JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

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Kalex
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JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

Hallo,
folgender Fall:
Person A bezieht ALG2 und wechselt zum 1. Januar die Krankenkasse
Bei Vertragsabschluss in der Filiale der neuen KK teilte der Mitarbeiter A auf dessen Nachfrage mit,
dass er eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter innerhalb von 2-3 Wochen erhalten wird.

Die Zeit vergeht und Anfang März erinnert sich A daran, dass er bisher noch immer keine Mitgliedsbescheinigung erhalten hat.
Auf Anfrage bei der KK wird ihm umgehend eine ausgestellt, mit welcher er prompt am 10. März den Wechsel seiner Krankenkasse dem JC mitteilt.
Eine Woche später meldet sich die KK bei ihm mit der Info, dass das JC ihn immer noch nicht umgemeldet hat und dies bis zum Ende des Monats geschehen sein muss.

Wöchentlich erkundigt sich A beim JC ob seine Ummeldung inzwischen im System angekommen ist. Erst Ende März erhält er hierbei ein: "Ja, steht im System".
Leider ist bis dato diese Anmeldung noch nicht bei der Krankenkasse eingegangen.
Die Krankenkasse verweigert nun ab April geltend die Aushändigung von Abrechnungsscheinen für den Arzt, da er nun nicht länger versichert sei.
(Eine elektronische Gesundheitskarte besitzt A nicht, anderes Thema, hier nicht relevant)

Auf heutige Nachfrage beim JC erhielt A die Auskunft, dass diese Anmeldung an die Krankenkasse elektronisch erfolgen würde und nicht beschleunigt werden könne.
Nun hat A aber seit 5 Tagen durchgehend starke Schmerzen und würde gerne zum Arzt gehen.

Wie verhält sich A nun am besten? Seine Schmerzen sind nicht lebensbedrohlich, weshalb er damit rechnet ohne Versicherungsnachweis vom Arzt abgewiesen zu werden.

Nachtrag: Natürlich ist sich A bewusst, dass er die späte Mitteilung über den Wechsel der KK gegenüber dem JC zu mindestens 50% selbst zu verantworten hat. Dennoch kann es doch nicht sein, dass einerseits das JC derart lange benötigt um die Anmeldung bei der KK zu bearbeiten und andererseits, dass A plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen soll...
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Charon-
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Charon- »

Kalex hat geschrieben:Wie verhält sich A nun am besten?
Hat A denn mal die KV gefragt, ob die KV die Anmeldung durch das JC nunmehr auch im System hat? Oder ob eine schriftliche Bescheinigung des JC, dass die Anmeldung erfolgt ist, ausreicht?
Kalex hat geschrieben:dass er die späte Mitteilung über den Wechsel der KK gegenüber dem JC zu mindestens 50% selbst zu verantworten hat
Wenn man bedenkt, dass der A sich 2,5 Monate Zeit gelassen hat um überhaupt was zu unternehmen und as JC dann innerhalb von 2 Wochen alles umgesetzt hat, würde ich ein Verschulden von über 50% beim A sehen, aber eben auch ein Verschulden bei der KV, denn die hätte die Bescheinigung schon im Januar rausgeben müssen. Dass die KV nun nach einer Herausgabe der Bescheinigung am 10.03. bereits zum 31.03.2017 eine Leistungssperre eingibt, halte ich für rechtlich fehlerhaft.
Kalex hat geschrieben:da er nun nicht länger versichert sei.
Das ist Unfug, A ist auf jeden Fall versichert, ggf. über § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Das einzige, was sein kann, ist, dass die KV auf Grund bestehender Beitragsschulden ein Ruhen der Versicherung im Sinne des § 16 Abs. 3a SGB V verfügt hat, dazu müsste aber eine Mahnung rückständiger Beträge erfolgt sein (siehe ebenda). Ist das erfolgt?
Kalex hat geschrieben:dass einerseits das JC derart lange benötigt um die Anmeldung bei der KK zu bearbeiten


Wie oben schon gesagt erscheint "derartig lange" jetzt beim JC nicht vorgelegen zu haben, wenn das innerhalb von zwei Wochen reagiert hat, das Problem scheint ja auch hier eher wieder bei der KV zu liegen, welche die erfolgte Meldung des JC noch nicht erfasst hat.
Kalex hat geschrieben: dass A plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen soll
A steht nicht ohne KV da, es kann maximal sein, dass die KV auf eine Notfallversicherung reduziert wurde, dazu müsste es aber im Vorfeld schon eine Reihe von Maßnahmen gegeben haben (Forderung von Beiträgen, Mahnung), die der Betroffene alle unbeantwortet gelassen haben muss.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Stefanie145
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

soll die Kündigung wirklich zum 1.Januar erfolgen? In diesem Fall wäre die Kündigung unwirksam, da dem Jobcenter als zu meldende Stelle nicht innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorgelegt hat. In diesem Fall würde die Versicherung weiterhin bei der alten Krankenkasse bestehen.

