausschlesinger
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Re: Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von klausschlesinger »

'Höhere Gewalt' ist ein Umstand, der von außen eintritt und von dem die Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrags keine Kenntnis hatten.

Das können bspw. sein: Wetter, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Start- und Landeverbote von staatslichen Behörden ausgesprochen, z.. B. weg. Bombendrohung, ...

Ein Maschinenschaden liegt auf alle Fälle im Verantwortungsbereich bzw. in der Risikosphäre der Reederei und stellt keinen von außen kommenden Umstand dar.

Oft wird gern argumentiert mit dem Begriff oder der Allgemeinphrase 'höhere Gewalt'. Man müßte die genauen Umstände kennen, um zu beurteilen, ob es wirklich als 'höhere Gewalt' klassifiziert werden kann. Der Begriff ist ähnlich dehnbar wie in den Medizin der Begriff 'Bandscheibenvorfall'. Das kann eine leichte Entzündung bis hin zum Wirbelbruch sein.

Im Falle von 'höherer Gewalt' hat keine der Vertragsparteien Anspruch auf weitere Vertragsabwicklung. Ggf. bereits gezahlte Leistungen sind zurück zu leisten.
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RobinHut
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Re: Reederei storniert Schiffsreise

Beitrag von RobinHut »

Falls es doch keine höhere Gewalt war, hat dann Familie A Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zusätzlich zu den Mehrkosten bzw. der Erstattung des Tickets, da sich ML nicht um eine alternative Fahrt gekümmert hat ? Bei stornierten Flügen soll es sowas geben. Im Prinzip müsste es auch für Schiffsreisen gelten. Die Ausgleichszahlung wäre also eine kleine Strafe für den Reiseanbieter, denn wenn der Kunde stornieren oder umbuchen will, zahlt er in der Regel kräftig Stornogebühren.
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