Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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Nordland
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Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von Nordland »

Moin,

ein Emder Busfahrer soll einer Frau die Mitfahrt verweigert haben. Öffentlich wird ihm ein Gesetzesverstoß zur Last gelegt:
NDR hat geschrieben:Dass er die Frau aufgrund des Nikabs nicht mitgenommen hat, sei nicht rechtens gewesen, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber NDR.de. Der Mann habe durch sein Handeln gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Busfahrer dürfen die Mitfahrt nur mit triftigen Gründen verweigern, etwa wenn Personen stark alkoholisiert sind oder randalieren.
Wer sagt eigentlich, dass dieser Gesetzesverstoß tatsächlich vorliegt? Müsste man nicht schreiben, dass es sich höchstens um einen potenziellen Verstoß handelt, der noch zu untersuchen wäre?

Die rechtliche Regelung beinhaltet nämlich einen unbestimmten Rechtsbegriff:
§ 3 Abs. 1 BefBedV hat geschrieben:Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen [...]
Das "insbesondere" sagt eindeutig aus, dass der Katalog der Regelbeispiele nicht abschließend ist. Der Begriff "Sicherheit und Ordnung des Betriebs" ist auslegungsbedürftig. Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?
FM
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von FM »

Daß das was eine "Sprecherin der Polizei" sagt eben eine Meinungsäußerung der Polizei und keine Verurteilung ist, müßte schon jedem klar sein. Verurteilen können ja nur Gerichte. Kann auch gut sein, daß die Sprecherin im Konjunktiv gesprochen hat, der Journalist aber in dem Satz aus sprachlichen Gründen keinen doppelten Konjunktiv einbauen wollte (indirekte Rede).

Mich verwundert eher, daß hier überhaupt die Polizei zuständig ist. Die Genehmigungs- und damit Bußgeldbehörde dürfte hier die Landesnahverkehsgesellschaft Niedersachsen sein:
http://www.lnvg.de/liniengenehmigungen- ... ienverkehr
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Ist es denn eigentlich originäre Aufgabe von Polizei-Pressesprechern, Meinungen zu äußern oder zu Sachständen Auskunft zu geben? Ich denke doch wohl eher letzteres. Außerdem wird, meines bescheidenen Wissens, die Schuld von Gerichten festgestellt und nicht von Polizei-Pressesprechern.
Tastenspitz
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von Tastenspitz »

Also geht es hier um den fehlenden Konjuktiv einer Aussage. Ja, dass ist schon eine schwerwiegende Verfehlung. Kann mal einer die Blauhelmtruppen benachrichtigen.... :roll:
Und - weils grade so gut passt die Frage an Nordland:
Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?
Also prüfen, ob man Nazis oder andere braune Socken befördern muss?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Evariste
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von Evariste »

Nordland hat geschrieben: Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?
Abgesehen davon, dass es für so eine Einschränkung keine Rechtsgrundlage gibt - Im fraglichen Fall wurde die Beförderung des "Opfers" abgelehnt, wie begründet man das? Der Ehemann oder der Vater der Frau dürften keine Probleme haben, mitgenommen zu werden.
winterspaziergang

Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von winterspaziergang »

Evariste hat geschrieben: Abgesehen davon, dass es für so eine Einschränkung keine Rechtsgrundlage gibt - Im fraglichen Fall wurde die Beförderung des "Opfers" abgelehnt, wie begründet man das?
denkbar wäre, dass man nicht wissen kann, wer sich unter dem Umhang befindet.

Ansonsten: Die Frage betrifft m.W. kein Reiserecht, sondern eher die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

eventuell kann der Ausschluss eines Fahrgastes hiermit begründet werden (siehe folgendes) insbesondere, wenn der Fahrgast weitere Verhaltensweisen erkennen liess, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellte.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

Wenn man einen Fahrgast mit Helm und herunter geklappten Visier ablehnen kann, dann geht auch ein Umhang.
FM
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von FM »

Ein weiterer Ablehnungsgrund (der hier aber nicht erwähnt wurde) könnte es sein, wenn der Fahrgast einen Fahrausweis mit Passfoto oder mit dazu notwendigem Personalausweis verwendet - dann ist ohne Abnahme der Gesichtsverhüllung keine Kontrolle möglich.
karli
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von karli »

