Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hartz4?

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Hamburger1961
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Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hartz4?

Beitrag von Hamburger1961 »

btr. Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden mit dem eigenem PKW als Einkommen verrechnet- Hartz4


Guten Tag
ich bin Hartz 4 Empfänger und arbeite auf 450 Euro Basis für eine Bremer Firma dazu bekomme ich noch Fahrtkosten (0,25 pro km) ausbezahlt , dazu nutze ich den eigenen PKW um die Artikel des Arbeitgebers zum Kunden zu fahren. Ich bin seit 2010 für die Firma tätig letzte Woche hat mich das Job Center vorgeladen und gefragt ob ich meinen PKW für Fahrten während der Arbeit nutze das habe ich wahrheitsgemäß zugegeben. Ich fahre viermal die Woche pro Tour ca. 70 kilomter und ich bekomme dafür vom Arbeitgeber ein Kilomtergeld von 21€ bzw. 0,30€ pro Kilometer. Das Kilometergeld reicht so gerade um die hohen Reperatur- udn die Benzinkosten des 15 Jahre alten Autos zu bezahlen.
Der Job Center MA hat mir heute geteilt das dass Benzingeld was ich von meinem Arbeitgeber bekomme rückwirkend auf November 2016 komplett als Einnahme zu verrechnen ist. Das wäre natürlich der Hammer dann käm eine kräftige Nachzahlung auf mich zu udn ich hätte einen haufen Schulden. Es wäre danna uch völlig unrentabel dort weiter zu arbeiten.

Wie ist die Rechtslage. Hat sich das was zu Lasten der Hartz 4 Empfänger gegenüber 2010 geändert?
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

matthias. hat geschrieben:Schau mal da:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI674390
Hallo Mathias
Vielen Dank für den Hinweis!


Der Betrag von 0,10 EUR für jeden gefahrenen Kilometer entspricht auch der bei betrieblicher Nutzung eines PKW anzusetzenden Kilometerpauschale nach § 3 Absatz 7 Alg II-V.

Was heisst das im klartext , das nur noch 0,10 Cent€ anrechnungsfrei sind? :roll:
Dann wäre es für mich ja völlig unwirtschaftlich wenn ich mit dem eigenem PKW für den Betrieb fahre.
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

:?:

Wie kommen die denn auf 0,10 € pro Kilometer?

Mit meinem jetzigen Auto, käme ich damit allein für Benzin gerade hin...
mit Autos, die ich früher hatte, fielen mir die letzten bis zu 30 km schwer - denn die hätte ich schon schieben müssen :devil:

...dabei ist ja noch nicht einmal Steuer und Versicherung bezahlt...

Oder gibt's für ALG II Empfänger steuerfreies Benzin - und eine Reperatur pro Jahr gratis?
Baden-57
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Baden-57 »

Hamburger1961 hat geschrieben:
matthias. hat geschrieben:Schau mal da:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI674390
Hallo Mathias
Vielen Dank für den Hinweis!


Der Betrag von 0,10 EUR für jeden gefahrenen Kilometer entspricht auch der bei betrieblicher Nutzung eines PKW anzusetzenden Kilometerpauschale nach § 3 Absatz 7 Alg II-V.

Was heisst das im klartext , das nur noch 0,10 Cent€ anrechnungsfrei sind? :roll:
Dann wäre es für mich ja völlig unwirtschaftlich wenn ich mit dem eigenem PKW für den Betrieb fahre.
Richtig!
Ronny1958
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Ronny1958 »

Dann muß der Arbeitgeber halt noch eine Schippe drauflegen.

Die Höhe des eigenen Arbeitseinkommens ist bei Bezug von Leistungen nach dem SGB 2 oder SGB 12 nicht nach oben begrenzt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Charon-
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Charon- »

Hamburger1961 hat geschrieben:das nur noch 0,10 Cent€ anrechnungsfrei sind?
Das gilt aber auch nur, wenn das Bruttoeinkommen über 400 Euro liegt. Ein Job auf 450 Euro-Basis heisst ja leider nicht zwingend, dass jeden Monat 450,00 Euro Bruttolohn gezahlt werden. Sobald 400 Euro oder weniger gezahlt werden, gelten alle Kosten mit den 100 Euro Freibetrag als abgegolten, dann gibt es gar keine Kilometerpauschale mehr.
Name4711 hat geschrieben:Wie kommen die denn auf 0,10 € pro Kilometer?

