Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hartz4?

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Moderator: FDR-Team

Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

Hamburger1961 hat geschrieben: Ich bin leider im Hartz4 Bezug und von dem Einkommen werde ich nur einen kleinen Teil behalten oder habe ich eine versteckte Ironie nicht mitbekommen? :?:
Was heißt Ironie - das ist die ALG II Logik:

Bekommt man nur ALG II , hat man meinetwegen 700,-€

...hat man zusätzlich einen 450,-€ Job , hat man - keine Ahnung - 800,-€

Das bedeutet man hat die vollen 450,-€ ja behalten dürfen - es wurde nur mit dem Alg 2 verrechnet...
Charon-
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Charon- »

Hamburger1961 hat geschrieben:as wird doch rückwirkend bei viele Pizza. Bringdiensten von Apotheken, Boten, Essen auf Rädern Mitarbeiter treffen
Eher selten, weil die meistens Fahrzeuge gestellt bekommen.
Hamburger1961 hat geschrieben:die nicht emhr anrechnungsfrei sidn macht man nach meienr Rechnung sogar ein Minus
D.h., den Job kannst du eigentlich nur deshalb machen, weil der Steuerzahler dafür aufkommt?
Hamburger1961 hat geschrieben:Wüßte zu gerne welche Freibeträge ich habe
Wurde doch schon gesagt: Bei einem Einkommen von über 400 Euro wären das 10 Cent pro gefahrenem Kilometer bzw 20 Cent pro Entfernungskilometer. Also bei 1000 Kilometer Fahrtstrecke 100 Euro Fahrtkosten. Dazu kommen noch die Kosten für die Kfz-Haftpflicht, und eine Versicherungs- und eine Werbungskostenpauschale von 30,00 bzw. 15,33 Euro, mithin also 145,33 Euro + Haftpflichtversicherungsbeitrag. Außerdem noch 20% des Bruttolohns, soweit er 100 Euro übersteigt, also wenn bisher 450 Euro berücksichtigt wurden, waren es 70 Euro, wenn nun 700 Euro berücksichtigt werden, sind es 120,00 Euro, mithin also ein Gesamtfreibetrag von 265,33 Euro + Haftpflichtversicherung (bisher waren es wahrscheinlich 170 Euro insgesamt).
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
winterspaziergang

Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von winterspaziergang »

Hamburger1961 hat geschrieben:
Alles. Das gesamte erwirtschaftete Einkommen. Wenn es 450 Euro sind, dann darf er 450 Euro behalten.

Reale Lohnabzüge fangen erst bei steuerpflichtigen Einkommen an.

Ich bin leider im Hartz4 Bezug und von dem Einkommen werde ich nur einen kleinen Teil behalten oder habe ich eine versteckte Ironie nicht mitbekommen? :?:
Mit Verlaub: Offenbar schon länger, so dass man nicht weiß, dass ALG-II kein Grundeinkommen ist, sondern lediglich als Hilfeleistung gezahlt wird?

Daher nochmals die Sachlage ohne Ironie: Ja. Von seinem Einkommen darf ein Empfänger von ALG-II ALLES behalten. Er bekommt nur weniger Sozialleistungen- diese dienen wie gesagt einer Art Überbrückung und stellen das Existenzminimum sicher.
Wenn man selbst einen Teil des Existenzminimums erarbeitet, wird der Teil, den der Staat (aus Steuergeldern) auszahlt, eben einbehalten. Das das nicht viel Geld ist, das der Betreffende hat, ist ein anderes Thema.
Es gibt übrigens eine Reihe von Arbeitnehmern, die erhalten gar keine Sozialleistungen, denen wird das "ganze Gehalt angerechnet". Und das sind nicht nur höhere Einkommen, sondern auch Arbeitnehmer, die gerade so auskommen.

Nur jemandem, der Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt, wird tatsächlich ein Teil des Einkommens einbehalten.
Das die Fahrtkostenerstattung als Einkommen auf die SGBII Leistungen herangezogen werden ist doch gerade das Thema dieses Thread. Bis vor drei Monaten wurde das Benzin bzw. Fahrgeld eben nicht als Einkommen angerechnet das ist das Problem.
Der Erstattung sollten die Ausgaben gegenüber stehen. Dass nicht die gesamten Kosten eines alten Autos abgezogen werden können, ergibt sich aus der entsprechenden Rechtslage, wie sie z.B. auch im Steuerrecht zu finden ist.
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

winterspaziergang hat geschrieben:
Hamburger1961 hat geschrieben:
Alles. Das gesamte erwirtschaftete Einkommen. Wenn es 450 Euro sind, dann darf er 450 Euro behalten.

Reale Lohnabzüge fangen erst bei steuerpflichtigen Einkommen an.

