Taschengeld Heimbewohner

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papalagi
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Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von papalagi »

Ein junger Mann lebt in einem Heim und bekommt monatlich 100€ Taschengeld. Zusätzlich wird ihm bei Abwesenheit rückwirkend das Verpflegungsgeld von 7€ / Tag erstattet.
Durch lange Abwesenheit im Krankenhaus bekam er im letzten Jahr einen höheren 3-stelligen Betrag erstattet. Da er eingeschränkt ist, bat er eine Freundin, für ihn online Dinge zu bestellen (DVDs, PC-Spiele), ausserdem ging sie für ihn Schuhe und Kleidung einkaufen. Die Bestellungen bekam er direkt ins Heim geliefert, die Kleidung/Schuhe nahm er beim Heimatbesuch mit.
Die Freundin führte eine Liste mit den Auslagen und reichte die ZUSAMMEN mit ihm beim Heimpersonal ein, mit der Bitte um Erstattung. Das insgesamt 2x weil angeblich nicht angekommen.
Das ist jetzt ca. 1 Jahr her, passiert ist nichts. Sie behaupten mal, es hätten keine Quittungen vorgelegen, mal einzelne Posten wären zu teuer, die könnte man billiger bekommen etc. Obwohl er auch schon Anträge ausgefüllt hat, das Geld zu überweisen, sie machen es nicht.
Das ist SEIN persönliches Geld, das ihm zur freien Verfügung steht. Gibt es irgend eine rechtliche Handhabe, die die haben sich so zu verhalten oder kann man da Schritte einleiten?
In der Zwischenzeit ist nämlich das ursprüngliche Guthaben abgewirtschaftet worden und der Betrag steht gar nicht mehr zur Verfügung.
Ausserdem schicken sie ihn jedes Mal ohne einen Cent in den wochenlangen Heimaturlaub.
Der Mann hat aber keine Familie sondern kommt reihum bei Freunden unter, die entweder ihrerseits Heimbewohner sind oder aber Sozialhilfeempfänger.
Diese haben kein eigenes oder kaum Geld zur Verfügung um ihn mit durchzuziehen, zumal er starker Raucher ist.
Irgendwann mal bekommt er dann für seine Abwesenheit das Verpflegungsgeld erstattet, das aber nicht an die weitergeleitet wird, die die Auslagen hatten, sondern auf seinem Taschengeldkonto geparkt wird. Obwohl mehrfach darum gebeten wurde, ihm das Taschengeld und Verpflegungsgeld mit zu geben, schickt man ihn weiterhin ohne einen Cent los und erstattet das Geld auch im Anschluss nicht. So hat er bereits einen 4-stelligen Schuldenberg bei Freunden, die er aber nicht abzahlen kann weil man seine Anträge verwirft.
An sein Taschengeld kommt er nicht heran, s.o. Auch zahlen Sie ihm fast immer sein Taschengeld nicht aus, sondern verhängen eine 30 tägige „Geldsperre" mit Verweis auf irgendeinen Regelbruch der Hausordnung, meistens hat er einfach nur auswärts ein Bier getrunken.
Wobei da auch die Frage ist, ob man einem erwachsenen Menschen sowas per Hausordnung verbieten darf und dann sanktionieren.
Bitte um Rat und Meinungen was hier zu tun wäre.
Zafilutsche
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Zafilutsche »

Steht der "Junge Mann" unter Betreuung? Falls ja, was sagt der Betreuer dazu?
Baden-57
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Baden-57 »

Tatsächlich ist Alkoholkonsum, ob innerhalb oder außerhalb des Heimes verboten und somit sanktionsfähig.
Ohne Antwort auf die Frage, ob rechtliche Betreuung besteht, kann zum weiteren Sachverhalt nichts vorgetragen werden. Zudem ist wichtig, aufgrund welcher Art der Behinderung dieser sich im Heim befindet.
Zafilutsche
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Zafilutsche »

