Hallo,
folgendes theoretisches Problem:
Person X ist aufgrund seelischer Gründe nicht arbeitsfähig. Die Rente wg. Arbeitsunfähigkeit wurde beantragt.
Die Rentenversicherung setzt eine Reha-Maßnahme als Voraussetzung für den Bezug von Rentenleistungen voraus.
Person X befand sich bis vor kurzem in stationärer Behandlung, welche allerdings nicht den versprochenen Erfolg hervorbrachte.
Aufgrund dieser nicht erfolgreichen Therapiemaßnahme ist Person X allerdings nun nicht rehafähig.
Gibt es eine Möglichkeit die Voraussetzung der Reha-Maßnahme zu umgehen?
Vielen Dank vorab!
xy0815
"nicht reha-fähig" = keine Rente?
Moderator: FDR-Team
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Hallo,
da schauen wir doch am besten mal in das SGB I:
da schauen wir doch am besten mal in das SGB I:
- § 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
- § 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.
einfacher ausgedrückt:
X muss dem RV-Träger mitteilen, dass er nicht reha-fähig ist. Wenn der RV-Träger - nach entsprechenden Ermittlungen bei den behandelnden Ärzten und/oder unabhängigen Gutachtern - das anerkennt, wird er nicht auf die Durchführung der Reha bestehen.
X muss dem RV-Träger mitteilen, dass er nicht reha-fähig ist. Wenn der RV-Träger - nach entsprechenden Ermittlungen bei den behandelnden Ärzten und/oder unabhängigen Gutachtern - das anerkennt, wird er nicht auf die Durchführung der Reha bestehen.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: "nicht reha-fähig" = keine Rente?
Angenommen X hat nun 3 Befunde verschiedener Ärzte welche die Rehaunfähigkeit bestätigen, aber RV sagt ihr eigener Arzt sieht das nach Sichtung jener Befunde nicht so? Muss sich X dann dem Urteil von RV-Arzt beugen, oder gibts es hier weitere rechtliche Vorgehensweisen?
LG
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Re: "nicht reha-fähig" = keine Rente?
Den Bescheiden der RV liegt immer eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Der darin beschriebenen Vorgehensweise sollte man folgen, wenn man den Bescheid nicht akzeptieren mag.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: "nicht reha-fähig" = keine Rente?
... wobei die "Feststellung" der Rehafähigkeit seitens des RV-Trägers kein Bescheid ist.
Vorgehen kann man jedoch gegen die Rentenablehnung, die ja dann vermutlich wegen mangelnder Mitwirkung (Reha nicht angetreten) erfolgen wird.
Vorgehen kann man jedoch gegen die Rentenablehnung, die ja dann vermutlich wegen mangelnder Mitwirkung (Reha nicht angetreten) erfolgen wird.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: "nicht reha-fähig" = keine Rente?
der medizinische Dienst der RV könnte sich fragen, worin die REHA-Unfähigkeit bestehen soll, nachdem eine psychosomatische REHA keinen "Erfolg" brachtexy0815 hat geschrieben:..
Person X befand sich bis vor kurzem in stationärer Behandlung, welche allerdings nicht den versprochenen Erfolg hervorbrachte.
Aufgrund dieser nicht erfolgreichen Therapiemaßnahme ist Person X allerdings nun nicht rehfähig.
Fachärzte? und mit einer Begründung, die nachvollziehbar ist?Angenommen X hat nun 3 Befunde verschiedener Ärzte welche die Rehunfähigkeit bestätigen,
wie genannt, steht in der RechtsbehelfsbelehrungGibt es eine Möglichkeit die Voraussetzung der Reha-Maßnahme zu umgehen?
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