Ich bin leider im Hartz4 Bezug und von dem Einkommen werde ich nur einen kleinen Teil behalten oder habe ich eine versteckte Ironie nicht mitbekommen? :?:
Mit Verlaub: Offenbar schon länger, so dass man nicht weiß, dass ALG-II kein Grundeinkommen ist, sondern lediglich als Hilfeleistung gezahlt wird?
Es ist leider nicht so leicht mit 62 Jahren eine Arbeit zu finden die man körperlich nach einem langem Handwerkerleben noch ausführen kann aber so wie sie auftreten werden sie das sicherlich besser als die dummen Hartzer machen. :evil:
Das Einkommen angerechnet wird war mir völlig klar, das ich die Unterhaltskosten für ein Altes Auto nicht komplett erstattet bekomme ebenso. NEU ist das die 0,30€ Kilometergeld als Einkommen verrechnet werden.
Mein Gehalt die 8,50 € /pro Stunde wird angrechnet völlig klar aber das dass Geld was ich für verauslagte Benzinkosten am Ende des Monats bekommen auch als Einkommen verrechnet wird ist unlogisch.
Gerade als Vielfahrer ich komme auf über 1500km/pro Monat die ich für den AG fahre , da sidn die realen Benzinkosten am Ende höher als das was die ARGE mir übrig lässt. Das kann doch nicht in deren Sinn sein das die vielen Bringdienste, Pizzafahrer, Essen auf Räder u.s.w. jetzt zu Hause bleiben. Nicht jeder Arbeitgeber stellt einen Firmenwagen für diese Tätigkeiten zur Verfügung.
D.h., den Job kannst du eigentlich nur deshalb machen, weil der Steuerzahler dafür aufkommt?
Ich bin wirklich vermessen wie konnte ich erwarten das ich die realen Benzinkosten die ich für den AG nur auslege erstattet bekomme. Ich fahre fast jeden Tag (manchmal 25 Tage im Monat) mit dem eigenem PKW bis zu 4 Stunden und ca. 120 Kilometer täglich und soll am Ende noch 150 €Euro drauflegen weil ich die Bezinkosten zum Teil selber zahlen muss.
Zuletzt geändert von Hamburger1961 am 07.04.17, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
matthias.
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von matthias. »

Du arbeitest 25 Tage im Monat 4h und das geht auf 450 € Basis?
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

Da hast ja noch Glück:

Stell dir vor unsere gescheiten Politker kämen auf die Idee, das wir alle ein tolles neues Hybridauto fahren sollten, weil das besser ist für die Umwelt!

Die brauchen ja nur knapp 4 Liter auf 100 km (naja , nach Herstellerangaben).

Was kann man da machen? Ah ich weiß:

Jeder, der sich ein neues Auto kauft, bekommt vom Vom Staat eine Prämie von 5.000,-€ geschenkt ! Also das neue Auto kostet keine 35.000,-€ mehr sondern nur noch 30.000,-€

Dann kann man auch die Spritkostenpauschale von 0,10€ auf 0,05€ herabsetzen!

Alle sind Glücklich: die Umwelt und auch die Autofahrer :liegestuhl:

Oder hab ich was vergessen :devil:
matthias.
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von matthias. »

Na ja die 10 Cent sind eine Pauschale, die sind nicht nur für Sprit.

Mein aktuelles Auto fährt mit 5.5 liter Super, bei 1.32€/l sind das 7.26€/100km. Bleibt also sogar was übrig. Wobei es halt modern und neu ist.

Wer eine alte Kiste fährt ist dumm dran, das stimmt. :-(

Ich finde die Regelung auch unangemessen.

Problem ist, wäre das es anders, würde Einkommen zu Fahrtkosten verlagert.
Würden z.b. 30 cent anerkannt, würden das AG und AN entsprechend ausnutzen um so Gehalt vor der Anrechnung zu bewahren.
Name4711
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Name4711 »

@mathias

Methodisch ist es aber überall sonst üblich werbungskosten (mindestens) in der tatsächlich entstandenen Höhe nicht als Einkommen anzurechnen.

Und die Verlagerung von einkommen in die Kosten :lachen: darüber kannst du dich ja mal mit deinem Steuerberater unterhalten...

Tatsächlich ist diese ganze Aufstockerei doch so oder so eine riesen Subvention für solche Betriebe, die so geringe Löhne bezahlen:

Allein schon der Effekt für die GKV - durch das Solidaritätsprinzip sind die Lohnsklaven Versichert ohne die Kosten zu decken - ausgleichen mssen das die Arbeitnehmer mit etwas höheren Einkommen.
Da jetzt unbedingt bei den paar Euronrn für die Kilometerpauschalen zu knausern ist schon aufschlussreich.