Baden-57 hat geschrieben:Tatsächlich ist Alkoholkonsum ... außerhalb des Heimes verboten und somit sanktionsfähig.
Steile These! Womit begründbar? Innerhalb einer "Einrichtung" könnte ich das noch mit dem Hausrecht erklären. Aber ausserhalb? Das wäre für meine Begriffe ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Oder?
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von questionable content »

Zafilutsche hat geschrieben:
Baden-57 hat geschrieben:Tatsächlich ist Alkoholkonsum ... außerhalb des Heimes verboten und somit sanktionsfähig.
Steile These! Womit begründbar? Innerhalb einer "Einrichtung" könnte ich das noch mit dem Hausrecht erklären. Aber ausserhalb? Das wäre für meine Begriffe ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Oder?
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass der "Heimbewohner" der "Durchschnittsbürger von Nebenan" ist? Taschengeld und Heimaturlaub bei einem vollmündigen geistig und psychisch gesunden Erwachsenen dürfte es kaum geben.

Die ganze Geschichte liest sich wie von einem Kleinkind runtererzählt ohne auch nur minimale Auseinandersetzung mit der Frage, wie das Ganze für den Leser vollständig, nachvollziehbar und in sich stimmig sein soll.

Falls wir hier von einem geistig oder psychisch Schwerbehinderten reden der z.B. unter Betreuung steht oder erhebliche Pflegestufen hat, wäre zumindest der Geschehensverlauf noch halbwegs rund. Ähnlich bei betreutem Wohnen eines Drogenkranken o.ä.
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papalagi
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von papalagi »

Die Frage ist, ob der Durchschnittsbürger von nebenan andere Rechte hat als der Betreute.
Mir ist bekannt, daß es in der Jugendhilfe nicht gestattet ist, das Taschengeld als Disziplinierungsmassnahme zu gebrauchen, selbst wenn die damit nur Unfug machen, es steht Ihnen frei zur Verfügung.
Der Mann ist psychisch krank aber nicht unzurechnugsfähig oder jemals betrunken gewesen. Es geht hier um max. 3 Flaschen Bier am Tag, langsam über Stunden getrunken.
Er hat Betreuung aber das Heim hält sich nichtmal an die Anweisungen der Betreuerin. Die hat offensichtlich zu viel um die Ohren als daß sie sich jedes Mal mit denen rumstreiten will.
Ich möchte nur die Rechtslage wissen. Kann man einem erwachsenen Menschen das Taschengeld streichen weil er gelegentlich Bier trinkt ohne sich dabei zu betrinken. Darf man ihm das überhaupt ausserhalb des Heimes verbieten?
Wenn er sein eigenes Geld überweisen will, darf man ihm das verbieten? Wenn ja, wo steht das?
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von questionable content »

papalagi hat geschrieben:Die Frage ist, ob der Durchschnittsbürger von nebenan andere Rechte hat als der Betreute
Mir ist bekannt, daß es in der Jugendhilfe nicht gestattet ist, das Taschengeld als Disziplinierungsmassnahme zu gebrauchen, selbst wenn die damit nur Unfug machen, es steht Ihnen frei zur Verfügung.
Der Mann ist psychisch krank aber nicht unzurechnugsfähig oder jemals betrunken gewesen. Es geht hier um max. 3 Flaschen Bier am Tag, langsam über Stunden getrunken.
Er hat Betreuung aber das Heim hält sich nichtmal an die Anweisungen der Betreuerin. Die hat offensichtlich zu viel um die Ohren als daß sie sich jedes Mal mit denen rumstreiten will.
Ich möchte nur die Rechtslage wissen. Kann man einem erwachsenen Menschen das Taschengeld streichen weil er gelegentlich Bier trinkt ohne sich dabei zu betrinken. Darf man ihm das überhaupt ausserhalb des Heimes verbieten?
Wenn er sein eigenes Geld überweisen will, darf man ihm das verbieten? Wenn ja, wo steht das?

Interessant.

