Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

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freemont
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Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Beitrag von freemont »

klausschlesinger hat geschrieben:...

@freemont
Sie tragen hier falsch vor! - Im übrigen seht mein Angebot, die Fotos vom Buchungsablauf zu übersenden.
So sieht das eben aus, AB-Flug Nrn., es ist so, nur AB Flug-Nrn., das ist die Wahrheit, was Recht ist muss Recht bleiben:

Fluginformationen
Frankfurt – Bangkok
Di, 17.01.2017 , 1 Erwachsener
Abflug Ankunft Tarif Flugnr. Carrier
Hinflug: Di, 17.01.2017 (Reisedauer: 13:50)
10:45 Frankfurt (FRA) 20:25 Abu Dhabi (AUH) Economy Saver AB4000 Etihad
21:30 Abu Dhabi (AUH) 06:35 (+1) Bangkok (BKK) Economy Saver AB4024 Etihad
Rückflug: Di, 24.01.2017 (Reisedauer: 18:30)
18:05 Bangkok (BKK) 22:05 Abu Dhabi (AUH) Economy Saver AB4227 Etihad
02:15 (+1) Abu Dhabi (AUH) 06:35 (+1) Frankfurt (FRA) Economy Saver AB4001 Etihad
Was gilt denn nun, Carrier hin oder her, wenn eine Airline Flüge unter ihrer eigenen Flug Nr. verkauft?

So kann man Verbraucher nicht veräppeln, wenn es dann Probleme gibt will man davon nichts wissen, das kann es nicht sein.

Aber mich interessiert das nicht wirklich, ich meide diese strategische Allianz aus leidvoller Erfahrung sowieso. Und verabschiede mich aus dem thread
klausschlesinger
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Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Beitrag von klausschlesinger »

freemont hat geschrieben: Fluginformationen
Frankfurt – Bangkok
Di, 17.01.2017 , 1 Erwachsener
Abflug Ankunft Tarif Flugnr. Carrier
Hinflug: Di, 17.01.2017 (Reisedauer: 13:50)
10:45 Frankfurt (FRA) 20:25 Abu Dhabi (AUH) Economy Saver AB4000 Etihad
21:30 Abu Dhabi (AUH) 06:35 (+1) Bangkok (BKK) Economy Saver AB4024 Etihad
Rückflug: Di, 24.01.2017 (Reisedauer: 18:30)
18:05 Bangkok (BKK) 22:05 Abu Dhabi (AUH) Economy Saver AB4227 Etihad
02:15 (+1) Abu Dhabi (AUH) 06:35 (+1) Frankfurt (FRA) Economy Saver AB4001
Was gilt denn nun, Carrier hin oder her, wenn eine Airline Flüge unter ihrer eigenen Flug Nr. verkauft?
Na also, geht doch! - Ergänzend dazu: Bereits vorher (noch vor Adrsseingabe des Passagiers) findet folgender Hinweis im Buchungsablauf statt: "In Ihrer Auswahl befindet sich mindestens eine Teilstecken, die von einem unserer Arline-Partner durchgeführt wird. Beachten Sie bitte bitte die abweichenden Freigepäckgrenzen.'

Da aber der 'topbonus'-Passagier vergünstigte Freigepäckgrenzen hat, die auch auf von Fluglinie B vermarkteten Flügen gelten sollen, ist das oben Gesagte eh' unerheblich.
Zuletzt geändert von ktown am 10.01.17, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Netter Versuch die Forenregeln zu umgehen
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Beitrag von freemont »

klausschlesinger hat geschrieben:... Ergänzend dazu: Bereits vorher (noch vor Adrsseingabe des Passagiers) findet folgender Hinweis im Buchungsablauf statt: "In Ihrer Auswahl befindet sich mindestens eine Teilstecken, die von einem unserer Ariline-Parnter durchgeführt wird. Beachten Sie bitte bitte die abweichenden Freigepäckgrenzen.'
...

Nein, das stimmt nicht, dieser Hinweis kommt nicht. Aber wenn Sie glauben, mir ist es egal.
klausschlesinger
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Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Beitrag von klausschlesinger »

freemont hat geschrieben:
klausschlesinger hat geschrieben:... Ergänzend dazu: Bereits vorher (noch vor Adrsseingabe des Passagiers) findet folgender Hinweis im Buchungsablauf statt: "In Ihrer Auswahl befindet sich mindestens eine Teilstecken, die von einem unserer Ariline-Parnter durchgeführt wird. Beachten Sie bitte bitte die abweichenden Freigepäckgrenzen.'
...
Nein, das stimmt nicht, dieser Hinweis kommt nicht. Aber wenn Sie glauben, mir ist es egal.
@freemont
Da unser Sterit jetzt eh' nur noch um einen Punkt geht, der für die Sache keine Bedeutung mehr hat, sage ich nichts dazu...
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