Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

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winterspaziergang

Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von winterspaziergang »

Celestro hat geschrieben: Nein, der Besuch muß nicht geduldet werden:
korrekt, aber dann sei auf einen anderen Abschnitt des zitierten Gesetzes verwiesen:
Zum Hausbesuch ist Folgendes anzumerken:

Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X). Der Hausbesuch ist als Inaugenscheinnahme ein nach § 21 Abs. 1 Satz 2 SGB X grundsätzlich zulässiges Beweismittel. Ob es eingesetzt wird, unterliegt nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB X dem pflichtgemäßen Ermessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Hausbesuch in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Wohnung eingreift (Art. 13 Abs. 1 GG).

Es gibt keine Verpflichtung, einen Hausbesuch zu dulden. Er ist nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X sollen die Beteiligten bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen nach Satz 2 dieser Vorschrift insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben - darunter fällt ein Hausbesuch nicht. Nach Satz 3 besteht eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist. Aus §§ 60 ff SGB I und dem SGB II ergibt sich keine Pflicht (besser Obliegenheit), einen Hausbesuch zu dulden. Damit bleibt es bei dem allgemeinen Appell zur Mitwirkung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Ein Hausbesuch ist nur mit Einwilligung (vorherige Zustimmung) des Betroffenen möglich. Wenn infolge einer Ablehnung des Hausbesuchs ein Sachverhalt nicht festgestellt werden kann, trägt der Beteiligte die Folgen der Nichterweislichkeit, der für den Sachverhalt die objektive Beweislast trägt. Allein aus der Ablehnung eines Hausbesuchs lässt sich dagegen nichts folgern. (Vgl. zum Hausbesuch Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, Rn 14 ff vor § 56).

Bayerisches LSG · Beschluss vom 11. März 2011 · Az. L 7 AS 83/11 B ER
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Celestro
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Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von Celestro »

Ändert das etwas an der Aussage "der Besuch muß nicht geduldet werden" ? Ich würde sagen: NEIN !
winterspaziergang

Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von winterspaziergang »

Celestro hat geschrieben:Ändert das etwas an der Aussage "der Besuch muß nicht geduldet werden" ? Ich würde sagen: NEIN !
Ändert das Wiederholen einer nie bestrittenen Aussage, im Gegenteil einer bestätigten, siehe
winterspaziergang hat geschrieben:korrekt
etwas daran, dass der Bedürftige die etwaigen Konsequenzen zu tragen hat, wenn durch die gesetzlich erlaubte Weigerung den Hausbesuch zu dulden, auch unter Berufung auf § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB X, eine zur Leistungsbewilligung notwendige Überprüfung nicht stattfinden kann?
Ich würde sagen: NEIN !
:mrgreen:
Celestro
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Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von Celestro »

Ich antwortete auf Struppingers Frage und habe damit gleichzeitig CDS "Selbstverständlich" widerlegt. Keine Ahnung, was der Quatsch jetzt soll.
winterspaziergang

Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von winterspaziergang »

Celestro hat geschrieben:Ich antwortete auf Struppingers Frage und habe damit gleichzeitig CDS "Selbstverständlich" widerlegt. Keine Ahnung, was der Quatsch jetzt soll.
dafür sind Zitate u.a. da, um nicht missverstanden zu werden.

Dann weiß man, dass die Antwort des Celestro sich auf Struppiger und CDS bezieht, obwohl sie direkt nach einem anderen post steht und in der Abfolge und im Inhalt auch als Antwort hierauf gemeint sein könnte.
Celestro
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Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von Celestro »

winterspaziergang hat geschrieben: dafür sind Zitate u.a. da, um nicht missverstanden zu werden.

Dann weiß man, dass die Antwort des Celestro sich auf Struppiger und CDS bezieht, obwohl sie direkt nach einem anderen post steht und in der Abfolge und im Inhalt auch als Antwort hierauf gemeint sein könnte.
Dann würde ich vielleicht nochmal ganz vorsichtig eine Seite nach vorne blättern ... denn was sieht man da ? Uups ... da hat Celestro doch glatt ein Zitat von "Struppinger" gemacht und dazu dann etwas geschrieben. :roll: :roll: :roll:
winterspaziergang

Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von winterspaziergang »

Celestro hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben: dafür sind Zitate u.a. da, um nicht missverstanden zu werden.

Dann weiß man, dass die Antwort des Celestro sich auf Struppiger und CDS bezieht, obwohl sie direkt nach einem anderen post steht und in der Abfolge und im Inhalt auch als Antwort hierauf gemeint sein könnte.
Dann würde ich vielleicht nochmal ganz vorsichtig eine Seite nach vorne blättern ... denn was sieht man da ? Uups ... da hat Celestro doch glatt ein Zitat von "Struppinger" gemacht und dazu dann etwas geschrieben. :roll: :roll: :roll:
Dann würde ich doch mal die Chronologie der posts anschauen und nicht nur blättern, sondern auch lesen, um festzustellen, dass das hier
Ändert das etwas an der Aussage "der Besuch muß nicht geduldet werden" ? Ich würde sagen: NEIN !
ganz allein und ohne Zitat direkt nach einem Beitrag steht, in dem ich Ihr Zitat mit Hinweis auf die Rechtslage aufgriff und auf einen weiteren Aspekt hingewiesen habe.

Es war daher missverständlich und nicht zu erkennen, dass jemand anders gemeint ist.

und damit empfehle ich mich
Celestro
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Re: Spontaner Besuch vom Jobcenter?!

Beitrag von Celestro »

winterspaziergang hat geschrieben: Dann würde ich doch mal die Chronologie der posts anschauen und nicht nur blättern, sondern auch lesen, um festzustellen, dass das hier
Ändert das etwas an der Aussage "der Besuch muß nicht geduldet werden" ? Ich würde sagen: NEIN !
ganz allein und ohne Zitat direkt nach einem Beitrag steht, in dem ich Ihr Zitat mit Hinweis auf die Rechtslage aufgriff und auf einen weiteren Aspekt hingewiesen habe.

Es war daher missverständlich und nicht zu erkennen, dass jemand anders gemeint ist.

und damit empfehle ich mich
DER Post war ja auch an Sie gerichtet. Und die Aussage ist ja auch völlig korrekt, denn es ändert ja nichts, also weiß ich immer noch nicht, was das Ganze soll. Vielleicht das nächste Mal "mein Zitat" weglassen, denn sonst frage ich mich auch in Zukunft immer, was das soll.
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