Hamburger1961 hat geschrieben:Alles. Das gesamte erwirtschaftete Einkommen. Wenn es 450 Euro sind, dann darf er 450 Euro behalten.
Reale Lohnabzüge fangen erst bei steuerpflichtigen Einkommen an.
Ich bin leider im Hartz4 Bezug und von dem Einkommen werde ich nur einen kleinen Teil behalten oder habe ich eine versteckte Ironie nicht mitbekommen?
Mit Verlaub: Offenbar schon länger, so dass man nicht weiß, dass ALG-II kein Grundeinkommen ist, sondern lediglich als Hilfeleistung gezahlt wird?
Daher nochmals die Sachlage ohne Ironie: Ja. Von seinem Einkommen darf ein Empfänger von ALG-II
ALLES behalten. Er bekommt nur weniger Sozialleistungen- diese dienen wie gesagt einer Art Überbrückung und stellen das Existenzminimum sicher.
Wenn man selbst einen Teil des Existenzminimums erarbeitet, wird der Teil, den der Staat (aus Steuergeldern) auszahlt, eben einbehalten. Das das nicht viel Geld ist, das der Betreffende hat, ist ein anderes Thema.
Es gibt übrigens eine Reihe von Arbeitnehmern, die erhalten gar keine Sozialleistungen, denen wird das "ganze Gehalt angerechnet". Und das sind nicht nur höhere Einkommen, sondern auch Arbeitnehmer, die gerade so auskommen.
Nur jemandem, der Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt, wird
tatsächlich ein Teil des Einkommens einbehalten.
Das die Fahrtkostenerstattung als Einkommen auf die SGBII Leistungen herangezogen werden ist doch gerade das Thema dieses Thread. Bis vor drei Monaten wurde das Benzin bzw. Fahrgeld eben nicht als Einkommen angerechnet das ist das Problem.
Der Erstattung sollten die Ausgaben gegenüber stehen. Dass nicht die gesamten Kosten eines alten Autos abgezogen werden können, ergibt sich aus der entsprechenden Rechtslage, wie sie z.B. auch im Steuerrecht zu finden ist.