Sie waren also schon geistig überfordert damit, im Ausgangssachverhalt so offensichtliche Dinge wie "psychisch Schwerstkranker" und "Betreuung" zu erwähnen. Gibt es irgend eine Erklärung dafür, warum Ihnen das Unwichtig erschien?

Da es offensichtlich über Ihren Horizont hinausgeht:
Der Sachverhalt dürfte bei realitätsnaher Beschreibung eher folgendermaßen lauten:

"Ein psychisch Schwerstkranker, der geistig völlig daneben ist, erfindent sich folgenden Quatsch, der angeblich im Heim passiert:.. Wie ist die Rechtslage?"

Antwort darauf:
Die ganze Geschichte ist soweit ersichtlich der übliche Quatsch, wie ihn psychisch Kranke und geistig eingeschränkte Menschen regelmäßig erzählen, wenn die Dinge nicht so laufen, wie sie es gern hätten mit der Essenz "Die anderen sind schuld!"

Der "psychisch Kranke" ist nicht nur "ein bisschen" psychisch Krank. Er ist so hinüber, dass er in Heimunterbringung ist und zusätzlich noch unter Betreuung steht. Er ist so kaputt, dass ihm sein Betreuer kein Geld anvertraut. Das passiert wann? Genau! Wenn der Betreffende "unzurechnungsfähig" im Hinblick auf Geld ist!

Jetzt kann man sich auch noch Fragen stellen wie: Psychisch Schwersterkrankte unter Betreuung und in Heimunterbringng sind fast immer voll Durchmedimantiert. Was gilt bei der Einnahme von Psychopharmaka praktisch ausnahmlos? Genau! Alkoholverbot!

Wer ist bei Betreuung für die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten zuständig! Genau - der Betreuer!

Macht natürlich völlig Sinn, dass in dem Fall das Heim die finanziellen Angelegenheiten des Patienten regeln soll und am Besten auch noch ein paar hundert Euro fürs Saufen übers Wochenende an einen realitätsverlustigen Patienten der nicht in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, rausrückt.
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Zafilutsche »

papalagi hat geschrieben: Er hat Betreuung aber das Heim hält sich nichtmal an die Anweisungen der Betreuerin.
Nun, hier hat die Betreuerin natürlich Möglichkeiten. (z.B. könnte Sie ergründen, warum manches nicht so mit dem Heim Läuft wie abgesprochen bzw vereinbart worden ist.
Die Betreuerin könnte Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Dinge abstellen zu können. Auch ist vorstellbar ein Heimplatz zu wechseln. Und ganz extrem gesprochen wäre sogar (Wenn auch schwierig) ein Betreuerwechsel vorstellbar. Rechtliche Möglichkeiten gibt es also.
papalagi hat geschrieben: Die hat offensichtlich zu viel um die Ohren als daß sie sich jedes Mal mit denen rumstreiten will.
Nun, das Zeitproblem (Betreuer erhalten sog Aufwandsentschädigungen) ist weniger ein rechtliches Problem sondern
welche Zielsetzung verfolgt und welche Prioritäten gesetzt werden.
papalagi hat geschrieben: Ich möchte nur die Rechtslage wissen. Kann man einem erwachsenen Menschen das Taschengeld streichen weil er gelegentlich Bier trinkt ohne sich dabei zu betrinken.
Wenn Medizinische Gründe für ein striktes Alkohlverbot sprechen (z.B. wegen des zusammenspiels von Medikamenten und Alkohol - dann ja.
papalagi hat geschrieben:Darf man ihm das überhaupt ausserhalb des Heimes verbieten?
Wenn es der Person selbst schädigt, könnte sein. Pauschal betrachtet eher nein wenn niemand dadurch belästigt oder gefährdet wird.
gmmg
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von gmmg »

Zuerst einmal wäre es interessant zu wissen, auf welche Bereiche sich die Betreuung erstreckt. Wahrscheinlich ist hier die Vermögenssorge dem Betreuer übertragen, was aber nicht bedeutet, dass über jede Ausgabe der Betreuer zu entscheiden hat. Das Taschengeld ist eine Leistung des Sozialhilfeträgers und steht dem Heimbewohner grundsätzlich zur freien Verfügung.

