Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

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rothschild
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Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von rothschild »

Guten Tag,

Mal angenommen eine Person ist Aufgrund längerer Zeit wegen Depressionen krank geschrieben, erhält nach einiger Zeit einen Anruf der Krankenkasse, die einen mitteilt, das aufgrund der ihnen vorliegenden Befunde ein Reha-Antrag gestellt werden soll, da man von einer erheblichen/ kompletten Erwerbstätigkeit ausgeht.
Die Krankenkasse hat davor keine Anhörung des Patienten betrieben, der Patient wurde nicht vom MDK persönlich untersucht und auch nicht aufgefordert eine Stellungnahme davor abzugeben.
Der Patient fühlt sich jedoch in der Lage, mit den bereits unternommenen und laufenden Aktionen sowie Therapie, wieder Arbeitsfähig zu sein, und möchte einen Widerspruch gegen den Antrag auf Reha einlegen.
Was wäre wenn der Patient, der eine 10 Wochen Frist bekommen hat den Reha Antrag zu stellen, und eine 4 wöchtige Frist ein Widersprechen einzureichen bei der Krankenkasse, wieder Arbeiten geht, muss er einen Widerspruch einlegen, wenn ja in welcher Form und mit welchen Begründungen?

Um es nocheinmal kurz zusammenzufassen:
Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag, der noch Krankgeschriebene fühlt sich jedoch in der Lage wieder Arbeiten zu gehen und möchte dies auch, wie sollte dieser vorgehen?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichsten Grüßen
Biggi0001
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Re: Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von Biggi0001 »

Dann geht der Patient halt arbeiten. Für die Krankenkasse ist dann alles paletti. Die Reha soll ja wieder arbeitsfähig machen, aber wenn Sie ja schon arbeitsfähig sind, dann wieder frisch ans Werk.

Fürs wieder arbeiten gehen brauchen Sie keine Erlaubnis der Krankenkasse.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
winterspaziergang

Re: Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von winterspaziergang »

rothschild hat geschrieben: Was wäre wenn der Patient, der eine 10 Wochen Frist bekommen hat den Reha Antrag zu stellen, und eine 4 wöchtige Frist ein Widersprechen einzureichen bei der Krankenkasse, wieder Arbeiten geht, muss er einen Widerspruch einlegen, wenn ja in welcher Form und mit welchen Begründungen?
Na, mit welcher Begründung sollte ein wieder arbeitsfähiger Arbeitnehmer der REHA zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit widersprechen?

Er könnte schreiben, dass er ab dem 27.03. (oder so) wieder arbeitsfähig ist und daher der Bedarf einer REHA entfällt.
Allerdings sollte der Betreffende in der Tat bald und dauerhaft arbeitsfähig sein.
rothschild
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Re: Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von rothschild »

Bis dato ist der Patient noch krankgeschrieben, muss der Patient dann Widerspruch einlegen bei der Kasse?
Und wie sieht ein rechtmäßiger Widerspruch dann aus?
Wie ist die Rechtslage?
webelch
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Re: Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von webelch »

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Patient sich wieder arbeitsfähig fühlt, geht er - ggfs nach Absprache mit seinem Arzt - einfach wieder zur Arbeit. Wenn der Patient keine Reha-Massnahme möchte, nimmt er halt nicht teil.
winterspaziergang

Re: Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag

Beitrag von winterspaziergang »

rothschild hat geschrieben:Bis dato ist der Patient noch krankgeschrieben, muss der Patient dann Widerspruch einlegen bei der Kasse?
Der Versicherte sollte sich entscheiden, ob er
rothschild hat geschrieben:Der Patient fühlt sich jedoch in der Lage, mit den bereits unternommenen und laufenden Aktionen sowie Therapie, wieder Arbeitsfähig zu sein,
oder noch AU verbleibt. Wie bereits gesagt, teilt er dort seine baldige und absehbare Arbeitsaufnahme mit
Und wie sieht ein rechtmäßiger Widerspruch dann aus?
Das ist ein Schreiben, dass man an seine Kasse sendet.
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