ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuche

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nulpe
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ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuche

Beitrag von nulpe »

Hallo,

Herr X arbeitet seit zehn Jahren in Vollzeit. Er ist seit drei Jahren alleinerziehend, arbeitete aber dennoch weiterhin Vollzeit im Homeoffice. Nun wurde er gekündigt und soll jetzt kein volles ALG I bekommen, weil er dem Arbeitsmarkt aufgrund seiner Kindesbetreuung nicht Vollzeit zur Verfügung steht. Wie kann das sein, wenn Herr X zu den selben Bedingungen bisher auch Vollzeit gearbeitet hat. Womöglich gibt der Arbeitsmarkt doch auch eine zweite Arbeitsstelle her mit flexiblen Arbeitszeiten im Homeoffice. Sollte Herr X sich an dieser Stelle auf eine Diskussion mit der Agentur für Arbeit einlassen oder sollte er der Agentur einfach sagen, dass er bedingungslos eine Vollzeitstelle sucht, weil für die Betreuung des Kindes gesorgt wäre?

Besten Dank
matthias.
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von matthias. »

Die Frage ist, was passiert:

Herr X bekommt 3 Vermittlungsvorschläge, wo die AG alle keine Flexibilität anbieten, Hr X lehnt die Angebote ab und Hr. X hat ein Problem.

Die Agentur wird sich nicht drauf einlassen, dass Hr. X nur Stellen annehmen will (und wenn er es bei 20 Stellen versucht) die Flexibilität anbieten.

Wenn man Vollzeitarbeitslosengeld will, muss man bereit sein jede angemessene Stelle in Vollzeit anzunehmen.

Für Alleinerziehende sehe ich das auch nicht unbedingt als gerecht an aber es ist wohl so.
nulpe
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von nulpe »

Herrn X wurde im ersten Beratungsgespräch der AG nahegelegt seinen Gedanken der Selbstständigkeit weiter zu verfolgen, da der Arbeitsmarkt kaum Jobs für seine Tätigkeit hergibt. Da Herr X im Falle einer Selbstständigkeit während der ersten sechs Monate das ihm zustehende Arbeitslosengeld plus 300 € bekäme, wäre es doch vermutlich nicht dumm, wenn Herr X sich einen Monat lang für einen 40h Job zur Verfügung stellt, in der Zeit den Businessplan auf die Beine stellt und dann mit "Vollzeit-ALG" plus Zuschuss durchstartet? Das die AG in der Zeit überhaupt drei Vermittlungsvorschläge liefern kann, ist unwahrscheinlich, da aktuell nichts im Angebot ist. Zudem ist Herr X nicht gerade hochqualifiziert und die Konkurrenz groß, so dass er nicht ablehnen müsste, sondern vermutlich abgelehnt würde.
Baden-57
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von Baden-57 »

Wenn "Herr X nicht gerade hochqualifiziert" ist, ergibt sich zwangsläufig die Frage, wie er dann als Selbstständiger sich dem Wettbewerb stellen kann :shock:

Es besteht nur Anspruch auf ALG1 in voller Höhe, wenn auch Vollzeittätigkeit gesucht wird. Beschränkt sich die Suche auf Teilzeit, darf auch nur gemindertes ALG1 bezahlt werden.

Je nach Alter des Kindes gibt es Ganztagskindergarten und Ganztagsschulen, so dass die Betreuung i.d.R. sichergestellt ist.
winterspaziergang

Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von winterspaziergang »

nulle hat geschrieben:... Das die AG in der Zeit überhaupt drei Vermittlungsvorschläge liefern kann, ist unwahrscheinlich, da aktuell nichts im Angebot ist.
Herr X muss doch sicher nachweisen, dass er selbst sucht und sich bewirbt und nicht nur auf die Lieferung der AG wartet
Zudem ist Herr X nicht gerade hochqualifiziert und die Konkurrenz groß, so dass er nicht ablehnen müsste, sondern vermutlich abgelehnt würde
das weiß er erst und kann dies nachweisen, wenn er sich beworben hat
FM
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von FM »

Zu den Voraussetztungen für AlG zählt:
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf
Wer den in Betracht kommenden Arbeitsmarkt auf nahezu Null reduziert, wird das vielleicht nicht mehr erfüllen. Zumal zum Arbeitsort auch genannt ist:

Unzumutbar sind nur (meist):
Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger
Die eigene Wohnung reicht da nicht aus.
Oktavia
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von Oktavia »

Will Herr A denn Vollzeit arbeiten? Wenn ja, dann sollte er das der Arbeitsagentur gegenüber so angeben und gut is!
Angeben dass die Kinderbetreuung gesichert ist (Kita, Schule). Was geht es eine Versicherung an, wie man sein Privatzleben organisiert.
Sollte die Arbeitsagentur darauf nicht eingehen, kann man sich an die Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Agentur wenden oder gleich an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte für eine Beratung.
Wie alt sind eigentlich die Kinder?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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matthias.
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Re: ALG I Kürzung trotz theoretisch möglicher Vollzeitjobsuc

Beitrag von matthias. »

Oktavia hat geschrieben:Will Herr A denn Vollzeit arbeiten?
Er will Vollzeit arbeiten im Homeoffice.
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