Sofern die Kündigung im Januar zum 31.03. erfolgte und demnach die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse zum 01.04. beginnen soll, würde die Mitgliedschaft rückwirkend zum 01.04. beginnen, sofern das Jobcenter anmeldet. In diesem Fall ist es empfehlenswert mit der neuen Krankenkasse zu klären, welche Unterlagen diese benötigt um eine Versicherungsbescheinigung auszustellen.
questionable content
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von questionable content »

Praktisches Fazit: Falls die alte KK nicht gerade spontan einknickt - was sehr unwahrscheinlich ist - handelt es sich um kein Problem, dass sich in 5 Tagen lösen läßt.

Falls die Angaben des Jobcenters zutreffend sind und tatsächlich die Meldung an die KK bereits abgesetzt wurde, dann war es das. Mehr kann das Jobcenter nicht tun.
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von FM »

Meldungen sind innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu erstatten, hier sind gerade mal 4 Wochen vergangen. Das Jobcenter liegt also gut in der Zeit. Vermutlich ist dann aber die Abmeldung bei der bisherigen Kasse auch noch nicht erfolgt.
Kalex
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

Charon- hat geschrieben: Das ist Unfug, A ist auf jeden Fall versichert, ggf. über § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Das einzige, was sein kann, ist, dass die KV auf Grund bestehender Beitragsschulden ein Ruhen der Versicherung im Sinne des § 16 Abs. 3a SGB V verfügt hat, dazu müsste aber eine Mahnung rückständiger Beträge erfolgt sein (siehe ebenda). Ist das erfolgt?
Kalex hat geschrieben: dass A plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen soll
A steht nicht ohne KV da, es kann maximal sein, dass die KV auf eine Notfallversicherung reduziert wurde, dazu müsste es aber im Vorfeld schon eine Reihe von Maßnahmen gegeben haben (Forderung von Beiträgen, Mahnung), die der Betroffene alle unbeantwortet gelassen haben muss.
Nein, zu der Sache erfolgte bisher nur ein einziger Anruf durch den örtlichen Mitarbeiter. Eine Mahnung oder sonstiges Schriftliches kam bisher nicht.
Charon- hat geschrieben: Wie oben schon gesagt erscheint "derartig lange" jetzt beim JC nicht vorgelegen zu haben, wenn das innerhalb von zwei Wochen reagiert hat, das Problem scheint ja auch hier eher wieder bei der KV zu liegen, welche die erfolgte Meldung des JC noch nicht erfasst hat.
* 3 Wochen
Stefanie145 hat geschrieben:soll die Kündigung wirklich zum 1.Januar erfolgen? In diesem Fall wäre die Kündigung unwirksam, [...]
Die Kündigung fand zum 31.12.16 statt, die Mitgliedschaft bei der neuen KV entsprechend am 01.01.17.
Nach meinem Verständnis ist der Wechsel bindend und das Verhältnis zur alten KV damit erloschen. Nach meinem Verständnis laufen sich damit "nur" Schulden bei der neuen KV an, durch den gesetzlichen Rahmen zur Versicherungspflicht wird der Versicherungsstatus aber nicht angetastet.
Laut JC wäre die (auch wenn teils eigenverschuldet) späte Mitteilung beim JC kein großes Problem. Die alte KV ist demnach 3 Monate überzahlt worden. Das JC hole sich die Beiträge bei der alten zurück und zahle bei der neuen KV nach - beginnend ab Januar. Da so etwas wohl schon mal vorkommen könne, hätten die JC dafür wohl feste Procedere.

Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob in dem Fall, dass die neue KV noch gar keine Beiträge erhielt, es nicht womöglich tatsächlich einen § gibt, der dadurch den Patienten in die vorherige KV zurück schiebt...

questionable content hat geschrieben:Praktisches Fazit: Falls die alte KK nicht gerade spontan einknickt - was sehr unwahrscheinlich ist - handelt es sich um kein Problem, dass sich in 5 Tagen lösen läßt.

