ALG II Bezug und Einnahme aus Haftpflichtschaden!

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JaneA
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ALG II Bezug und Einnahme aus Haftpflichtschaden!

Beitrag von JaneA »

Liebe Recht.de User,

folgender Fall, der recht ungewöhnlich zu sein scheint:

Eine teilzeit berufstätige Alleinerziehende bezieht das ALG II. Für ihren Berufsweg und als kleinen Luxus bekommt sie den PKW ihrer Mutter dauerhaft zur Verfügung gestellt, wofür sie aus diesem Grund auch alle laufenden Kosten trägt. Nun hatte sie einen unverschuldeten Unfall, das Auto ist jedoch bisher weiterhin fahrtüchtig. Da es ein älteres Modell ist, es sich daher nicht lohnen würde die Beulen reparieren zu lassen, entschied sich die Mutter das Geld, welches die Haftpflichversicherung des Unfallverursachers auszahlen wollte, direkt auf das Konto ihrer Tochter überweisen zu lassen, um ihr damit z.T. leihweise über die teure Weihnachtszeit hinweg zu helfen und womit sie per Onlinebanking Versicherung und Steuern für das Auto zahlen sollte. Ein Geldsegen, den die Tochter ohne Haftpflichschaden so gar nicht von ihrer bekommen hätte können und der nach wie vor zweckgebunden ist. Die Summe wurde lediglich bis zum nächsten TÜV übergangsweise zweckentfremdet.

Nun soll es natürlich als Einkommen angerechnet werden!

Wie ist die Rechtslage?

A) Die Alleinerziehende ist nicht der Versicherungsnehmer. Dennoch ging nachweislich die Summe von knapp 1.200 € von einer Versicherung wegen eines Unfallschadens auf das Girokonto von ihr ein.

B) Die ALG II Bezieher überwies das Geld bereits einen Tag nach Erhalt auf ihr Sparbuch. Selbst wenn es eine Schenkung gewesen wäre, käme sie nicht auf ein Gesamtvermögen, was anzurechnen wäre.

Wenn diese Einwände nicht ausreichen sollten, wie wäre dann die Rechtslage, wenn ...
C) ... Sie den Betrag in einer Summer an ihre Mutter zurück überwiese?

Bin über Antworten dankbar. :-)

JaneA
pcwilli
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Beitrag von pcwilli »

Sicher wird dies als Einkommen gerechnet.
Wenn in 14 Tagen wieder solch ein Betrag aus einem anderen Grund auf dem Konto landet und dann noch mal und nochmal usw. wie sollte das Amt den damit umgehen ? ??

Es wurden schon kleinere Beträge vom Amt angerechnet, da sind die schnell bei.

Geld wieder zur Mama zurück überweisen und dem Amt das erklären wenn es gefragt wird.
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
JaneA
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Beitrag von JaneA »

Hallo zusammen,

wie finde ich einen Rechtsanwalt, der sich einem derartigen Fall annehmen würde???
Dipl.-Sozialarbeiter
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Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Hallo JaneA,

eigentlich müßte sich ein Anwalt für Sozialrecht mit den gestellten Fragen zum § 11 SGB II und der entsprechenden BA-Weisung auskennen. ;-)

Da das Fahrzeug der Mutter gehört, steht ihr auch die Zahlung der Versicherung zu.
  • Zu a. Diese Zahlung gilt als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.

    Zu b: Während des Bezuges von ALG II können Einnahmen nicht dem Schonvermögen zugerechnet werden (Siehe § 12 SGB II und BA-Weisung).

    Zu c: Dann wäre das Geld bei derjenigen, der es formal zusteht. Die ARGE müßte dann überzeugt werden, daß dies so ist. ;-)
Liebe Grüße

Klaus
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