Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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murmelchen1
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Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von murmelchen1 »

Hallo,
ein Flugticket wurde bei einen Drittanbieter gekauft. Dieser Flug wird wahrscheinlich von der Fluggesellschaft storniert.
Wer haftet denn in so einem Fall, bzw. wer muss das Ticket erstatten. Fluggesellschaft sagt Drittanbieter, Drittanbieter sagt Fluggesellschaft.
Wie wäre denn hier die Rechtslage?

LG Kathrin
ExDevil67
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von ExDevil67 »

Der der Vertragspartner des Käufers ist.
Frage wäre welche Rolle der Drittanbieter dabei hatte. Die großen Buchungsportale beschränken sich afaik darauf zu vermitteln.
IbnSina980
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von IbnSina980 »

Wie finde ich heraus wer der Vertragspartner ist - sprich ob der Drittanbieter Vermittler oder Vertragspartner ist?

Beste Grüße
IbnSina
murmelchen1
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von murmelchen1 »

Ich denke mal wenn Sie direkt bei der Fluggesellschaft buchen, ist dies der Vertragspartner.
Alle anderen Online Portale vermitteln ja nur.
IbnSina980
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von IbnSina980 »

Ich habe mich noch einmal belesen. Die AGBs geben Antworten... (http://www.billigflug.de/service/terms)

Laut dieser AGB wäre billigflug.de Vermittler und die Airline Vertragspartner. Dies sieht die Airline jedoch anders und verweist mich an den Vermittler. Dies wäre zwischen Airline und der Agentur so geregelt.
FM
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von FM »

In den AGB steht auch:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder durch den Leistungserbringer (sog. Direktinkasso) oder im Auftrag des Leistungserbringers durch uns.
Möglicherweise hat der Vermittler das Geld zwar erhalten, aber noch nicht an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Die Unklarheit ("entweder ... oder") und der Auftrag durch den Leistungserbringer könnten allerdings diese Klausel intransparent machen. Einfacher wäre es, wenn der Kunde den Vermittler beauftragt und das eindeutig ist, dann wäre der Vermittler sein Bote und die Fluggesellschaft erst nach Zahlungseingang dabei. Aber kann auch sein, dass es im Laufe des Buchungsvorganges mitgeteilt wurde, was im Einzelfall zutrifft, und man dem zugestimmt hatte.

Ist die Flugesellschaft insolvent?
IbnSina980
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von IbnSina980 »

Leider weisen einen die Fluggesellschaften und Agenturen auf einiges hin, was nicht rechtens ist. Hier zu ein Artikel:

https://www.verbraucherzentrale-branden ... ehen-11728

Es wäre daher schön die Forderung ohne die Agentur durch zu setzen, da dies eine Masche ist um die Leute um Ihr Geld zu bringen. Die Agenturen haben in der Regel Gebühren die so hoch sind das sich die Reklamation nicht lohnt.

Beste Grüße
IbnSina
freemont
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Re: Flugticket Kauf bei Drittanbieter

Beitrag von freemont »

IbnSina980 hat geschrieben:Leider weisen einen die Fluggesellschaften und Agenturen auf einiges hin, was nicht rechtens ist. Hier zu ein Artikel:

https://www.verbraucherzentrale-branden ... ehen-11728

Es wäre daher schön die Forderung ohne die Agentur durch zu setzen, da dies eine Masche ist um die Leute um Ihr Geld zu bringen. Die Agenturen haben in der Regel Gebühren die so hoch sind das sich die Reklamation nicht lohnt.

Beste Grüße
IbnSina
Da geht es doch darum, dass der Reisende/Fluggast warum auch immer den Flug storniert.

Hier im tread geht es darum, dass die Fluggesellschaft den Flug storniert.
Da müssen selbstverständlich sämtliche Zahlungen an den Kunden zurückerstattet werden.
Darüber hinaus kommt eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Betracht, wenn innerhalb 2 Wochen vor Abflug storniert wurde. Immerhin bis zu 600 EUR bei Langstreckenflügen.

Wenn das Unternehmen aber insolvent ist, verwandelt sich das in eine wertlose Konkursforderung.
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