FM hat geschrieben:Ein weiterer Ablehnungsgrund (der hier aber nicht erwähnt wurde)könnte es sein
. . .
Es scheint offenbar zur gängigen Praxis geworden zu sein, dass Fakten, die die Ablehnung gegenüber bestimmten Personengruppen fördern könnten, einfach mal nicht erwähnt werden. :roll:
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Nordland
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von Nordland »

Evariste hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben: Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?
Abgesehen davon, dass es für so eine Einschränkung keine Rechtsgrundlage gibt - Im fraglichen Fall wurde die Beförderung des "Opfers" abgelehnt, wie begründet man das? Der Ehemann oder der Vater der Frau dürften keine Probleme haben, mitgenommen zu werden.
Interessanter Einwand. Es geht hier aber um die Aufmachung, also die offene Symbolik.

Sagen wir es mal so: Auch der härteste Demokratiefeind kann sich zivil kleiden und unauffällig verhalten. Das trifft dann auch auf den Ehemann oder den Vater zu, der eben diese frauenfeindliche, inhumane Sichtweise vertritt und die Ehefrau bzw. Tochter in diese Aufmachung drängt. Für sie gilt Beförderungspflicht, einfach weil anderen Fahrgäste die Einstellung nicht aufgedrängt wird und somit die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind. Gleiches gilt auch für den Neonazi, der keine verbotenen Symbole an sich trägt.

Ist das nun ungerecht? Juristisch sicherlich nicht, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Personenbeförderungsrechtlicher Schutzgedanke ist nun mal das Interesse an einem sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Politisch gesehen aber schon. Und natürlich zeigen sich hier auch die Grenzen des Personenbeförderungsrechts. Die Politik hat versagt, weil sie es zugelassen hat, dass infolge der fehlgeleiteten Einwanderung und des Festhaltens an dem illusorischen Traum von der Integration solche Einstellungen strukturell Einklang in unsere Gesellschaft finden. Das wird nicht ganz am Ende der Kette wieder hinbiegen lassen können.

Danke daher für deinen Einwand. Es wird bei näherer Betrachtung auch klar, warum das französische Modell so zwecklos ist. Man verbietet die Burka, was für sich betrachtet richtig ist. Gegen die weitere Einwanderung aber tut man nichts, so dass am Ende alle Verbote ins Leere laufen werden.
FM
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von FM »

Die Sorge des Busfahrers ist wohl (wie auch eine Dame im NDR-Video meint): die könnte ja eine Maschinenpistole unter dem Gewand tragen. Oder einen Sprengstoffgürtel.

Allerdings kann auch die Frau im Minirock eine Handgranate in der Handtasche haben, und diese Bekleidung wäre weitaus geeigneter für einen Anschlag, weil da niemand an eine islamistische Attentäterin denkt.

Vermeiden ließe sich das Risiko nur, wenn man an jeder Bushaltestelle ähnliche Sicherheitskontrollen wie am Flughafen einrichtet. Dann funktioniert aber kein ÖPNV mehr.

Wer deshalb den Bus nicht mehr benutzen will, muss halt draußen bleiben. Auch dieser Fahrer.
gmmg
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Re: Warum wird Busfahrer vorverurteilt?

Beitrag von gmmg »

Nordland hat geschrieben:Sagen wir es mal so: Auch der härteste Demokratiefeind kann sich zivil kleiden und unauffällig verhalten. Das trifft dann auch auf den Ehemann oder den Vater zu...
Auf dich trifft es jedenfalls nicht zu, zu zeigst zu deutlich deine Einstellung hinsichtlich bestimmter Gruppen.
Nordland hat geschrieben:Das "insbesondere" sagt eindeutig aus, dass der Katalog der Regelbeispiele nicht abschließend ist. Der Begriff "Sicherheit und Ordnung des Betriebs" ist auslegungsbedürftig. Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?
Projizier das jetzt mal nicht auf andere. Du bist doch offenbar der Ansicht, dass die Verweigerung der Mitnahme schon in Ordnung gehen könnte. Also degradierst du die abgewiesene Frau zu jemanden, für die bestimmte Rechte nicht gelten sollen.
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