Zeitpunkt Auszahlung Krankengeld

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Interessierter_Laie
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Zeitpunkt Auszahlung Krankengeld

Beitrag von Interessierter_Laie »

Guten Tag zusammen.
Es sei folgender fiktiver Fall gegeben:
Ein Mensch sei Mitglied in der GKV und längerfristig erkrankt.
Nach Auslauf der Lohnfortzahlung erhält dieser Mensch Krankengeld. Alle Vorraussetzungen sind erfüllt und die GKV zahlt auch.

Mit Ablauf der letzten AU blieb die Zahlung des Krankengeldes für den Zeitraum dieser AU aus.

Auf telefonische Nachfrage erklärte die Kasse, die Auszahlung des Krankengeldes würde grundsätzlich erst erfolgen, sobald eine Folgbescheinigung oder eine Gesundschreibung für die Zeit nach der vorhergehenden AU im Orginal auf dem Tisch des Hauses liegen würde.
Diese Folgebescheinigung wurde mit Ablauf der alten AU erstellt und befindet sich auf dem postalischem Weg zur GKV.

Der kranke Mensch fragt sich nun, ob es rechtlich unbedenklich ist, dass eine GKV nach freiem Gusto die Zahlung von beiderseitig unstrittigem Krankengeld verzögern darf und welche handhabe ein erkrankter Mensch hier noch hat. Nach dem jetzigen fiktiven Stand würde der kranke Mensch sein Krankengeld mal nach 2 Tagen oder auch gern mal nach 14 Tagen nach dem Ablauf der vorhergehenden AU erhalten - je nachdem wielange die Postlauf ist oder die GKV zur Bearbeitung des Posteinganges benötigt.
Wie verhält sich die Rechtslage hierzu?

Es grüßt ein
Interessierter Laie
Baden-57
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Re: Zeitpunkt Auszahlung Krankengeld

Beitrag von Baden-57 »

Die GKV bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
FM
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Re: Zeitpunkt Auszahlung Krankengeld

Beitrag von FM »

So richtig klar ist da nicht, für welche Zeiten die AU bescheinigt ist und für welche Zeiten die Zahlung nicht erfolgt ist.

Falls es um den Zeitraum geht für den sich die Bescheinigung gerade bei der Post befindet kann natürlich noch nicht gezahlt werden.
winterspaziergang

Re: Zeitpunkt Auszahlung Krankengeld

Beitrag von winterspaziergang »

Interessierter_Laie hat geschrieben:Guten Tag zusammen.
Es sei folgender fiktiver Fall gegeben:
Ein Mensch sei Mitglied in der GKV und längerfristig erkrankt.
Nach Auslauf der Lohnfortzahlung erhält dieser Mensch Krankengeld. Alle Vorraussetzungen sind erfüllt und die GKV zahlt auch.
langfristig erkrankt heißt, welche Dauer der AU? wie oft erfolgt die Auszahlung? ist eine zeitige Zusendung der nächsten AU bei offenbar langfristiger Erkrankung nicht machbar?
Der kranke Mensch fragt sich nun, ob es rechtlich unbedenklich ist, dass eine GKV nach freiem Gusto die Zahlung von beiderseitig unstrittigem Krankengeld verzögern darf und welche handhabe ein erkrankter Mensch hier noch hat.
die Frage würde sich bestimmt auch ein gesunder Mensch stellen. Die Handhabe des erkrankten Menschen würde sich von der eines gesunden in Nichts unterscheiden- außer, dass der gesunde natürlich kein Krankengeld bekommt
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