Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

graubrot
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von graubrot »

Ich sehe dieses alles nicht als Wochenendproblematik, oder Samstag ist kein Werktag, und diverse §§ sagen dieses oder jenes aus.

Es ist ganz einfach ein Mo-Fr Syndrom, d.h. man (auch ein Arzt) geht davon aus, dass der AN nur an diesen Tagen arbeitet, also AU bis zum Freitag. Was ist aber mit den AN, die am Samstag und Sonntag arbeiten?

Der Busfahrer wird bis Fr. krank geschrieben, hätte aber am Sonntag Dienst. Er erscheint nicht zur Arbeit, da er annimmt, er is ja krank geschrieben. Also wäre die Konsequenz: unentschuldigtes Fehlen. :roll:

Das Krankentagegeld wird kalendertäglich berechnet. Das gilt für die GKV und auch im besonderen für die PKV.

Defacto ist nach der Schilderung der AN dieser bis zum Fr., 17.2 krank geschrieben. Am 18.2. und 19.2. ist er also pumperlgsund. Am 20.2. ist wieder krank usw.....

In der GKV kann man sich vielleicht mit einig Aufwand auf Paragraphen berufen, damit man für die beiden Tage Krankentagegeld bekommt. In der PKV ist das natürlich nicht möglich. Denn ganz einfach krank=Tagegeld, Gesund=kein Tagegeld.

Das lässt sich aber ganz einfach lösen: Den Arzt darauf hinweisen, dass die AU biseinschließlich Sonntag ausgestellt werden soll (muss)!. Dann gibt es keinerlei Quereleien mit irgendwelchen Versicherungen.
winterspaziergang

Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von winterspaziergang »

raubrot hat geschrieben:...
Es ist ganz einfach ein Mo-Fr Syndrom, d.h. man (auch ein Arzt) geht davon aus, dass der AN nur an diesen Tagen arbeitet, also AU bis zum Freitag. Was ist aber mit den AN, die am Samstag und Sonntag arbeiten?
Die sagen ihrem Arzt, dass ihre Arbeitswoche von Mo bis So geht
Der Busfahrer wird bis Fr. krank geschrieben, hätte aber am Sonntag Dienst. Er erscheint nicht zur Arbeit, da er annimmt, er is ja krank geschrieben. Also wäre die Konsequenz: unentschuldigtes Fehlen. :roll:
der Busfahrer wird von seinem Dienst ja nicht am Samstag überrascht und in der Regel kann er soweit lesen, dass er sieht, was auf seiner AU steht. Er weist seinen Arzt darauf hin, dass er ein AU bis Sonntag benötigt.
....
Das lässt sich aber ganz einfach lösen: Den Arzt darauf hinweisen, dass die AU biseinschließlich Sonntag ausgestellt werden soll (muss)!. Dann gibt es keinerlei Querelen mit irgendwelchen Versicherungen.
so ist es
RHW
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von RHW »

Hallo wonni71,

zum Thema Feststellung der AU hat das BSG bereits entschieden:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 5.14_R.htm

Gruß
RHW
Evariste
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von Evariste »

RHW hat geschrieben:Hallo wonni71,

zum Thema Feststellung der AU hat das BSG bereits entschieden:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 5.14_R.htm

Gruß
RHW
Ist mittlerweile überholt, da das Gesetz geändert wurde.
FM
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von FM »

Wenn ein Arzt telefonisch Arbeitsunfähigkeit feststellt, ist das wohl eher ein Gefälligkeitsattest zum Zweck der Kundenbindung, um es mal höflich auszudrücken. Dass eine Versicherung das nicht als ausreichenden Grund sieht um Zahlungen zu leisten, ist verständlich.
RHW
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von RHW »

Hall Evariste,

die Aussagen zum Krankengeldanspruch sind durch die Änderung des § 46 SGB V überholt.

Die Aussagen zur ärztlichen Feststellung der AU sind weiterhin gültig - und darum geht es hier ja zunächst als ersten Punkt. Wenn keine AU formal korrekt festgestellt wurde, kann es keinen Krankengeldanspruch geben.

Gruß
RHW
wonni71
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von wonni71 »

Nachdem Widerspruch eingelegt und mit Klage vorm Sozialgericht gedroht wurde, wurde das Krankengeld nun doch bewilligt!

Ende gut-alles gut :wink:
Evariste
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von Evariste »

RHW hat geschrieben:Hall Evariste,

die Aussagen zum Krankengeldanspruch sind durch die Änderung des § 46 SGB V überholt.

Die Aussagen zur ärztlichen Feststellung der AU sind weiterhin gültig - und darum geht es hier ja zunächst als ersten Punkt. Wenn keine AU formal korrekt festgestellt wurde, kann es keinen Krankengeldanspruch geben.
Wenn man etwas zitiert, ist es immer sinnvoll, auch zu sagen, was genau man damit eigentlich sagen will, dann gibt es keine Missverständnisse.
RHW
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von RHW »

Hallo Evariste,

genau das habe ich bereits in meiner ersten Antwort getan:
Hallo wonni71,

zum Thema Feststellung der AU hat das BSG bereits entschieden:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 5.14_R.htm

Gruß
RHW
Evariste
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von Evariste »

RHW hat geschrieben:Hallo Evariste,

genau das habe ich bereits in meiner ersten Antwort getan:
Hallo wonni71,

zum Thema Feststellung der AU hat das BSG bereits entschieden:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 5.14_R.htm

Gruß
RHW
Ja, und das war eben nicht klar. Es könnte damit alles mögliche gemeint sein.
RHW
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Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Beitrag von RHW »

Bei "zum Thema Feststellung der AU" kann m.E. in der deutschen Sprache weder Anspruch auf KG noch das Ruhen des KG noch die KG-Höhe noch die KG-Dauer .... gemeint sein.
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