Unterhaltsvorschuss - Antrag & rückwirkende Zahlung(en)

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Bierdeckel
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Unterhaltsvorschuss - Antrag & rückwirkende Zahlung(en)

Beitrag von Bierdeckel »

Guten Tag,

es gibt einige Probleme mit dem beantragen Unterhaltsvorschuss. Folgendes ist passiert: für das Kind wurde im Februar 2016 Unterhaltsvorschuss ab März 2016 beantragt. Nachdem die Kindesmutter sich nicht aus der Wohnung abgemeldet hat, wurde mir versichert, dass eine Antragsbearbeitung nicht möglich ist, da durch die nicht getätigte Ummeldung keine Zahlung erfolgen kann trotz sämtlicher Beweise, dass das Kind alleine bei mir ist und die Kindesmutter bereits eine andere Wohnung hat. Nachdem über das Jugendamt eine Ummeldung durch härtere Worte erzwungen wurde, hat diese sich UND das Kind umgemeldet auf ihre Adresse - natürlich unberechtigt. Da das Melderegister ja dadurch falsch war und in der zuständigen Gemeinde niemand was machen wollte, wandte ich mich an eine höhere Stelle und schon kam der Stein ins Rollen. Das Kind wurde wieder bei mir "zurückgemeldet" und die Voraussetzungen waren defenitiv gegeben, den UVG freizugeben - doch es passierte nichts, jedes Mal aufs Neue wurde mir versprochen, es jetzt zu bearbeiten. Nachdem wochenlang wieder nichts passierte, rief ich noch einmal nach und man meinte zu mir, ich solle dann doch schreiben, dass ich die Zahlung ab dem dortigen Zeitpunkt (Anfang August 2016) festlegen will, damit man sich auf gut deutsch gesagt nicht mehr um die "komplizierten" Monate kümmern müsste, da hier ja ein ziemliches Durcheinander für die herrschte. Aus Verzweiflung habe ich das gemacht, damit das Kind endlich mal Geld bekommt und siehe da, es passierte immer noch nichts. Ich war bereits so sauer, dass ich Anfang September angerufen habe, was denn jetzt endlich ist und es nicht sein kann, dass so ein Antrag über 6 Monate dauert. Wieder versicherte mir die Dame, sie hätte den Bescheid am 19. August 2016 versendet, die Nachzahlung kommt aber erst Mitte September, sie wollte den Bescheid erneut versenden. Weder Geld noch Bescheid kam. Erneut machte ich auf mich aufmerksam (19. September) und die Dame sagte diesmal dass das Geld zu 100% am 21. September auf dem Konto sei und sie mir den Bescheid nun ausdruckt. Nun kommt das Verwirrende: Ich habe nun eigenständig bei der Staatsoberkasse angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Antragsdokumente erst heute eingingen und am 22. September unterschrieben wurden. Somit existierte der Bescheid ja erst am 22. September und sie hatte mir den aber auf 19. August rückdatiert.

Zu meinem Problem: Ich habe die Änderung des Antrags auf August 2016 NUR gemacht, damit diese Verzögerungstaktik ein Ende hat und endlich Zahlungen fließen. Nun kommt meine Zahlung doch erst Ende des Monats und ich habe keinen Bescheid zugestellt bekommen (außer den gedruckten letzte Woche). Da ich mich natürlich in die Irre geführt fühle, möchte ich den Unterhaltsvorschuss ab März bekommen, da hier defenitiv etwas faul ist an der Sache und ich ja rein theoretisch Einspruch ausüben kann, was allerdings so gesehen nicht möglich war, da ja nie ein Bescheid gesendet wurde.

Wie ist hier die Rechtslage und habe ich rein theroetisch Recht auf eine rückwirkende Zahlung? P.S. Auch im Bescheid steht ausdrücklich, dass Antragsdatum im Februar 2016 war.

Gruß