PS.: etwas anderes - sind die 1500km nur Autobahn mit hohem Durchschnittstempo?
Bei herumgezuckel in der Stadt bist du da ja allein schon 50h im Monat unterwegs...

Entweder bist du Kurierfahrer - oder die Arbeitszeit / Mindestlohn kommt eh nicht hin... :mrgreen:
winterspaziergang

Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von winterspaziergang »

Hamburger1961 hat geschrieben:[
Es ist leider nicht so leicht mit 62 Jahren eine Arbeit zu finden die man körperlich nach einem langem Handwerkerleben noch ausführen kann aber so wie sie auftreten werden sie das sicherlich besser als die dummen Hartzer machen. :evil:
das ist richtig und bedauerlich, ändert aber nichts an der Rechtslage, nach der Sie fragen. Dass Ihnen die sachliche Antwort auf Ihr Anliegen nicht gefällt, sollte aber nicht dazu führen, dass Sie sich im Ton vergreifen und etwas unterstellen. was nicht geschrieben wurde.

Das Einkommen angerechnet wird war mir völlig klar, das ich die Unterhaltskosten für ein Altes Auto nicht komplett erstattet bekomme ebenso. NEU ist das die 0,30€ Kilometergeld als Einkommen verrechnet werden.
Eine Frage war, wie viel man von seinem Einkommen "behalten" darf und diese wurde rechtlich korrekt beantwortet. Mehr nicht.
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

winterspaziergang hat geschrieben:
Hamburger1961 hat geschrieben:[
Es ist leider nicht so leicht mit 62 Jahren eine Arbeit zu finden die man körperlich nach einem langem Handwerkerleben noch ausführen kann aber so wie sie auftreten werden sie das sicherlich besser als die dummen Hartzer machen. :evil:
das ist richtig und bedauerlich, ändert aber nichts an der Rechtslage, nach der Sie fragen. Dass Ihnen die sachliche Antwort auf Ihr Anliegen nicht gefällt, sollte aber nicht dazu führen, dass Sie sich im Ton vergreifen und etwas unterstellen. was nicht geschrieben wurde.
Sie haben mir doch unterstellt das ich zu blauäugig bin um zu verstehen das Einkommen beim Hartz4 Bezug angerechnt wird als ob ich das nicht wüsste. Also Ball flach halten.
Die Rechtslage ist eben nicht so eindeutig, ich habe Kontakt zu vielen anderen Courierfahrern die sind von dieser Regelung (noch) gar nicht betroffen.
Gerade die ärmsten Schweine (Hartz4 Bezieher) fahren doch alte Autos um so unverständlicher warum sich die ARGE jetzt mit neuen Anrechnungspraktiken kommt. Resulat wird sein das viele hinschmeißen dann bekommt die ARGE halt keinen Beitrag der Betroffenen zum Lebensunterhalt .
winterspaziergang

Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von winterspaziergang »

Hamburger1961 hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:
Hamburger1961 hat geschrieben:[
Es ist leider nicht so leicht mit 62 Jahren eine Arbeit zu finden die man körperlich nach einem langem Handwerkerleben noch ausführen kann aber so wie sie auftreten werden sie das sicherlich besser als die dummen Hartzer machen. :evil:
das ist richtig und bedauerlich, ändert aber nichts an der Rechtslage, nach der Sie fragen. Dass Ihnen die sachliche Antwort auf Ihr Anliegen nicht gefällt, sollte aber nicht dazu führen, dass Sie sich im Ton vergreifen und etwas unterstellen. was nicht geschrieben wurde.
Sie haben mir doch unterstellt das ich zu blauäugig bin um zu verstehen das Einkommen beim Hartz4 Bezug angerechnt wird als ob ich das nicht wüsste. Also Ball flach halten.
Es gibt keinen Anlass den Ball flachzufallen, vielmehr darf man Sie erneut bitten, Ihren Ton zu beachten.
Und zitieren Sie doch bitte mal den Abschnitt, in dem ich Ihnen eine Blauäugigkeit unterstelle, in den entsprechenden ersten Ausführungen überhaupt Sie persönlich anspreche.


Daher nochmals: Es wurde ein sachlicher Hinweis auf den Punkt "Anrechnung" bzw. "Einkommen behalten" gegeben. Der Inhalt mag Ihnen vielleicht nicht passen, er bleibt sachlich korrekt.

