Reiseveranstalter informiert - Baustelle

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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PetrOs
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Reiseveranstalter informiert - Baustelle

Beitrag von PetrOs »

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
Mitte August geht es in den Urlaub. Soeben kam aber eine Email vom Reiseveranstalter:
Sehr geehrter Reisegast,
Sie haben sich bei Ihrer Urlaubsbuchung für XXX Reisen entschieden. Für dieses
Vertrauen bedanken wir uns bei Ihnen.
Aus [Zielland] wurde uns mitgeteilt, dass im Hotel YYY noch bis voraussichtlich
30.08.2017 Arbeiten an einem neuen Gebäude durchgeführt werden. Einer der Swimmingpools ist
derzeit geschlossen. In dem nahegelegenen Hotel ZZZ finden Bauarbeiten statt. Die Entfernung
zum Hotel YYY beträgt ca. 200 bis 300 Meter. Aus diesem Grund können akustische
und optische Beeinträchtigungen nicht ganz ausgeschlossen werden. Uns ist bewusst, dass diese
Nachricht für Sie enttäuschend ist und dafür bitten wir um Entschuldigung.
Wenn Sie Ihre Reservierung ändern möchten, können Sie auch auf ein anderes Hotel in Ihrem
Urlaubsziel [Zielland] zu den aktuellen Reisepreisen umbuchen
. Änderungsgebühren entstehen für
Sie natürlich nicht. Ihr Reisebüro berät und unterstützt Sie gerne.
Bei Fragen sind wir Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der angegebenen
Telefonnummer für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Kundenservice
Dabei sehe ich einige Fragen:
1) Meine Frau ist schwanger und braucht ruhe - also Lärm geht gar nicht.
2) Urlaub wurde bereits um Weihnachten zu den Frühbucherpreisen gebucht, und derzeit kostet ein Vergleichbares Hotel in [Zielland] doppelt so viel.
3) In [Zielland] ist Sandstrand Mangelware, und wegen Kinder brauchen wir aber einen (also war damals obligatorischer Faktor, Sandstrand+Felsbucht für mich zum Tauchen direkt im Hotel)! Es war damals der einzige Hotel, der so etwas hatte.
4) Kann man dann versuchen zu fordern, einen Rabatt beim Reiseveranstalter rauszuholen, und evtl Ziellandwechsel?
5) Wäre es ein Grund für Reiserücktrittversicherung?
winterspaziergang

Re: Reiseveranstalter informiert - Baustelle

Beitrag von winterspaziergang »

PetrOs hat geschrieben: 1) Meine Frau ist schwanger und braucht ruhe - also Lärm geht gar nicht.
2) Urlaub wurde bereits um Weihnachten zu den Frühbucherpreisen gebucht, und derzeit kostet ein Vergleichbares Hotel in [Zielland] doppelt so viel.
3) In [Zielland] ist Sandstrand Mangelware, und wegen Kinder brauchen wir aber einen (also war damals obligatorischer Faktor, Sandstrand+Felsbucht für mich zum Tauchen direkt im Hotel)! Es war damals der einzige Hotel, der so etwas hatte.
4) Kann man dann versuchen zu fordern, einen Rabatt beim Reiseveranstalter rauszuholen, und evtl Ziellandwechsel?
5) Wäre es ein Grund für Reiserücktrittversicherung?
Die Frage ist, ob die Mitteilung zum Baulärm ein Entgegenkommen des Reiseveranstalters ist. Wie groß die Lärmbelästigung sein wird, ist nicht bekannt.
Ein Ansatzpunkt für einen Rabatt oder eine Minderung kann man m.E. erst vor Ort stellen, wenn die Lärmbelästigung vorhanden ist.
Gleiches gilt für die schwangere Frau. Dass eine gesunde Schwangere absolute Stille benötigt, wird man nicht argumentieren können, man muss vor Ort die Belästigung abwarten. Und ändert der Rabatt, dass die Frau doch eigentlich Ruhe braucht?

Verhandeln/Fragen kann man natürlich immer und wenn der Veranstalter kulant ist, kann der Kunde auf einen anderen Ort (es muss ja nicht gleich ein anderes Land sein) umbuchen

Einen Grund für die Reiserücktritt kann man nach der Schilderung nicht erkennen, so man nicht die Schwangerschaft unlauter einsetzt.

Der einzige kritische Punkt ist der Umstand, dass die anderen Hotels mehr kosten, das gebuchte, aber nicht mehr über alle Leistungen verfügt. Hier könnte dem Kunden u.U. eine kostenfreie Umbuchung zu den Konditionen des Buchungszeitpunkts zustehen.
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