Falls die Angaben des Jobcenters zutreffend sind und tatsächlich die Meldung an die KK bereits abgesetzt wurde, dann war es das. Mehr kann das Jobcenter nicht tun.
Laut JC ist die neue KV nur in deren System vermerkt worden. Ob die Anmeldung tatsächlich auch bereits an die neue KV raus gegangen ist, konnte der Mitarbeiter des JC nicht nachvollziehen. Auch konnte er nicht in Aussicht stellen, wie lange dies dann dauern würde.
Die KV ist bisher jedenfalls nicht spontan eingeknickt. Das Quartal ist nun 7 Tage alt und der Patient steht effektiv ohne Versicherungsschutz da.
(Zum Glück ist das tatsächliche Problem im Moment erstmal nicht mehr akut, da der entsprechende Arzt zum großen Glück des Patienten sich seines hippokratischen Eids bewusst war und dennoch behandelt hat. :wink: Solche Ärzte sind Gold wert.)
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Stefanie145
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Stefanie145 »

Kalex hat geschrieben:Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob in dem Fall, dass die neue KV noch gar keine Beiträge erhielt, es nicht womöglich tatsächlich einen § gibt, der dadurch den Patienten in die vorherige KV zurück schiebt...
Wie ich schon schrieb, da keine Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt wurde, ist die Kündigung unwirksam. Hier der entsprechende Paragraph:
§ 175 Abs. 4 SGB V hat geschrieben:Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. [...]
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von vikingz »

Hallo,

ziemlich viele fachliche Feinheiten in einem Beitrag, würde ich meinen.

Ich stimme vor allem mal Steffi zu, die Frist war vorbei, und damit gab es keinen Kassenwechsel. Das Jobcenter muss innerhalb der laufenden Kündigungsfrist informiert werden.
Nachfolgende Ummeldungen kann das Jobcenter wegen allgemeiner Unkenntnis trotzdem noch vorgenommen haben, streng genommen wären die aber nicht korrekt gewesen. Über Schuld-Prozente verhandelt man da nicht, entweder wurde die Frist eingehalten, oder nicht.

In der Praxis melden die Jobcenter auch später und stören sich nicht an Fristen, und die Kassen stören sich nicht dran. Wo kein Kläger...

Mit einer realen Beitragszahlung hat das alles überhaupt nichts zu tun. Für Bezieher von Transferleistungen (insbesondere ALG 1 + 2) überweist der Bund ein paar ausgerechnete Millionen und rechnet die noch ein paarmal nach Meldewesen zurück, es füllt kein Sachbearbeiter für jeden Leistungsbezieher eine einzelne Überweisung aus.

Woher will A überhaupt gewusst haben, dass seine Schmerzen nicht lebensbedrohlich sind?

Versichert ist A immer, korrekt, von Gesetzes wegen nach diesem oder jenem Paragraphen und bei der alten oder neuen Kasse. Der Weg zur Klärung kann beschwerlich sein.

Ein Leistungsruhen kann hier - korrekte Fallschilderung vorausgesetzt - nicht wirksam geworden sein. Dieses ist bei Hilfebedürftigkeit nämlich ausgeschlossen, auch bei Zahlungsrückständen.
Bestehende Rückstände werden natürlich im Geiste aufgehoben und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit wieder eingefordert.
Kalex
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

Stefanie145 hat geschrieben:
Kalex hat geschrieben:Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob in dem Fall, dass die neue KV noch gar keine Beiträge erhielt, es nicht womöglich tatsächlich einen § gibt, der dadurch den Patienten in die vorherige KV zurück schiebt...
Wie ich schon schrieb, da keine Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt wurde, ist die Kündigung unwirksam. Hier der entsprechende Paragraph:
§ 175 Abs. 4 SGB V hat geschrieben:Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. [...]
Bei deinem ersten Beitrag hierzu hatte ich schon überlegt, bei wem diese Mitgliedsbescheinigung eigentlich einzureichen ist, den Gedanken dann aber irgendwie verworfen gehabt.
Durch deinen Verweis auf diesen § habe ich es jetzt aber doch noch verstanden: bei der alten Krankenkasse. Danke dafür!
Dadurch wird mir jetzt aber auch klar, dass die Kündigung definitiv zum 1. Januar wirksam wurde. Die Kündigung der alten KV wurde über die neue KV und mit Unterschrift des Kunden mitte Dezember ausgesprochen und von der alten KV auch akzeptiert und innerhalb der o.g. 2 Wochen bestätigt. (D.h.: Kunde sitzt bei der neuen KV, Mitarbeiter legt Kunde Kündigungsschreiben vor, aus welchem hervor geht, wohin der Kunde wechselt und dass der Kunde fortan bei der neuen KV Kunde ist. Kunde unterschreibt, Mitarbeiter faxt es zur alten KV, alte KV bestätigt Kündigung schriftlich.)
Das war zwar keine Mitgliedsbescheinigung im eigentlichen Sinne, aber sämtliche im Gesetz genannten nötigen Informationen sind der alten KV zugegangen - und diese hat die Kündigung ja auch bestätigt.

