Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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husky
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Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Beitrag von husky »

Foren dienen ja auch dem Erfahrungsaustausch. Hier geht es um wichtige Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung.

Hallo zusammen,
als Weltenbummler betrifft dieses Thema ja quasi jeden, der auch nur einen Meter ausserhalb von Deutschland seinen Urlaub verbringt. Aus gegebenem Anlaß hier einige wichtige Infos:

Die meisten Auslandsreisekrankenversicherungen lassen sich grob in 3 Leistungsarten einteilen:
1. Ambulante Hilfe bei Krankheit/Unfall
2. Stationäre Hilfe bei Krankheit/Unfall
3. Rücktransport bei Krankheit/Unfall/Tod

Hier geht es um den Punkt 3.
A. Fast alle älteren Versicherungen habe in den Versicherungsbedingungen sinngemäß folgende Formulierung:

...wir organisieren den medizinisch notwendigen Rücktransport und tragen die hierfür notwendigen Kosten....

B. Neuere Versicherungen haben die bessere Formulierung:

...wie organisieren den medizinisch hilfreichen Rücktransport und tragen die hierfür
notwendigen Kosten.....

Angewendet auf das Beispiel eines guten Freundes, der kürzlich in Phuket/Thailand mit seiner Frau Urlaub machte. Auf dem Rückweg mit einem geliehenen Motorroller fuhr er gegen Abend in einer Seitenstraße plötzlich in einen Lehm/Geröll/Gesteinshaufen, den die starken Niederschläge der vergangenen Wochen auf die Straße gespült hatte. Dabei brach er sich den Wadenbeinkopf (knapp über dem Sprunggelenk). Der Unfall geschah 3 Tage vor gebuchten Heimflug. Der Fuß war geschwollen. Eine notwendige Operation war eine Woche später angedacht, wenn die Schwellung etwas zurückgegangen ist. Das Krankenhaus schiente das Bein und empfahl einen Rückflug mit Business Class damit das Bein liegend gelagert werden konnte.

Aus guter Tradition hatte er eine alte Versicherung bei der Versicherung XY, in der auch Druckkammerbehandlungen beim Tauchen beinhaltet ist, und er diese somit nie gekündigt hatte.
Diese alte Versicherung hatte auch diese Formulierung A (siehe oben).
Und er hatte eine zweite, die im Rahmen seiner Kreditkarte A bei der Bank B für zusätzlichen Versicherungsschutz (diesmal über die Versicherung YZ) sorgte.

Während die erste Versicherung sagte:

Mh, in Thailand kann man in jedem Krankenhaus einen Wadenbeinbruch auch behandelt und nageln und mit einer Platte versorgen.
Antwort der zweiten Versicherung:
Medizinisch hilfreich ist es, wenn man zu Hause operiert wird. Wir buchen für Sie und Ihre Ehefrau 2 Tickets á 2.000,00 € am Rückflugtag. Zusätzlich sorgen wir für eine Betreuung an den Flughäfen Start-, Zwischenstop-, und Heimatflughafen. Zusätzlich stellen wir Ihnen am Zielflughafen ein Großraumtaxi, das sie nach Hause fährt. So können Sie auch dort den Fuß hochliegen.
Fazit: Bitte alle die Formulierung der Auslandsreisekrankenversicherung nicht nur im Hinblick auf die Kostenübernahme von Druckkammerbehandlungen prüfen (auch der Übernahme notwendiger Anschlußdruckkammerbehandlungen nach der Rückkehr nach Deutschland), sondern auch auf diese Formulierung "medizinisch hilfreicher Rücktransport". Es wird nur sehr wenige Länder geben, in denen die einzelnen Erkrankungen NICHT ausreichend gut behandelt werden können. Gerade Länder wie Thailand, Indonesien, China etc. verfügen über gute medizinische Versorgung. In all diesen Ländern ginge dann ein Rücktransport zu Lasten des Kranken. Für die meisten wäre ein wochenlanger verlängerter Aufenthalt nicht realisierbar und sie würden auf den Kosten sitzen bleiben.

Nachtrag: Da der Ursprüngliche Abflughafen Köln war, der Business-Flug jedoch in Düsseldorf endete, hat die Pannschutzversicherung des Fahrzeugs die Rückholung des Fahrzeuges nach Erkrankung des Fahrers organisiert, den Schlüssel bei Verwandten abgeholt und 3 Stunden nach Ankunft des Patienten zu Hause klingelte der Fahrer und hatte das Fahrzeug auch überführt.
Zuletzt geändert von ktown am 18.01.17, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
SusanneBerlin
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Re: Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Beitrag von SusanneBerlin »

Danke für die Information, und bitte nehmen Sie den Namen der Versicherung raus.
Grüße, Susanne
mariameme
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Re: Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Beitrag von mariameme »

Hihihi, das Klarnamenverbot. Auf einmal ist der ganze Werbebeitrag für die Katz ;P
:engel:
ChrisR
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Re: Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Beitrag von ChrisR »

Ich lese
extrem wichtig
oder
dringend!!!
-Beiträge grundsätzlich nicht :wink:
Evariste
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Re: Achtung: Extrem wichtig Auslandsreisekrankenversicherung

Beitrag von Evariste »

husky hat geschrieben: B. Neuere Versicherungen haben die bessere Formulierung:

...wie organisieren den medizinisch hilfreichen Rücktransport und tragen die hierfür
notwendigen Kosten.....
Keine Ahnung, was "medizinisch hilfreich" sein soll, ich finde auch keine Versicherung mit derartigen Bedingungen.

Üblich ist heute
... übernehmen wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus ...
D. h. sofern der Patient transportfähig ist, kann er auf jeden Fall zur Behandlung bzw. Weiterbehandlung nach Hause fliegen.

Das ist m. E. auch gar kein so schlechtes Geschäft für die Versicherung, sie muss dann zwar für den Rücktransport aufkommen, dafür spart sie bei den Behandlungskosten...
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