Flugverspätung, beschädigtes Gepäck, hoteltransfer verpasst

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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Daddeln
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Flugverspätung, beschädigtes Gepäck, hoteltransfer verpasst

Beitrag von Daddeln »

Hallo Forum,

wir sind derzeit in einem Urlaub (Pauschalreise)

Leider hat der Urlaub unschön angefangen!

1. der Flug hatte ca. 1 1/2 Stunden Verspätung! Alles noch ok.

2. ein Gepäckstück (17.5 kg Koffer war nicht überladen) kam völlig zerstört am Zielflughafen an! Reißverschluss inklusive Schloss abgerissen! Der Koffer wurde notdürftig von der Fluggesellschaft mit zwei gepäckbändern zu gemacht!

Der genaue Ablauf:

Wir standen an der Gepäckausgabe. Nachdem alle Gepäckstücke abgefertigt waren, standen wir immernoch wartend an der Gepäckausgabe. Also bin ich zum lost AMD found der zuständigen Fluggesellschaft gegangen! Dort hat mir der Mitarbeiter auf gebrochen English/Türkisch mitgeteilt, ich müsse zu einem extra Aufzug gehen. Dort bin ich hin und habe den Koffer beschädigt vorgefunden! Daraufhin bin ich wieder zum lost and found und habe dies mitgeteilt. Ein raportbericht wurde erstellt und ich erwähnt, ich weiß nicht ob was fehlt! Da meinte der Mitarbeiter dies solle ich schriftlich der Fluggesellschaft mitteilen!


Durch diese Verzögerung haben wir den Bustransfer zum Hotel verpasst und wir mussten am Flughafen auf den nächsten Transfer warten! Ca. 1 Stunde

Im Hotel angekommen packten wir den beschädigten Koffer aus. Siehe da es fehlten einige Teile! 2 Tops von meiner Frau, sowie diverse Kosmetika. Auch fehlte ein Träger für ein Kleid und so ein Verbindungsstück für einen BH (durchsichtiges Stück) und die Schlafmaske!

Das schlimmste was aber fehlt ist die Actioncam, die ich extra für Ausflüge und das tauchen mitgenommen habe ist weg!!

Zusätzlich sind diverse Kleidungsstücke dreckig (sieht aus wie schmierfett)



Das teilte ich alles der Fluggesellschaft und des Pauschalreiseanbieters per Mail mit!!!der Pauschalreiseanbieter hat auch geantwortet, dass er den Fall prüfe! Zusätzlich war ich am nächsten Tag auch beim Reiseleiter vor Ort, der nur meinte ich solle es per Mail schreiben!

Nun müssen wir uns hier vor Ort einen neuen Koffer kaufen und wer weiß ob dieser von der Qualität unserem in Deutschland gekauften gleich ist oder ob wir in Deutschland wieder einen neuen kaufen müssen?


Nun zu meinen Fragen:

Muss ich dem Reiseleiter hier vor Ort nochmal bitten mir was schriftliches auszustellen?

Wie viel Minderung könnte ich verlangen( bezogen auf die Kleidungsstücke und die Actioncam)

Kann ich den Reiseveranstalter haftbar machen für die fehlenden Gepäckstücke? Vor allem für meine Actioncam, da diese gerade mal 1 Jahr alt ist?!?

Grüsse
CDS
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Re: Flugverspätung, beschädigtes Gepäck, hoteltransfer verpa

Beitrag von CDS »

Hallo!

Also das Thema Actioncam können Sie schon mal knicken.
Sämtliche Airlines haben in ihren Transportbedingungen das der Transport von Wertgegenständen und wertvoller Elektronik nicht zulässig und entsprechend nicht versichert ist.
Biggi0001
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Re: Flugverspätung, beschädigtes Gepäck, hoteltransfer verpa

Beitrag von Biggi0001 »

Für den Koffer werden Sie allenfalls noch den Zeitwert bekommen...wenn das also kein relativ neuer und teurer Koffer war, wird dabei nicht so viel rumkommen. Schon gar nicht 2x Koffer kaufen, dann müssen Sie halt gleich einen hochwertigen nehmen und die Differenz dann selbst tragen. Für Kosmetik und dir Kleinteile einschl. der Tops wird's ein paar Euro geben, das war's.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
khmlev
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Re: Flugverspätung, beschädigtes Gepäck, hoteltransfer verpa

Beitrag von khmlev »

Die Haftung der Airline richtet sich in erster Linie nach dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) vom 28. Mai 1999 (ABl. Nr. L 194 vom 18. Juli 2001, S. 39)

Die Haftungshöchstgrenze bei Verlust liegt bei umgerechnet rund EUR 1.200. Für wertvolle Dinge im Reisegepäck haftet die Airline nur, wenn bei Gepäckaufgabe die wertvollen Dinge angezeigt wurden und der dafür ggf. fällige Haftungszuschlag bezahlt wurde.
Gruß
khmlev
- out of order -
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