Eine Möglichkeit, sich über seine Rechte zu informieren, wären Beratungsstellen die zum Thema Betreuung Hilfe anbieten. Das geht auch online.


@questionable content: Was bilden Sie sich eigentlich ein, sich hier so herablassend über den Fragesteller und psychisch Kranke im Allgemeinen zu äußern? Brauchen Sie das, um sich selbst auf eine höhere Stufe zu heben? Das gelingt vielleicht vor ihren eigenen geistigen Horizont, nach außen hin zeugt es nur von sozialem Unververmögen und schlechtem Charakter.
Zuletzt geändert von gmmg am 23.03.17, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Chavah »

Starker Raucher, Kneipenbesuche .....wie viel bleibt denn da im Monat übrig?

Chavah
Roni
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Roni »

Es geht hier um max. 3 Flaschen Bier am Tag, langsam über Stunden getrunken.
falls regelmäßig, täglich getrunken schon bedenkliche Menge.

Aber gmmg hat es richtig geschrieben. Entscheidend ist, für welchen Bereich der Betreuer überhaupt eingesetzt ist.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Chavah »

Mein Gott, dann bleibt doch gar kein Geld übrig. Und für den Preis ist es einerlei, ob das Bier langsam oder schnell getrunken wird.

Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von questionable content »

gmmg hat geschrieben: @questionable content: Was bilden Sie sich eigentlich ein, sich hier so herablassend über den Fragesteller und psychisch Kranke im Allgemeinen zu äußern? Brauchen Sie das, um sich selbst auf eine höhere Stufe zu heben?
Langjährige persönliche Erfahrung. Übrigens auch genug Erfahrung mit den "Gutmenschen" im negativsten Sinn, die so oft Ihre naiv-inkompetenze Empörungshaltung zeigen und mit den durch solche Personen ausgelöste Kollerateralschäden.

Die Story "Psychisch kranker Heimbewohner unter Medikamenten will sein Taschengeld versaufen/verjubeln und erfindet sich dafür die Welt zurecht." ist ein absoluter Klassiker. "Kennst Du einen, kennst Du Alle!" ist hier nicht fernliegend. Vergleichbar der Klassiker, "Wie komme ich um jeden Preis an Bargeld?" bei Drogenkranken. Ein Klassiker auch das "nur drei Bier". Alkohol und Psychopharmaka vertragen sich im Regelfall nicht. Es entsteht typischerweise ein massiver Verstärkungseffekt, wenn man sich über den Tag verteilt ein paar Bier reinkippt..

Humorigerweise hat der Threadersteller in einem der Betreuungsforen seine Geschichte bereits mit einigen hier im FdR dann ausgelassenen Fakten gepostet.

Ich zitiere mal auszugsweise (Forum-betreuung. de):
"Ein Bekannter von mir (35) wohnt in einem Heim. Er bekommt ein Taschengeld von ca. 100€ im Monat. In dem Heim herrscht nicht nur Alkohlverbot sondern die Bewohner dürfen auch nicht ausserhalb Alkohol trinken. Das wird auch immer wieder durch pusten überprüft. Mein Bekannter hat kein Alkoholproblem, er trinkt halt gerne am Abend mal ein Bier. ...
...
... haben sie ihm das Taschengeld gestrichen weil er vergessen hatte seine Tabletten wieder abzugeben als er von einem verlängerten Wochenende zurückkehrte.
...
Er lebt nur im Heim weil er zur Verwahrlosung neigt und die Betreuerin in versorgt sehen wollte.

Er hat Schlafprobleme und schläft oft tagsüber. Leider oft zu den Essenszeiten u
...
Genauso seine Medikamente,
..
Wenn er dann Angstzustände bekommt und vor Unruhe nicht in den Schlaf findet
...
Schlaftablette

warten die jedes Mal bis er psychotisch wird und stecken ihn dann 6 Wochen in die geschlossene Psychiatrie.

