Besteht ein deutscher Gerichtsstand bei folgender Konstellation:
Flüge in dt. Reisebüro gebucht. Keine Pauschalreise.
Verspätungen treten auf Rückflug ein, beide RÜckflüge werden von dem gleichen europäischen Flugunternehmen durchgeführt:
New York - Madrid - Brüssel
Der Anschlussflug in Madrid wird verpasst, aufgrund verspätetem Abflug in NY. Daher verspätete Ankunft in Brüssel.
Abflug- und Ankunftsort bringen hier nicht viel.
Ggf. Wohnort des Resienden oder deutsche Niederlassung des Flugunternehmens ?
Gerichtsstand bei Flugverspätung
Moderator: FDR-Team
Re: Gerichtsstand bei Flugverspätung
Beim Verbraucherrecht ist, meines Wissens, der Gerichtsstand immer da wo der Verbraucher wohnt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Gerichtsstand bei Flugverspätung
Hallo,Susi23 hat geschrieben:Besteht ein deutscher Gerichtsstand bei folgender Konstellation:
Flüge in dt. Reisebüro gebucht. Keine Pauschalreise.
Verspätungen treten auf Rückflug ein, beide RÜckflüge werden von dem gleichen europäischen Flugunternehmen durchgeführt:
New York - Madrid - Brüssel
Der Anschlussflug in Madrid wird verpasst, aufgrund verspätetem Abflug in NY. Daher verspätete Ankunft in Brüssel.
Abflug- und Ankunftsort bringen hier nicht viel.
Ggf. Wohnort des Resienden oder deutsche Niederlassung des Flugunternehmens ?
ob das hier hilft weiss ich auch nicht, aber schaden kann es nicht, Mühe macht es auch nicht, es ist kostenlos, vielleicht findet sich so eine Lösung auf Grundlage des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
http://www.soep-online.de/
http://www.soep-online.de/beschwerdeformular-flug.html
Die Fluggesellschaften die Mitglied sind, sind hier auf S. 7 zu finden:
http://www.soep-online.de/assets/files/04.10.pdf
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Re: Gerichtsstand bei Flugverspätung
Diese Aussage mag zwar auf kaufrechtliche Sachverhalte zutreffen, jedoch gilt sie nicht im Reise- und nichts im Beförderungsrecht. Im letzteren bewegen wir uns hier.ktown hat geschrieben:Beim Verbraucherrecht ist, meines Wissens, der Gerichtsstand immer da wo der Verbraucher wohnt.
Der Passagier kann an folgenden Orten klagen (alle Gerichtsstände sind gleichwertig und vom Kläger bzw. Passagier frei wählbar):
-Sitz des Flugunternehmens,
-Sitz der deutschen Niederlassung des Flugunternehmens (nicht nur Verkaufsbüro!), wenn über diese gebucht wurde,
-am Erfüllungsort. Als solcher sind bei einer Flugbeförderung immer der Abflug- und der Ankunftsort anzusehen.
'Die Schlichtung kann beantragt werden, wenn Passagiere auf ihrer Flugreise mit einer deutschen oder internationalen Fluggesellschaft in Deutschland starten oder landen.' Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/0 ... ichen.html Das ist in unserem Sachverhalt allerdings nicht der Fall.freemont hat geschrieben:ob das hier hilft weiss ich auch nicht, aber schaden kann es nicht, Mühe macht es auch nicht, es ist kostenlos, vielleicht findet sich so eine Lösung auf Grundlage des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
http://www.soep-online.de/
http://www.soep-online.de/beschwerdeformular-flug.html
Die Fluggesellschaften die Mitglied sind, sind hier auf S. 7 zu finden:
http://www.soep-online.de/assets/files/04.10.pdf
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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