Reiseversicherung zahlt nicht bei "Unterbrechung" der Reise

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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Sunshining2
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Reiseversicherung zahlt nicht bei "Unterbrechung" der Reise

Beitrag von Sunshining2 »

Hallo,
mich würden interessieren, ob ich in meinem Fall rechtliche Chancen gegen meiner Versicherung habe.

Ich habe bei der Reiseversicherung XY eine Premium Reiseversicherung für eine 3-wöchige Reise nach Bali und Kuala Lumpur abgeschlossen. Diese enthält Reiserücktritts-Schutz, Reiseabbruch-Schutz und Auslandskranken-Schutz. Ich war während meiner Reise auf Bali und wollte mit einem 2-tägigen Zwischenstopp in Kuala Lumpur zurück nach Deutschland fliegen. Leider wurde ich aber in der Nacht vor dem Flug nach Kuala Lumpur krank (musste mich die ganze Nacht übergeben und es ging mir richtig schlecht) und konnte den Flug daher nicht wahrnehmen. Ich ging also zum Arzt und ließ mir dies schriftlich bestätigen. Leider musste ich also für den nächsten Tag einen neuen Flug nach Kuala Lumpur buchen und konnte auch die bereits gezahlte Unterkunft in KL nicht mehr stornieren. Ich reichte den Fall sofort nach meiner Rückkehr bei der Versicherung ein mit der Bitte mir die entstandenen Mehrkosten zu erstatten. Jedoch erhielt ich die Antwort, dass in meinem Fall kein Schutz bestehe, da ich die Reise nicht abgebrochen sondern nur unterbrochen habe und dies daher nicht versichert sei.

Ich finde dies eine absolute Frechheit. Ich habe für die Versicherung 75 Euro gezahlt und nun akzeptieren sie diesen Fall nicht?? Vor allem ist die Begründung aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn, da es die Versicherung ja viel teurer gekommen wäre, wenn ich meine Reise komplett abgebrochen hätte. In den Versicherungsbedingungen steht auch, dass man im Versicherungsfall die Kosten so gering wie möglich halten soll - daran habe ich mich gehalten. Außerdem deckt die Versicherung explizit auch den Fall ab, dass man länger an einem Ort bleiben muss. Jedoch - nach telefonischer Auskunft der Versicherung- nur, wenn man am letzten Ort seiner Reise bleiben muss, nicht zwischendurch. Ich sehe da jedoch ehrlich gesagt keinen Unterschied.

Wie seht ihr den Fall und meint ihr ich habe da rechtlich Chancen?

Danke schon mal für eure Hilfe!
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ktown
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Re: Reiseversicherung zahlt nicht bei "Unterbrechung" der Re

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

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Re: Reiseversicherung zahlt nicht bei "Unterbrechung" der Re

Beitrag von Biggi0001 »

Außerdem deckt die Versicherung explizit auch den Fall ab, dass man länger an einem Ort bleiben muss
1.Wie ist das genau formuliert?

2.Was genau steht unter versicherte Risiken?

Grundsätzlich können sie durchaus recht mit dem haben, was sie schreiben: versichert ist der Reiseabbruch, Rücktritt und Erkrankung (im Sinne von Behandlungskosten).....So kenne ich es auch. Eine Unterbrechung ist aber nun mal nichts von den drei genannten.

Daher wäre es wichtig, die jeweils genaue Formulierung zu kennen - am besten abtippen oder scannen und hier einstellen unter Schwärzung des Anbieters und ggf persönlicher Daten.

Und " [...]darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist" - das können Sie gleich für Ihren Eingangspost übernehmen und diesen entsprechend der Forenregeln editieren, sonst wird meine Nachfrage das einzige bleiben, was hier zu lesen ist ;)
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
klausschlesinger
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Re: Reiseversicherung zahlt nicht bei "Unterbrechung" der Re

Beitrag von klausschlesinger »

Ich dachte zunächst, die Reiseabbruchversicherung wolle sich mit einer 'faulen Ausrede' zu Unrecht schadlos halten, jedoch ist die Versicherungsgesellschaft hier offenbar im Recht:

'Ein Reiseabbruch liegt nur vor, wenn eine Reise beendet wird. Wird diese nur vorläufig eingestellt, um später wieder aufgenommen zu werden, liegt eine bloße Unterbrechung vor. Eine solche wird im Regelfall von der Reiserücktrittsversicherung nicht umfasst.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Ehepaar eine Südamerikareise gebucht, die den ganzen Februar 2008 dauern sollte.

Während der Reise musste sich der Ehemann wegen eines Lungenödems, das infolge einer Höhenkrankheit aufgetreten war, zur stationären Behandlung einliefern lassen. Der Krankenhausaufenthalt dauerte 5 Tage. Dann setzten der Ehemann und seine Ehefrau, die in der fraglichen Zeit bei ihrem Mann im Krankenhaus geblieben war, die Reise fort.
Einige der gebuchten Übernachtungen oder Ausflüge konnten sie jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen. Deshalb wandte sich der Ehemann nach seiner Rückkehr an seine Reiserücktrittsversicherung und verlangte den Ersatz der ausgefallenen Leistungen .
Die Versicherung lehnte ab, da kein versicherter Abbruch der Reise, sondern nur eine Unterbrechung vorliege, die nicht versichert sei, zumal die Reise planmäßig weitergeführt und beendet wurde.

Das AG München entschied : Die Erstattung der Leistungen sei vom Versicherungsschutz nicht umfasst. In den Versicherungsbedingungen der Reiseabbruchversicherung sei nur der Abbruch versichert. Es handele sich vorliegend aber nicht um einen Abbruch, sondern um eine Unterbrechung der Leistung. Ein Reiseabbruch liege nur vor, wenn die Reise beendet würde. Dies ergebe sich bereits aus dem Wort „Abbruch“. Im allgemeinen Sprachgebrauch sei das Wort „Abbruch“ als eine plötzliche und vorzeitige Beendigung eines Vorgangs zu verstehen. Dagegen liege bei einem vorläufigen Einstellen eines Vorgangs, der später wieder aufgenommen werde, eine bloße Unterbrechung vor. Der Kläger habe aber die Reise gerade wieder aufgenommen, habe sie also nicht beendet.
AG München Urt v. 10.10.2009 223 C 27643/09' Quelle: https://www.travelprotect.de/Reiserueck ... recht.html
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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