F+M buchen extra Flug, Hotel und Mietwagen. Schließen insgesamt 4 Verträge mit 3 Anbietern ab (2x Flug, 1x Hotel, 1x Mietwagen). Aufgrund von Streik des Bodenpersonals fliegen F+M nicht vom gebuchten Flughafen B, sondern werden von dort aus per Bus zum Flughafen H gebracht und fliegen von dort aus. Abflug und damit Ankunft ca. 7h später als ursprünglich geplant (innereuropäischer Flug). Sie erhalten im Bus ein kleines Verpflegungspäckchen und beim Einchecken nochmals je einen Gutschein über 5€, für den sie auf dem Abflughafen was zu essen/trinken kaufen können. Der im Zielland gebuchte Kleinwagen steht bei Ankunft nicht mehr zur Verfügung (hätte innerhalb von 1h nach der bei Buchung angegeben Uhrzeit abgeholt werden müssen, steht auch so im Vertrag), F+M erhalten gegen Aufpreis (hier 70€) einen anderen Wagen (höhere Kategorie).
Frage: Macht es unter diesen Umständen Sinn irgendwelche Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft zu richten?
Entschädigung möglich?
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Re: Entschädigung möglich?
Nein, da Streik, selbst im eigenen Untenehmen der Airline, als 'höhere Gewalt' zählt.lottchen hat geschrieben: Frage: Macht es unter diesen Umständen Sinn irgendwelche Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft zu richten?
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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