ALG 1 zu wenig?
Moderator: FDR-Team
ALG 1 zu wenig?
Hallo.
Eine Person bekommt nach Schließung ihrer Arbeitsstelle ALG 1.
Nach Berechnung vom Amt ca. 660€
Nach Abzügen von laufenden Kosten wie Miete, Strom usw. bleiben der Person gerade mal um 100€ zu leben.
Da hat ja ein ALG 2 Empfänger besserer Karten oder?
Gruß
Ronny
Eine Person bekommt nach Schließung ihrer Arbeitsstelle ALG 1.
Nach Berechnung vom Amt ca. 660€
Nach Abzügen von laufenden Kosten wie Miete, Strom usw. bleiben der Person gerade mal um 100€ zu leben.
Da hat ja ein ALG 2 Empfänger besserer Karten oder?
Gruß
Ronny
Re: ALG 1 zu wenig?
Dann gibt es eben zusätzlich AlG II (aber nicht unbedingt für eine Miete von über 500 Euro). Allerdings nur auf Antrag.
Re: ALG 1 zu wenig?
Naja - wohl nicht gerade in "Herbsleben" - aber 500 Euro warm sind im Südwesten manchmal schon ein Schnäppchen für eine beheizbare Hutschachtel oder ein feuchtes KellerlochFM hat geschrieben:Dann gibt es eben zusätzlich AlG II (aber nicht unbedingt für eine Miete von über 500 Euro). Allerdings nur auf Antrag.
Re: ALG 1 zu wenig?
Besagte Person lebt in Leipzig
Re: ALG 1 zu wenig?
Falls alleinstehend, wird er da wohl etwas deutlich billigeres suchen müssen:
http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wi ... engeld-ii/
Die derzeitige Wohnung wäre vielleicht in München angemessen, aber nicht im Osten.
http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wi ... engeld-ii/
Die derzeitige Wohnung wäre vielleicht in München angemessen, aber nicht im Osten.
Re: ALG 1 zu wenig?
Mh.. wenn ich das richtig überblicke, hat die Person dann für ca. 20,-€ mehr im Monat dann auch gleich die ganze fordernde Fürsorge noch obendrauf?
Da wird Person das Glück ja kaum fassen können und sofort den Antrag stellen
Da wird Person das Glück ja kaum fassen können und sofort den Antrag stellen
Re: ALG 1 zu wenig?
Zumindest interessant - allerdings ist es einer Bekannten (damals Studentin) mal passiert, dass sie kein Wohngeld bekommen hat - Begründung: zu geringes Einkommen - deshalb Anspruch auf Sozialhilfe..naja, sofern man das Studium dann abbricht... Wohngeld gab's keineswebelch hat geschrieben:Wie wäre es denn mit Wohngeld?
-> http://www.leipzig.de/buergerservice-un ... bbb448d80/
Das ist zwar einige Reförmchen her, aber ich denke den Trick haben's ggf. heute noch drauf
Re: ALG 1 zu wenig?
Die Person kann folgende Rechnung machen: Existenzminimum für eine Person+KDU+Krankenversicherung. Diese Summe muss ihr zur Verfügung stehen. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommt sie auf Antrag zu ihrem ALG-I noch ALG-II dazu, bis diese Gesamtsumme erreicht ist. Wohngeld ist eine Alternative, wenn sie allein hierdurch aus der Bedürftigkeit fällt.ronnst hat geschrieben:Hallo.
Eine Person bekommt nach Schließung ihrer Arbeitsstelle ALG 1.
Nach Berechnung vom Amt ca. 660€
Nach Abzügen von laufenden Kosten wie Miete, Strom usw. bleiben der Person gerade mal um 100€ zu leben.
Da hat ja ein ALG 2 Empfänger besserer Karten oder?
Gruß
Ronny
Die KDU muss wie bereits gesagt im angemessenen Rahmen sein.
Re: ALG 1 zu wenig?
Name4711 hat geschrieben:Mh.. wenn ich das richtig überblicke, hat die Person dann für ca. 20,-€ mehr im Monat dann auch gleich die ganze fordernde Fürsorge noch obendrauf?
Wieso 20€?
Die Miete wenn sie unangemessen hoch ist, wird trotzdem für min 6 Monate übernommen. Es kann ja niemand zugemutet werden innerhalb weniger Tag umzuziehen, weil seine Miete zu hoch ist.
Also hat er Anspruch auf Miete, Nebenkosten und ~ 400 € Lebensunterhalt. Davon wird sein Einkommen abgezogen.
Re: ALG 1 zu wenig?
und Krankenversicherungmatthias. hat geschrieben:
Also hat er Anspruch auf Miete, Nebenkosten und ~ 400 € Lebensunterhalt. ...
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Re: ALG 1 zu wenig?
Die Krankenversicherung wird ja schon von der Agentur für Arbeit über das ALG I gezahlt, das Jobcenter wird in diesen Fällen dann noch zusätzlich bei der Krankenkasse anmelden und vermutlich auch einen Betrag zahlen. Dies bekommt der Versicherte jedoch nicht mit, da dies unter den Sozialversicherungsträgern geregelt wird.winterspaziergang hat geschrieben:und Krankenversicherungmatthias. hat geschrieben:
Also hat er Anspruch auf Miete, Nebenkosten und ~ 400 € Lebensunterhalt. ...
Re: ALG 1 zu wenig?
klar bekommt das der arbeitslose Versicherte nicht mit- gezahlt wird es dennoch und bei der Berechnung des Existenzminimums herangezogen.Stefanie145 hat geschrieben:Die Krankenversicherung wird ja schon von der Agentur für Arbeit über das ALG I gezahlt, das Jobcenter wird in diesen Fällen dann noch zusätzlich bei der Krankenkasse anmelden und vermutlich auch einen Betrag zahlen. Dies bekommt der Versicherte jedoch nicht mit, da dies unter den Sozialversicherungsträgern geregelt wird.winterspaziergang hat geschrieben:und Krankenversicherungmatthias. hat geschrieben:
Also hat er Anspruch auf Miete, Nebenkosten und ~ 400 € Lebensunterhalt. ...
Existenzminimum = Grundlage für ALG-II =Lebensunterhalt+Miete+KV
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