Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
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Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
Hat man bei einer körperllichen Schwerbehinderung Anrecht auf eine Haushaltshilfe? Auch wenn ein Partner, der aber voll berufstätig ist, mit im Haushalt lebt?
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Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
Besteht Pflegebedürftigkeit?
Welcher GdB?
Welche besonderen Merkmale?
Welcher GdB?
Welche besonderen Merkmale?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
Pflegebedürftigkeit wurde noch nicht überprüft
GdB 70
HWS mit Übergang zum Kopf versteift
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Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
Das muss man dann abwarten.c808 hat geschrieben:Pflegebedürftigkeit wurde noch nicht überprüft
Ohne Pflegestufe ist meines Wissens keine Haushaltshilfe möglich (ausser man wäre krank oder schwanger o.ae.)
Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
ja, ich muss nicht gepflegt werden, sondern ich kann nur keine Hausarbeit verrichten. Deshalb wollte ich vor der Beantragung einer Pflegestufe wissen, ob es überhaupt Aussichten auf Genehmigung einer Haushaltshilfe gibt. Oder ob es hier, mit einem Verweis auf einen Partner, generell abgelehnt wird.
Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
Auch bei anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt es meiner Meinung nach keine Haushaltshilfe, allerdings kann diese vom Pflegegeld bezahlt werden.
Re: Anspruch auf Haushaltshilfe wegen körperl. Behinderung?
... bei Pflegebedürftigkeit sind in den Leistungen der Pflegekasse auch Beträge für hauswirtschaftliche Verrichtungen enthalten, das hat erst einmal nichts mit dem Partner zu tun. Soweit Leistungen gewährt werden, können diese auch hierfür aufgewandt werden, neben der notwendigen Pflege und/oder Betreuung.
Eine reine Haushaltshilfe, die in besonderen Einzelfällen von der Krankenkasse gewährt werden kann, ist da anders. Aber das wird wohl bei der genannten Problematik sowieso nicht in Frage kommen.
Eine reine Haushaltshilfe, die in besonderen Einzelfällen von der Krankenkasse gewährt werden kann, ist da anders. Aber das wird wohl bei der genannten Problematik sowieso nicht in Frage kommen.
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