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Vermieter tritt vom Mietvertrag für Ferienwohnung zurück.

Verfasst: 17.08.18, 18:57
von fabianfabian
Hallo!
Ich hatte (und habe) vor mit meiner liebsten eine kleine Wochenendreise zu machen. Hierfür hatte ich mir Urlaub genommen (Da ich sonst eventuell auf Montage bin und wir erst Samstag früh starten könnten, was einen Wochenendausflug nicht so prickelnd gestaltet).

Wir also den Ausflug online gebucht, komplett bezahlt, Mietvertrag erhalten, unterschrieben und zurück damit. Alles gut soweit. Da dies nun fix war habe ich auch ein paar Aktivitäten dort reserviert, damit das auch ohne Stress was wird.

Heute (genau 2 Wochen vor Antritt der Reise) schreibt der Vermieter mir
Guten Abend Herr ABC,
wir sind gerade aus dem Urlaub wieder gekommen und mussten feststellen, dass unserer Vertretung ein Fehler unterlaufen ist.
Wir sind in Ihren Zeitraum leider schon belegt und müssen vom Vertrag zurück treten.
Ich kann mich leider nur bei Ihnen entschuldigen und hoffen, dass es Ihnen nicht zu große Probleme bereitet.
Das Geld werden wir Ihnen umgehend erstatten.
Mit freundlichen Grüßen Mr. Vermieter
Das freut uns natürlich nicht besonders. Hinzu kommt, dass er nun auch noch den Rücktritt nicht eingeleitet hat. Was die Rückzahlung für uns nur noch verlängert. Und wir brauchen das Geld natürlich um eine neue Wohnung buchen zu können.

Im Mietvertrag steht auch nichts, was Ihm gestattet den Mietvertrag "einfach so" zu beenden. Einzig
2. Der Meitvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall werden beiden Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei und müssen der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten
Was >für mich< hier aber nicht vor liegt. Unfähigkeit als als höhere Gewalt?

Nun wollte ich wissen wie da die Rechtslage ist. Ob ich da Schadensersatz, bzw Ersatz für nicht erbrachte vertragliche Leistungen fordern könnte. Denn
-> im Falle das es nichts wird habe ich ja 1. diesen Tag Urlaub, 2. diese reservierten Aktivitäten (wo ich vertraglich auch nichts zurück bekomme)
-> im Falle das es mit einer anderen Unterkunft klappt, habe ich die eventuelle Preisdifferenz.

In jedem Fall habe ich nun aber schon einmal schlechte Laune :roll:

Re: Vermieter tritt vom Mietvertrag für Ferienwohnung zurück

Verfasst: 20.08.18, 08:32
von Townspector
fabianfabian hat geschrieben: Was >für mich< hier aber nicht vor liegt. Unfähigkeit als als höhere Gewalt?

Nun wollte ich wissen wie da die Rechtslage ist. Ob ich da Schadensersatz, bzw Ersatz für nicht erbrachte vertragliche Leistungen fordern könnte. Denn
-> im Falle das es nichts wird habe ich ja 1. diesen Tag Urlaub, 2. diese reservierten Aktivitäten (wo ich vertraglich auch nichts zurück bekomme)
-> im Falle das es mit einer anderen Unterkunft klappt, habe ich die eventuelle Preisdifferenz.

In jedem Fall habe ich nun aber schon einmal schlechte Laune :roll:
Den Tag Urlaub muss man nicht nehmen und kann diesen bei der Personalabteilung auch i.d.R. problemlos "zurückdrehen" und entsprechend nicht antreten.

Hauptkandidaten für einen Schadenersatz wären m.E. also:

+ bei Antritt eines entsprechenden Urlaubes wären somit
- etwaige Aufwendungen für die Suche einer neuen, gleichwertigen Unterkunft
- die Preisdifferenz der neuen Unterkunft zur alten
- etwaige erhöhte Fahrtkosten (neue UK ggf. weiter entfernt)

+ bei Nichtantritt:
- Buchungsgebühren für die nicht genutzte Unterkunft
- etwaige Stornogebühren oder ggf. volle Entgelte für die nicht genutzten Reservierungen

Und selbstverständlich die Schlechte-Laune Pauschale :wink: