Taschengeld Heimbewohner
Moderator: FDR-Team
Re: Taschengeld Heimbewohner
Kann doch alles dahingestellt bleiben. Bei einem starken Raucher und regelmäßigem Trinker und weniger als 25 € die Woche, da bleibt doch nichts an Taschengeld übrig. Weder für Klamotten, noch für intensive Urlaubsfahrten, noch irgendwelche Spiele. Das Geld ist einfach verbraucht. Und bei diesem Lebenswandel, da erschliesst sich mir nicht mal im Ansatz, wie da ein Taschengeldguthaben entstehen soll.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner
Es wurde hier schon mehr als genug spekuliert.
Die Frage war, ob das Taschengeld vom HEim vorenthalten werden darf. Grundsätzlich nein, das Taschengeld steht zur freien Verfügung und man darf es auch vertrinken.
Die Frage war, ob das Taschengeld vom HEim vorenthalten werden darf. Grundsätzlich nein, das Taschengeld steht zur freien Verfügung und man darf es auch vertrinken.
Re: Taschengeld Heimbewohner
Natürlich darf er es vertrinken und verrauchen. Das tut er ja auch offensichtlich. Kann natürlich durchaus sein, wenn er unter starken Medis steht, dass dann auch das Heim eine Garantenstellung inne hat und eben das Trinken von Alkohol verhindern muss.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner
So wie ich die Nutzungsbedingungen verstanden haben, diskutieren wir hier über fiktive Szenarien.
Dann sollte man konsequenterweise entweder
a) den Sachverhalt so akzeptieren, wie er da steht, ohne aufgrund irgendwelcher Mutmaßungen davon auszugehen, dass das sowieso alles nicht stimmt
oder
b) den Thread sofort schließen.
Was hier statt dessen abgeht, finde ich nicht in Ordnung.
Ich versuche es mal mit a), aus dem Sachverhalt:
Dann sollte man konsequenterweise entweder
a) den Sachverhalt so akzeptieren, wie er da steht, ohne aufgrund irgendwelcher Mutmaßungen davon auszugehen, dass das sowieso alles nicht stimmt
oder
b) den Thread sofort schließen.
Was hier statt dessen abgeht, finde ich nicht in Ordnung.
Ich versuche es mal mit a), aus dem Sachverhalt:
Ich sehe nicht, was das mit Bierkonsum o. ä. zu tun hat. Der Patient hatte wohl ein Guthaben, wollte dieses ausgeben (nicht für Alkohol), dies wurde aber vom Heim verhindert.Durch lange Abwesenheit im Krankenhaus bekam er im letzten Jahr einen höheren 3-stelligen Betrag erstattet. ... Da er eingeschränkt ist, bat er eine Freundin, für ihn online Dinge zu bestellen (DVDs, PC-Spiele), ausserdem ging sie für ihn Schuhe und Kleidung einkaufen. ... Das ist jetzt ca. 1 Jahr her, passiert ist nichts. Sie behaupten mal, es hätten keine Quittungen vorgelegen, mal einzelne Posten wären zu teuer, die könnte man billiger bekommen etc. Obwohl er auch schon Anträge ausgefüllt hat, das Geld zu überweisen, sie machen es nicht.
Re: Taschengeld Heimbewohner
@ Evariste: es ist völlig wurscht, wofür er sein Geld verwendet. Es geht darum, dass ein Guthaben da sein muss. Und dieses Guthaben muss er dann rausfordern, denn es ist sein Geld, und auf sein Taschengeld hat sonst niemand Zugriff. Und "wohl" ein Guthaben, sorry, das langt ja nicht aus für eine Auszahlung an wen auch immer.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner
Naja, so völlig wurscht ist das nicht.Chavah hat geschrieben:@ Evariste: es ist völlig wurscht, wofür er sein Geld verwendet.
Rechnen wir doch mal nach, was er so braucht im Verhältnis zum Taschengeld.
Starker Raucher, sagen wir mal 20 Zigaretten am Tag, bei durchschnittlich 30 Tagen im Monat und 7 Euro pro Schachtel: €210 pro Monat für's Rauchen.
3 Bier pro Tag. Sagen wir, er kauft den sechser Pack beim Discounter für €1,69. Alle zwei Tage ein Pack, sind 15 Pack pro Monat, also €25,35 im Monat für Bier.
Damit sind wir bei €235,35 Ausgaben im Monat. Dem stehen €100 Taschengeld gegenüber.
Wie lange hat es wohl gedauert, bis der "höhere dreistellige Betrag" aus dem Ausgangsbeitrag für Kippen und Bier draufgegangen sind? Wieviel Geld ist von den hundert Euro monatlich wohl übrig, um bei Freunden Urlaub zu machen, sich DVDs, Spiele und Klamotten zu kaufen oder einen mittleren vierstelligen Betrag an Freunde zu zahlen?
Sorry Leute, aber wer die Darstellung des TE nicht hinterfragt, braucht dringend einen Realitätscheck. Es ist ab dem 15. eines Monats noch viel Monat über am Ende des Taschengeldes.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Taschengeld Heimbewohner
Ohne gegebene Ausgangsgrößen kann man gar nichts rechnen. Ihre Annahmen sind reine Spekulation. Bspw. kann man sich Tabak für wenige Euro/Kilo im Netz bestellen. Und er es war die Rede von max. 3 Flaschen, das können an vielen Tagen auch 0 sein.Dummerchen hat geschrieben:Rechnen wir doch mal nach, was er so braucht im Verhältnis zum Taschengeld.
Wenn man nicht zwischen dem was man weiß und dem was man nicht weiß unterscheidet hat man sich von der Realität längst verabschiedet, und das ggf. ohne es zu checken.Dummerchen hat geschrieben:Sorry Leute, aber wer die Darstellung des TE nicht hinterfragt, braucht dringend einen Realitätscheck.
Dann mal fröhlich weiter mit der Sachverhaltsquetsche.
Re: Taschengeld Heimbewohner
Nochmal aus dem Sachverhalt:Chavah hat geschrieben: Es geht darum, dass ein Guthaben da sein muss. Und dieses Guthaben muss er dann rausfordern, denn es ist sein Geld, und auf sein Taschengeld hat sonst niemand Zugriff.
Halten wir also fest, zum Zeitpunkt X war Guthaben da und die Auszahlung des Guthabens wurde beantragt.Die Freundin führte eine Liste mit den Auslagen und reichte die ZUSAMMEN mit ihm beim Heimpersonal ein, mit der Bitte um Erstattung. ...
Das ist jetzt ca. 1 Jahr her, passiert ist nichts. ... Obwohl er auch schon Anträge ausgefüllt hat, das Geld zu überweisen, sie machen es nicht.
In der Zwischenzeit ist nämlich das ursprüngliche Guthaben abgewirtschaftet worden und der Betrag steht gar nicht mehr zur Verfügung.
Re: Taschengeld Heimbewohner
Eben, es ist kein Guthaben mehr da, weil er es verbraucht hat.
Chavah
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Re: Taschengeld Heimbewohner
nun ja, 100 € Taschengeld mtl bedeutet 3,33 € pro Tag, das dürfte wirklich nichtmal für das notwendigste reichen, speziell wenn man dazu noch raucht und Bier konsumiert. um das festzustellen muss man wirklich kein Rechenkünstler sein.gmmg hat geschrieben:Ohne gegebene Ausgangsgrößen kann man gar nichts rechnen. Ihre Annahmen sind reine Spekulation. Bspw. kann man sich Tabak für wenige Euro/Kilo im Netz bestellen. Und er es war die Rede von max. 3 Flaschen, das können an vielen Tagen auch 0 sein.Dummerchen hat geschrieben:Rechnen wir doch mal nach, was er so braucht im Verhältnis zum Taschengeld.
Wenn man nicht zwischen dem was man weiß und dem was man nicht weiß unterscheidet hat man sich von der Realität längst verabschiedet, und das ggf. ohne es zu checken.Dummerchen hat geschrieben:Sorry Leute, aber wer die Darstellung des TE nicht hinterfragt, braucht dringend einen Realitätscheck.
Dann mal fröhlich weiter mit der Sachverhaltsquetsche.
Re: Taschengeld Heimbewohner
Das Notwendigste - und noch vieles mehr - wird üblicherweise nicht aus dem Taschengeld bezahlt.
Man braucht gar nicht sinnlos spekulieren, der geschilderte Sachverhalt besagt, dass Geld da ist. Die Frage ist eine ganz andere:
Man braucht gar nicht sinnlos spekulieren, der geschilderte Sachverhalt besagt, dass Geld da ist. Die Frage ist eine ganz andere:
Ich möchte nur die Rechtslage wissen. Kann man einem erwachsenen Menschen das Taschengeld streichen weil er gelegentlich Bier trinkt ohne sich dabei zu betrinken. Darf man ihm das überhaupt ausserhalb des Heimes verbieten?
Re: Taschengeld Heimbewohner
Ich habe mir die Mühe gemacht, auch mal in den Nachbarforen nachzulesen. Und dann ergibt sich schon ein Bild, da muss man nicht spekulieren. Natürlich kann man einem gesunden Menschen, der nicht unter Betreuung steht, in einem Heim lebt, keinen Alkoholgenuß verbieten. Das ist doch nicht die Frage. Hier haben wir es aber mit jemandem zu tun, der starke Medikamente nimmt und eben in seiner Selbstbestimmung aufgrund einer psychischen Störung eingeschränkt ist. Bei dieser Konstellation haben wir eine andere Sachlage. Das Heim würde doch seine Fürsorgepflicht verletzten, wenn es dem Mann nicht dringend "empfehlen" würde, keinen Aklohol zu trinken. Ich möchte nicht wissen, wie groß die Empörung wäre, wenn es heissen würde "hilflose Person säuft sich wegen Kombi von Medis und Alkohol zu Tode, und das Heim wusste Bescheid, hat ihn nicht aufgeklärt."
Auch bei der Verwaltung des Geldes kann man sich auf das beschränken, was der Fragesteller selbst an Sachverhalt vorgegeben hat. Der Bargeldbedarf, der existiert, geht über 100 € hinaus. Bisher wurde der offensichtlich aus Taschengeld plus eingespartem Verpflegnungsgeld finanziert. Das erklärt auch, wieso vor einem Jahr ein Überschuß auf dem Konto da war und jetzt nicht mehr.
Und ganz ehrlich, dass Heim, Betreuer und Gericht sich zusammentun, um da einen kranken Menschen um seine paar Kröten zu bringen, das glaube ich einfach nicht.
Chavah
Auch bei der Verwaltung des Geldes kann man sich auf das beschränken, was der Fragesteller selbst an Sachverhalt vorgegeben hat. Der Bargeldbedarf, der existiert, geht über 100 € hinaus. Bisher wurde der offensichtlich aus Taschengeld plus eingespartem Verpflegnungsgeld finanziert. Das erklärt auch, wieso vor einem Jahr ein Überschuß auf dem Konto da war und jetzt nicht mehr.
Und ganz ehrlich, dass Heim, Betreuer und Gericht sich zusammentun, um da einen kranken Menschen um seine paar Kröten zu bringen, das glaube ich einfach nicht.
Chavah
Re: Taschengeld Heimbewohner
Mal ganz abgesehen davon, dass hier eine Fallkonstruktion geschildert wurde und woanders eben eine andere vorliegt: Gibt es für obige Aussagen eine rechltiche Grundlage, oder ist das auch wieder nach Gutdünken zusammengereimt? Man merke: wir haben es hier mit erwachsenen Menschen zu tun.Chavah hat geschrieben:Hier haben wir es aber mit jemandem zu tun, der starke Medikamente nimmt und eben in seiner Selbstbestimmung aufgrund einer psychischen Störung eingeschränkt ist. Bei dieser Konstellation haben wir eine andere Sachlage. Das Heim würde doch seine Fürsorgepflicht verletzten, wenn es dem Mann nicht dringend "empfehlen" würde, keinen Aklohol zu trinken.
Hat hier irgendjemand nach Aufklärung gefragt, oder doch vielmehr danach ob der Bewohner das Recht hat sein Geld zu erhalten? Bleib doch mal einfach beim Sachverhalt.Chavah hat geschrieben:Ich möchte nicht wissen, wie groß die Empörung wäre, wenn es heissen würde "hilflose Person säuft sich wegen Kombi von Medis und Alkohol zu Tode, und das Heim wusste Bescheid, hat ihn nicht aufgeklärt."
Im übrigen schätze ich, dass sich tagtäglich landauf, landab Heimbewohner zu Tode saufen.
Vielleicht ist das Heim auch einfach so drauf wie mancher hier und glaubt zu wissen was das Beste für den Bewohner ist und reglementiert aus dem Bauch heraus, und weil man sowieso am längeren Hebel sitzt. Ich habe in Heimen gearbeitet und diese Praxis zur Genüge erlebt.Chavah hat geschrieben:Und ganz ehrlich, dass Heim, Betreuer und Gericht sich zusammentun, um da einen kranken Menschen um seine paar Kröten zu bringen, das glaube ich einfach nicht.
Re: Taschengeld Heimbewohner
Er hat doch sein Geld bekommen, wird doch weiter oben geschrieben.
Der einfachste Vorschlag ist doch, dass er mal aufschreibt, was da ist, was er wann bekommen hat. Und wenn dann was übrig ist, dann eben die Abrechnung der Betreuerin geben oder eben am Monatsende den Rest rausfordern. Wieso soll das nicht funktionieren?
Chavah
Der einfachste Vorschlag ist doch, dass er mal aufschreibt, was da ist, was er wann bekommen hat. Und wenn dann was übrig ist, dann eben die Abrechnung der Betreuerin geben oder eben am Monatsende den Rest rausfordern. Wieso soll das nicht funktionieren?
Chavah
Re: Taschengeld Heimbewohner
Seufz. Aber zum Zeitpunkt des Antrags war noch Guthaben da.Chavah hat geschrieben:Eben, es ist kein Guthaben mehr da, weil er es verbraucht hat.
Chavah
Der Punkt ist wohl weniger, dass er sein Geld nicht (irgendwann) bekommt, sondern dass die Heimleitung anscheinend eigenmächtig darüber bestimmt, wofür das Taschengeld ausgegeben werden soll, und seine Anträge auf Auszahlung einfach ignoriert. Es kann natürlich sein, dass es dafür gute Gründe gibt - aber dazu gibt der Sachverhalt nichts her.
Laut Sachverhalt wurde das wohl öfters versucht, hat aber nicht funktioniert.Chavah hat geschrieben: Wieso soll das nicht funktionieren?
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