Mit meinem jetzigen Auto, käme ich damit allein für Benzin gerade hin
Das ist genau die Idee:
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung hat geschrieben:Mit der Pauschale werden die unmittelbar durch den jeweiligen Weg entstandenen Aufwendungen (Treibstoff) abgegolten. Die mittelbaren Aufwendungen (z.B. Anschaffungs-
kosten, verbrauchsunabhängige Betriebskosten, Steuern) haben Hilfebedürftige bei einem Privat-Kraftfahrzeug auf Grund ihrer privaten Lebensführung zu tragen; sie sind nicht Bestandteil der betrieblichen Kosten und damit auch nicht von den Betriebseinnahmen absetzbar
Name4711 hat geschrieben:Oder gibt's für ALG II Empfänger steuerfreies Benzin - und eine Reperatur pro Jahr gratis?
U.U. kann die Reparatur aus Eingliederungsleistungen übernommen werden, vgl. § 16f SGB II, das ist bei einem Minijob aber sehr unwahrscheinlich.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

Na, dann könnte der ALG II Empfänger jetzt also ausrechen wieviel er zurückzahlern muss...

Wieviel dürfte er von den 450,-€ denn anrechnungsfrei als Zuverdienst behalten?
Ronny1958
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Ronny1958 »

Der verdienst steht im in vollem Umfang zu.

Gekürzt wird lediglich der Zahlbetrag der Sozialleistung.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

Wer macht den solche Gesetze das wird doch rückwirkend bei viele Pizza. Bringdiensten von Apotheken, Boten, Essen auf Rädern Mitarbeiter treffen. Mir geht nicht in den Kopf das die tatsächlichen Benzinkosten überhaupt nicht berücksichtigt werden. Die 0,30€ reichen doch gerade aus um die alten Fahrzeuge zu unterhalten, ich mache doch keinen Gewinn.

Ich werde wegen vorläufiger Bescheide rückwirkend ab November davon betroffen sein und da ich über 1000km im Monat mit dem eigenem PKW gefahren bin werde ich dadurch einen Haufen Schulden haben. Wenn man vom schmalem Verdienst die tatsächlichen Benzinkosten abzieht die nicht emhr anrechnungsfrei sidn macht man nach meienr Rechnung sogar ein Minus . Das macht doch keinen Sinn.

Die persönliche Konsequenz kann nur heißen den Job SOFORT kündigen oder nur noch mit dem Firmenwagen falls verfügbar fahren.

Wüßte zu gerne welche Freibeträge ich habe , bei 1000 km im monat gebe ich real schon ca. 150,- Euro für Benzin udn Öl aus. Von den Reperaturen gar nicht zu rden, letzter Monat musste ich ein neues Zündschloss für 200 Euronen inc. Einbau bezahlen.


Das ist doch alles ungerecht!
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

Kann man da eigentlich kündigen - oder setzt das dann nicht noch eine Sanktion?
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

Name4711 hat geschrieben:Kann man da eigentlich kündigen - oder setzt das dann nicht noch eine Sanktion?
Kann man von mir erwarten das ich jeden Monat umsonst arbeite bzw. ohne das Benzingeld ein Minus mache?
Ich werde vor der Kündigung den nächsten Bescheid abwarten.
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

Hamburger1961 hat geschrieben:
Name4711 hat geschrieben:Kann man da eigentlich kündigen - oder setzt das dann nicht noch eine Sanktion?
Kann man von mir erwarten das ich jeden Monat umsonst arbeite bzw. ohne das Benzingeld ein Minus mache?
Ich werde vor der Kündigung den nächsten Bescheid abwarten.
Naja. die Lesart ist ja eine andere:

Auch wenn der Arbeitnehmer nichts von seiner Arbeit mehr hat, er hat einen Teil selbst erwirtschaftet und das Amt spart so dann noch immer 300,-€ (oder sowas im Monat)..