Die Rechtslage ist eben nicht so eindeutig, ich habe Kontakt zu vielen anderen Courierfahrern die sind von dieser Regelung (noch) gar nicht betroffen.
es ist zu empfehlen, Sachverhalte nicht zu vermischen. Was die "Anrechnung" und die Berechnung des Existenzminimums angeht, worauf u.a. Bezug genommen wurde, ist die Rechtslage sehr eindeutig.
Resulat wird sein das viele hinschmeißen dann bekommt die ARGE halt keinen Beitrag der Betroffenen zum Lebensunterhalt .
Nein, wenn die Betroffenen "hinschmeißen", dann tragen sie nicht selbst zu ihrem Lebensunterhalt bei, sondern lassen die Allgemeinheit komplett dafür aufkommen.
Charon-
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Charon- »

Hamburger1961 hat geschrieben:Ich bin wirklich vermessen wie konnte ich erwarten das ich die realen Benzinkosten die ich für den AG nur auslege erstattet bekomme.
Das Problem ist doch, dass du nicht die realen Kosten bekommst, sondern eine Kilometerpauschale. Du selber sagst, dass du Benzinkosten von 150 Euro bei 1500 Kilometern Fahrtstrecke hast, damit kriegst du aber vom AG 375 Euro, was dann eben weit über die realen Benzinkosten hinausgeht (ja, du hast noch Wartungs- und Reparaturkosten, ich weiß, aber das sind nunmal keine Benzinkosten).
Hamburger1961 hat geschrieben:ch fahre fast jeden Tag (manchmal 25 Tage im Monat) mit dem eigenem PKW bis zu 4 Stunden und ca. 120 Kilometer täglich und soll am Ende noch 150 €Euro drauflegen weil ich die Bezinkosten zum Teil selber zahlen muss.
Das klappt ja nicht wirklich, wenn du 450 Euro bekommst, dann reicht das bei 8,50 Euro für 52 Stunden, bei im Schnitt 3 Stunden am Tag also für ca. 18 Tage. Alles, was an Stunden und Tagen darüber hinausgeht, wäre nicht mehr im Bereich der 450 Euro.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Hamburger1961
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Hamburger1961 »

Charon- hat geschrieben:
Hamburger1961 hat geschrieben:Ich bin wirklich vermessen wie konnte ich erwarten das ich die realen Benzinkosten die ich für den AG nur auslege erstattet bekomme.
Das Problem ist doch, dass du nicht die realen Kosten bekommst, sondern eine Kilometerpauschale. Du selber sagst, dass du Benzinkosten von 150 Euro bei 1500 Kilometern Fahrtstrecke hast, damit kriegst du aber vom AG 375 Euro, was dann eben weit über die realen Benzinkosten hinausgeht (ja, du hast noch Wartungs- und Reparaturkosten, ich weiß, aber das sind nunmal keine Benzinkosten).
.
Es nennt sich in der Lohnabrechnung nicht Benzinkostenerstattung sondern Fahrtkostenerstattung dafür bekommt jeder andere Fahrer in dem Betrieb wo ich arbeite 0,30€ das wurde in den letzten 5 Jahren auch nie ernsthaft in Frage gestellt. Die 0,30€ braucht man auch um das Fahrzeug zu unterhalten, oder soll man das vom Hartz Satz machen und da wundern sich die sich die Taschen vollsteckenden Politiker wenn schwarz gearbeitet wird. :evil:
Meine 22 Jahre alte Höhle verbraucht minimum 8-9 Liter dazu Öl das sind dann schon eher 170 € auf 1000 km.
Fakt ist das man diese Jobs nicht mit dem eigenem PKw ausführen kann wenn man rechnen kann, dafür sind die Reperaturen und der Unterhalt einfach zu teuer. Wenn der AG keine Fahrzeuge stellt kann ich den Betreffenden nur empfehlen hin zu scheissen.
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Hamburger1961 hat geschrieben: da wundern sich die sich die Taschen vollsteckenden Politiker wenn schwarz gearbeitet wird. (...) Wenn der AG keine Fahrzeuge stellt kann ich den Betreffenden nur empfehlen hin zu scheissen.
OK, danke für das so deutliche Bestätigen meines ersten Eindrucks von Ihnen.
Charon-
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Re: Anrechnung der Fahrtkosten für Fahrten zum Kunden - Hart

Beitrag von Charon- »

Hamburger1961 hat geschrieben:dafür bekommt jeder andere Fahrer in dem Betrieb wo ich arbeite 0,30€ das wurde in den letzten 5 Jahren auch nie ernsthaft in Frage gestellt
1. Warum bekommst du denn nur 0,25 €?
2. Seit 5 Jahren reicht die Pauschale gerade aus, um alle Kosten zu bezahlen, obwohl die Preise in den letzten 5 Jahren angestiegen sind?
3. Wenn die tatsächlichen notwendigen Kosten für die Bewältigung der Wegstrecke nachweislich so hoch sind, dann wäre für dich evtl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V relevant:
ALG II-V hat geschrieben:Als Pauschbeträge sind abzusetzen von dem Einkommen Erwerbstätiger [..] 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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