Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Moderator: FDR-Team
Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Hallo! Bin neu im Forum und hoffe, jemand kann mich in folgendem Sachverhalt beraten. Ich habe vor kurzem eine Wochenend-Reise gemacht. Vor der Reise hatte ich per E-mail beim Hotel einen Transfer vom Hotel zum Bahnhof gebucht. Der Preis für diese Leistung wurde mir von der Rezeption des Hotels in einer E-mail mitgeteilt, woraufhin ich den Transfer verbindlich gebucht habe. Bei der Abreise habe ich wie üblich meine Rechnung beglichen inklusive Trasfer zum vereinbarten Preis. Wenige Tage später erhielt ich vom Hotel einen Brief und eine zusätzliche Rechnung, weil der Transfer falsch abgerechnet worden sei und ich den Restbetrag noch begleichen müsse (Der Endpreis des Transfers würde nun MEHR ALS DOPPELT so viel kosten). Der Grund für diese Abweichung sei darauf zurückzuführen, dass der von mir eine Woche vor Reiseantritt gebuchte Transfer nicht durch das Hotel selbst durchgeführt werden konnte, sondern durch ein externes Taxi-Unternehmen. Davon habe ich aber erst im Nachhinein erfahren, als ich den Brief und die Zusatzrechnung erhielt. Tatsache ist, dass ich eine Mail vom Hotel habe, in der ein Preis genannt wird und das Hotel nachträglich mehr Geld verlangt.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Wie seht ihr das? Kann ich mich weigern, die zweite Rechnung zu begleichen?
Danke für Eure Rückmeldung!
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Wie seht ihr das? Kann ich mich weigern, die zweite Rechnung zu begleichen?
Danke für Eure Rückmeldung!
Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Ein Preis wurde genannt, dieser wurde angenommen, zu den Konditionen gebucht und bei Abreise auch bezahlt. Damit dürften die Forderungen des Hotels erfüllt sein.versus889 hat geschrieben:Der Preis für diese Leistung wurde mir von der Rezeption des Hotels in einer E-mail mitgeteilt, woraufhin ich den Transfer verbindlich gebucht habe.
Bei der Abreise habe ich wie üblich meine Rechnung beglichen inklusive Trasfer zum vereinbarten Preis. Wenige Tage später erhielt ich vom Hotel einen Brief und eine zusätzliche Rechnung, weil der Transfer falsch abgerechnet worden sei und ich den Restbetrag noch begleichen müsse
...Tatsache ist, dass ich eine Mail vom Hotel habe, in der ein Preis genannt wird und das Hotel nachträglich mehr Geld verlangt.
Einen Anspruch darauf, im Nachhinein eine bezahlte Rechnung zu erhöhen, kann man nicht erkennen.
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Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Es ist das Problem des Hotels, nicht des Gastes, wenn das Hotel eine Leistung (Flughafentransfer) im Vorhinein zu einem Festpreis verkauft, und das Hotel diese Leistung dann selber teurer einkaufen muss.
Grüße, Susanne
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Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
1.SusanneBerlin hat geschrieben:Es ist das Problem des Hotels, nicht des Gastes, wenn das Hotel eine Leistung (Flughafentransfer) im Vorhinein zu einem Festpreis verkauft, und das Hotel diese Leistung dann selber teurer einkaufen muss.
Wenn das Hotel den Transfer im eigenen Namen verkauft hat und sich des Taxiunternehmens als seinem Erfüllungsgehilfen bedient hat, dann ist diese Antwort richtig. Volle Zustimmung!!! - Dann hätten wir einen internen Kalkulationsirrtum auf Seiten des Hotels, der nicht zum Rücktritt vom Vertrag gem. § 119 BGB ff. und somit nicht zur Neuberechnung des Preises führen kann. Der Gast wäre in diesem Fall nicht verpflichtet, die Nachforderung der Preiserhöhung zu begleichen.
2.
Sollte das Hotel lediglich als Vermittler eines Beförderungsvertrages zwischen dem Hotelgast und dem Taxiunternehmer aufgetreten sein, dann müßten die Rechtslage und der Sachverhalt nochmal neu geprüft werden: Evtl.(!) könnte es hier zu einem Übermittlungsfehler hinsichtlich des Preises vom Taxiunternehmer an das Hotel bzw. vom Hotel an den Gast gekommen sein. Dann könnte sich der Taxiunternehmer auf einen Irrtum berufen. Dies sind aber Spekulationen. Grundsätzlich sind auch bei dieser Fallvariante geschlossene Verträge einzuhalten ('pacta sunt servanda').
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'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
klausschlesinger hat geschrieben:...
2.
Sollte das Hotel lediglich als Vermittler eines Beförderungsvertrages zwischen dem Hotelgast und dem Taxiunternehmer aufgetreten sein, dann müßten die Rechtslage und der Sachverhalt nochmal neu geprüft werden: Evtl.(!) könnte es hier zu einem Übermittlungsfehler hinsichtlich des Preises vom Taxiunternehmer an das Hotel bzw. vom Hotel an den Gast gekommen sein. Dann könnte sich der Taxiunternehmer auf einen Irrtum berufen. Dies sind aber Spekulationen. Grundsätzlich sind auch bei dieser Fallvariante geschlossene Verträge einzuhalten ('pacta sunt servanda').
Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. In § 119 geht es um die Anfechtung.
Wie sich das liest ist allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande gekommen. Mit klarem und eindeutigem Inhalt. Dass Hotels Taxi-Rechnungen kassieren ist auch eher ungewöhnlich. Das Hotel wollte doch eigentlich die eigene Limo einsetzen.
