ein Emder Busfahrer soll einer Frau die Mitfahrt verweigert haben. Öffentlich wird ihm ein Gesetzesverstoß zur Last gelegt:
Wer sagt eigentlich, dass dieser Gesetzesverstoß tatsächlich vorliegt? Müsste man nicht schreiben, dass es sich höchstens um einen potenziellen Verstoß handelt, der noch zu untersuchen wäre?NDR hat geschrieben:Dass er die Frau aufgrund des Nikabs nicht mitgenommen hat, sei nicht rechtens gewesen, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber NDR.de. Der Mann habe durch sein Handeln gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Busfahrer dürfen die Mitfahrt nur mit triftigen Gründen verweigern, etwa wenn Personen stark alkoholisiert sind oder randalieren.
Die rechtliche Regelung beinhaltet nämlich einen unbestimmten Rechtsbegriff:
Das "insbesondere" sagt eindeutig aus, dass der Katalog der Regelbeispiele nicht abschließend ist. Der Begriff "Sicherheit und Ordnung des Betriebs" ist auslegungsbedürftig. Müsste hier nicht erstmal geprüft werden, ob die Beförderungspflicht sich auch auf Menschen bezieht, die ganz offen unsere Werteordnung ablehnen und Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse machen?§ 3 Abs. 1 BefBedV hat geschrieben:Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen [...]