Einfacher ist das, wenn einer irgendwo auf dem Dorf in der Steppe Brandenburgs sitzt wo die letzte Fabrik vor 20 Jahren abgesperrt hat - da besteht ja keine Gefahr, das man einen Job übergeholfen bekommt :lachen: Aber wenn man schon einen Job hat, den freiwillig aufgeben?
winterspaziergang

Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von winterspaziergang »

Name4711 hat geschrieben:Na, dann könnte der ALG II Empfänger jetzt also ausrechen wieviel er zurückzahlern muss...

Wieviel dürfte er von den 450,-€ denn anrechnungsfrei als Zuverdienst behalten?
Alles. Das gesamte erwirtschaftete Einkommen. Wenn es 450 Euro sind, dann darf er 450 Euro behalten.

Reale Lohnabzüge fangen erst bei steuerpflichtigen Einkommen an.
Hamburger1961 hat geschrieben:Wer macht den solche Gesetze das wird doch rückwirkend bei viele Pizza. Bringdiensten von Apotheken, Boten, Essen auf Rädern Mitarbeiter treffen. Mir geht nicht in den Kopf das die tatsächlichen Benzinkosten überhaupt nicht berücksichtigt werden. Die 0,30€ reichen doch gerade aus um die alten Fahrzeuge zu unterhalten, ich mache doch keinen Gewinn.
Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern der AG, der seine Mitarbeiter mit eigenem Fahrzeug zu regelmäßigen Botengängen schickt, sich demnach auf Kosten seines AN und der Steuerzahler subventioniert.

Zuwendungen des AG sind zu versteuern- oder eben "anzurechnen".
Ich werde wegen vorläufiger Bescheide rückwirkend ab November davon betroffen sein und da ich über 1000km im Monat mit dem eigenem PKW gefahren bin werde ich dadurch einen Haufen Schulden haben. Wenn man vom schmalem Verdienst die tatsächlichen Benzinkosten abzieht die nicht emhr anrechnungsfrei sidn macht man nach meienr Rechnung sogar ein Minus . Das macht doch keinen Sinn.
richtig- es macht keinen Sinn, dass ein AG sich über Steuergelder subventioniert
Die persönliche Konsequenz kann nur heißen den Job SOFORT kündigen oder nur noch mit dem Firmenwagen falls verfügbar fahren.
Letzteres wäre in der Tat zu empfehlen
Wüßte zu gerne welche Freibeträge ich habe , bei 1000 km im monat gebe ich real schon ca. 150,- Euro für Benzin udn Öl aus. Von den Reperaturen gar nicht zu rden, letzter Monat musste ich ein neues Zündschloss für 200 Euronen inc. Einbau bezahlen.
Das Problem liegt in der Unternehmensführung des AG, nicht an den Sozialgesetzen. Die sehen nicht vor, einen AG zu subventionieren, der nicht in sein Unternehmen investiert, seine Mitarbeiter mit ihren uralten Autos fahren lässt, usw.
Das ist doch alles ungerecht!
richtig, aber es liegt am AG.
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

Alles. Das gesamte erwirtschaftete Einkommen. Wenn es 450 Euro sind, dann darf er 450 Euro behalten.

Reale Lohnabzüge fangen erst bei steuerpflichtigen Einkommen an.

Ich bin leider im Hartz4 Bezug und von dem Einkommen werde ich nur einen kleinen Teil behalten oder habe ich eine versteckte Ironie nicht mitbekommen? :?: Das die Fahrtkostenerstattung als Einkommen auf die SGBII Leistungen herangezogen werden ist doch gerade das Thema dieses Thread. Bis vor drei Monaten wurde das Benzin bzw. Fahrgeld eben nicht als Einkommen angerechnet das ist das Problem.
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