Dann gilt § 164 II BGB:
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
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Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Den Sie natürlich kennen?freemont hat geschrieben:Wie sich das liest ist allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande gekommen. Mit klarem und eindeutigem Inhalt.
Ja. Wollte. Und wenn die Limo (tatsächlich in den meisten Fälen ein Kleinbus) kaputt ist oder der Chauffeur unvorhergesehen krank wird? Dann ruft und bezahlt man dem Gast eben ein Taxi.freemont hat geschrieben:Dass Hotels Taxi-Rechnungen kassieren ist auch eher ungewöhnlich. Das Hotel wollte doch eigentlich die eigene Limo einsetzen.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 30.12.16, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
SusanneBerlin hat geschrieben:Den Sie natürlich kennen?freemont hat geschrieben:Wie sich das liest ist allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande gekommen. Mit klarem und eindeutigem Inhalt.
Ja. Wollte. Und wenn die Limo kaputt ist oder der Chauffeur unvorhergesehen krank wird? Dann ruft und bezahlt man dem Gast eben ein Taxi.freemont hat geschrieben:Dass Hotels Taxi-Rechnungen kassieren ist auch eher ungewöhnlich. Das Hotel wollte doch eigentlich die eigene Limo einsetzen.
Kommen Sie sich nicht ein wenig albern vor?
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Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Bitte bewahrt die Ruhe!
Freemonts Annahme ist korrekt. Es kam allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande (von dem Taxiunternehmen habe ich bis nach der Reise nichts erfahren; der Zusatzrechnung war eine Kopie der Rechnung des Taxiunternehmens beigefügt, wo der Preis mehr als doppelt so viel betrug).
Freemonts Annahme ist korrekt. Es kam allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande (von dem Taxiunternehmen habe ich bis nach der Reise nichts erfahren; der Zusatzrechnung war eine Kopie der Rechnung des Taxiunternehmens beigefügt, wo der Preis mehr als doppelt so viel betrug).
Das war aber der Fall. Das Hotel hat eigenständig das Taxi bestellt, ohne mir was zu sagen, und dann mit dem Taxi abgerechnet. Ich bekam danach den oben genannten Brief, wo mir sämtliche Schritte der Transfer-Durchführung dargestellt wurden.freemont hat geschrieben:Dass Hotels Taxi-Rechnungen kassieren ist auch eher ungewöhnlich.
Das trifft in gewisser Weise zu. Nur das wurde alles hinter meinem Rücken so arrangiert. Von der Taxi-Bestellung war sonst nirgends die Rede. In dem nachträglichen Brief war von einem Fehler in der Rechnung die Rede. Mir sei der Preis für den hoteleigenen Transfer in Rechnung gestellt anstelle des Preises des Taxiunternehmens. Aber ich meine: soll ich noch für diesen Fehler aufkommen, nachdem ich einen anderen Preis vereinbart hatte?klausschlesinger hat geschrieben:2.
Sollte das Hotel lediglich als Vermittler eines Beförderungsvertrages zwischen dem Hotelgast und dem Taxiunternehmer aufgetreten sein, dann müßten die Rechtslage und der Sachverhalt nochmal neu geprüft werden: Evtl.(!) könnte es hier zu einem Übermittlungsfehler hinsichtlich des Preises vom Taxiunternehmer an das Hotel bzw. vom Hotel an den Gast gekommen sein. Dann könnte sich der Taxiunternehmer auf einen Irrtum berufen. Dies sind aber Spekulationen. Grundsätzlich sind auch bei dieser Fallvariante geschlossene Verträge einzuhalten ('pacta sunt servanda').
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Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
Ich fasse zusammen:versus889 hat geschrieben:Aber ich meine: soll ich noch für diesen Fehler aufkommen, nachdem ich einen anderen Preis vereinbart hatte?
winterspaziergang hat geschrieben:Einen Anspruch darauf, im Nachhinein eine bezahlte Rechnung zu erhöhen, kann man nicht erkennen.
SusanneBerlin hat geschrieben:Es ist das Problem des Hotels
klausschlesinger hat geschrieben:Grundsätzlich sind auch bei dieser Fallvariante geschlossene Verträge einzuhalten ('pacta sunt servanda').
Die Nacht ist noch jung. Vielleicht kommen im Laufe des Abends noch ein paar weitere Antworten dazu.freemont hat geschrieben:Wie sich das liest ist allein ein Vertrag zwischen Hotel und Gast zustande gekommen. Mit klarem und eindeutigem Inhalt.
Grüße, Susanne
Re: Zusatzrechnung mit Preiserhöhung
dumm gelaufen für das Hotel- den Gast muss es nicht kümmern, wenn das Hotel bei Ausfall des hoteleigenen Busses, ein Taxi bestellen muss.versus889 hat geschrieben:Mir sei der Preis für den hoteleigenen Transfer in Rechnung gestellt anstelle des Preises des Taxiunternehmens.
Genau genommen ist das Hotel in der Pflicht seinen Vertrag zu erfüllen - was es ja gemacht hat. Dass das mehr kostet, ist nicht das Problem des Gastes
Als Ergänzung zur Mühe, die sich SusanneBerlin gemacht hat, alles zu zitieren:versus889 hat geschrieben:Aber ich meine: soll ich noch für diesen Fehler aufkommen, nachdem ich einen anderen Preis vereinbart hatte?
Jeder, der hier geantwortet hat, hat dies verneint. klausschlesinger (den man als Experten für Reiserecht hier im Forum nennen darf) lieferte gar den entsprechenden §.
Wieviele weitere gleich lautende Antworten hätte man denn noch gern?
Der fiktive Gast kann nun überlegen, ob ihm das reicht, sich vor Ort beraten lassen oder zahlen, wenn er sich nicht traut, der Rechnung zu widersprechen.
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