Maßnahme medizinische Schreibkraft "abbrechen"

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GeldnerHAL
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Maßnahme medizinische Schreibkraft "abbrechen"

Beitrag von GeldnerHAL »

Hallo, ich absolviere seit 4 Wochen eine Maßnahme ( berufliche Weiterbildung nach § 77 ff. SGB III (TbW).

Ich möchte die Maßnahme allerdings abbrechen, weil diese nun auf 8,5 Monate hinausläuft und ich kein Geld verdiene. (Bei Antritt der Maßnahme sagten sie uns mündlich, dass wir auf 3 Monate verkürzen können, wenn wir uns gut anstellen. Nach 4 Wochen muss ich leider feststellen, dass dies eine glatte Lüge ist und wir nur beschäftigt werden. Knapp 7000€ kostet diese "Umschulung" bei der wir irgendwelche PDf's abschreiben und sinnlose Texte tippen-

Wie dem auch sei, ich würde gerne die Umschulung abbrechen und bin mir mit den Kündigungsfristen nicht im klaren.

Im Vertrag steht:

Vorzeitige Beendigung / Rücktritt vom Vertrag

2.1 Der Vertrag zur beruflichen Weiterbildung kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden...
Als wichtige Gründe für den Teilnehmer gelten auch:

- "dass der Teilnehmer durch Aufnahme einer versicherungspflichten Arbeit die Maßnahme vorzeitig beenden möchte..."

2.2 Vom Vertrag kann ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss. längstens jedoch bis zu Beginn der Maßnahme zurückgetreten werden.

2.3 Handelt es sich bei dem im Vertrag abgeschlossenen beruflichen Weiterbildungsverhältnis um eine Maßnahme, für die eine Förderung durch die Agentur für ARbeit beantragt ist, werden dem Teilnehmer ZUSÄTZLICH unter denen unter 2.1 genannten folgende weitere Rücktrittsrechte eingeräumt.´, ohne dass ihm Kosten entstehen:

a) Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit mehr als 3 Monaten Dauer ist mit einer Frist von höchstens 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen kündbar.


In der Eingliederungsvereinbarung ist außerdem vermerkt:

Teilnahme an Maßnahmen

Ich werde die Teilnahme an der Maßnahme weder abbrechen, noch Anlass für den Abbruch geben (z.B. unentschuldige Fehlzeiten, Anweisungen des Trägers werden nicht befolgt)

Eingliederungsverinbarung zwischen mir und dem JOBCENTER

Meine Frage nun die sich stellt ist:

Kann ich die Maßnahme abbrechen, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden habe? Welche Kündigungsfristen hab ich? Darf ich jezt OHNE Kündigungsfrist kündigen sofern ich eine Arbeitsstelle gefunden habe? Wenn ich z.B. zum 20.02.2017 eine Arbeit hätte, könnte ich zu dem Zeitpunkt also zum 19.02.2017 kündigen`? oder muss ich die Kündigungsfristen unter 2.3 a) einhalten
Zuletzt geändert von GeldnerHAL am 08.02.17, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Umschulung medizinische Schreibkraft "abbrechen"

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

da Sie derzeit in jeinem Arbeitsverhältnis stecken, sondern in einer Maßnahme des jobcenters/Arbeitsagentur(?), ist das kein Thema das Arbeitsrechts sondern Sizialrecht. Ich werde eine Verschiebung des threads anregen.
Grüße, Susanne
Biggi0001
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Re: Maßnahme medizinische Schreibkraft "abbrechen"

Beitrag von Biggi0001 »

Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit mehr als 3 Monaten Dauer ist mit einer Frist von höchstens 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen kündbar.

Da ist ihre Kündigungsfrist. Der erste Teil sagt nur, dass die die Maßnahme Stiftung einer neuen Stelle kündigen können - halt mit der o.g. Frist. Fristlos sehe ich da nicht.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Baden-57
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Re: Maßnahme medizinische Schreibkraft "abbrechen"

Beitrag von Baden-57 »

Bei Arbeitsaufnahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann die Maßnahme aus wichtigem Grund beendet werden. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis vom JC "genehmigt" werden muß, wenn dieses nur Teilzeit ist (was steht in der EGV diesbezüglich: Vollzeit oder auch Teilzeit?). Zudem muß die Maßnahme bis zur Arbeitsaufnahme fortgeführt werden. Nach dem Motto: heute kündigen und nicht mehr hingehen, weil ich am 1.4. eine Arbeitsstelle habe, ist nicht möglich.
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