Obwohl ich dem Heim 2 mal eine Quittung vorgelegt habe und er denen gesagt hat, daß sie mir das Geld überweisen sollen (von seinem Taschengeldkonto, auf dem ausreichend Geld war), tun die das einfach nicht..

Fazit: Wie bereits von mir bereits oben spekuliert, geht es danach um einen psychisch Schwerstkranken mit regelmäßigen Aufenthalten in der Geschlossen unter harten Psychopharmaka, der sich eine "unfaire Behandlung im Heim" mit seinem Kumpel aus der Szene der "nur helfen will" zurechterfindet.

Die gesundheitlichen Folgen, wenn so Jemand seine Tabletten und genug Geld für Alkohol in die Hand bekommt, können ohne jedes Zwischenstadium extrem bis lebensgefährlich sein. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Heim ihm auf die Ansage "ich brauche Geld zum Saufen" kein Geld in die Hand drücken kann und will.

Das Heim hat soweit ersichtlich zudem auch noch ein generelles Alkoholverbot, gegen das der Bewohner bereits wiederholt verstoßen hat. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass das Heim das nicht gegenüber dem Betreuer zur Sprache bringen musste und dass es daraufhin keine Absprache mit dem Betreuer gab, die der Bewohner gegen sich gelten lassen muss?
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Biggi0001
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von Biggi0001 »

Ich darf vielleicht meinen Kenntnisstand, aus einem anderen, weiteren Forum noch hinzufügen:

Papalagi möchte gerne von dem Betreuten Geld haben, für Dinge die sie angeblich oder real für ihn gekauft hat. Es handelt sich dabei um Spiele und Klamotten. Bis dato war offensichtlich nicht möglich, eine Quittung vorzulegen, die dem Heim oder dem Betreuer gut genug erschienen, um das ausgelegte Geld auszuzahlen.

Im weiteren wird in diesem anderen Forum erwähnt, dass der Betreute sich wochenlang “ohne einen Pfennig Geld“ auf Urlaub bei finanziell sehr schwachbrüstigen “Bekannten“ (Hartz IV-Bezieher, selber Heiminsassen, etc). Bei diesen Leuten und bei Papalagi ist eine korrekte Versorgung auf Grund Geldmangel nicht möglich, hier wird speziell auf Zigaretten und Alkohol verwiesen. Dennoch mag man ihn durch geschleppt haben, so dass sich dieser riesengroße Schuldenberg aufgebaut hat, stehen der betreuten nunmehr mit seinem Taschengeld ab zu zahlen habe.

Papalagi möchte gerne, wenn es irgendwie geht, einen mittleren vierstelligen Betrag haben, um all die “Schulden, die der Betreute bei all seinen Freunden“ gemacht hat, zurückzahlen zu können.

So habe ich die Sachlage verstanden.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
gmmg
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Re: Taschengeld Heimbewohner

Beitrag von gmmg »

Langjährige persönliche Erfahrung. Übrigens auch genug Erfahrung mit den "Gutmenschen" im negativsten Sinn, die so oft Ihre naiv-inkompetenze Empörungshaltung zeigen und mit den durch solche Personen ausgelöste Kollerateralschäden. (...)
Und, hat Sie diese Erfahrung so frustriert, oder warum geben Sie derart Unsachliches von sich? Ihr Vokabular wie "geistig völlig daneben", "so hinüber", "so kaputt" und die Schreibweise von psychisch Kranken in Anführungsstrichen, das ist reichlich daneben.
Es ist auch völlig unnötig den Fragesteller in dieser Art und Weise anzugehen, ihn als geistig überfordert und anderweitig abfällig zu betiteln. Aber Sie müssen es wohl nötig haben, genauso wie den "Gutmenschen". Auf Leute die solche Vokabeln gebrauchen könnte man auch "kennst du einen, kennst du alle" anwenden. Ich habe bisher noch keinen sympatischen Menschen kennengelernt der sich so auszudrücken pflegt.
Lassen Sie Ihren Frust doch zukünftig woanders ab.
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