Ich sehe daher im Moment keinen Grund, weshalb die Kündigung bzw. der Wechsel nicht fristgerecht zum 1. Januar erfolgt sein sollte.
Das JC hat - meinem hierbei durchaus laienhaften Verständnis nach - mit dem Wechsel an sich auch nichts zu tun. Deren Aufgabe liegt ja "nur" darin den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

Zwei Wochen vom April sind bereits vergangen, seit zwei Wochen ist die Person bereits effektiv nicht mehr versichert.
Ein Anruf beim JC mit Bitte um Zusendung irgendeines Nachweises zur Vorlage bei der KV, dass beim Kunden die neue KV bereits eingetragen wurde, blieb bisher ohne irgendeine Reaktion.

Die KV stellt sich weiterhin quer und stellt der Person keine Abrechnungscheine aus. Alles wie bisher weiterhin ohne irgendwelche Mahnungen, briefliche Schreiben o.ä., nur telefonisch.

Die Person hätte morgen nun einen nicht unwichtigen und lang ersehnten Arzttermin, den er nun wohl absagen kann.

Wie sollte die Person nun weiter verfahren?
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Kalex hat geschrieben:Zwei Wochen vom April sind bereits vergangen, seit zwei Wochen ist die Person bereits effektiv nicht mehr versichert.
Lesen Sie die Antworten nicht?
Charon hat geschrieben:Das ist Unfug, A ist auf jeden Fall versichert, ggf. über § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Das einzige, was sein kann, ist, dass die KV auf Grund bestehender Beitragsschulden ein Ruhen der Versicherung im Sinne des § 16 Abs. 3a SGB V verfügt hat,
Charon hat geschrieben:A steht nicht ohne KV da, es kann maximal sein, dass die KV auf eine Notfallversicherung reduziert wurde,
Stefanie145 hat geschrieben:soll die Kündigung wirklich zum 1.Januar erfolgen? In diesem Fall wäre die Kündigung unwirksam, da dem Jobcenter als zu meldende Stelle nicht innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorgelegt hat. In diesem Fall würde die Versicherung weiterhin bei der alten Krankenkasse bestehen.
Stefanie145 hat geschrieben:Wie ich schon schrieb, da keine Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt wurde, ist die Kündigung unwirksam.
Kalex hat geschrieben:Wie sollte die Person nun weiter verfahren?
Vermutlich ist die Person weiterhin Mitglied der "alten" Krankenkasse. Die Person könnte bei ihrer alten KK nachfragen, ob dem so ist, oder ob die "alte" KK wirksam gekündigt ist.


Ihr Denkfehler liegt hier:
Kalex hat geschrieben:Die Kündigung der alten KV wurde über die neue KV und mit Unterschrift des Kunden mitte Dezember ausgesprochen und von der alten KV auch akzeptiert und innerhalb der o.g. 2 Wochen bestätigt. (D.h.: Kunde sitzt bei der neuen KV, Mitarbeiter legt Kunde Kündigungsschreiben vor, aus welchem hervor geht, wohin der Kunde wechselt und dass der Kunde fortan bei der neuen KV Kunde ist. Kunde unterschreibt, Mitarbeiter faxt es zur alten KV, alte KV bestätigt Kündigung schriftlich.)
Das war zwar keine Mitgliedsbescheinigung im eigentlichen Sinne, aber sämtliche im Gesetz genannten nötigen Informationen sind der alten KV zugegangen - und diese hat die Kündigung ja auch bestätigt.
Die alte KV hat lediglich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigt.
Grüße, Susanne
Kalex
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

SusanneBerlin hat geschrieben:Lesen Sie die Antworten nicht?
Doch, nützt nur nichts, wenn's nicht zutrifft oder dies nur in der Theorie tut.
SusanneBerlin hat geschrieben:Vermutlich ist die Person weiterhin Mitglied der "alten" Krankenkasse. Die Person könnte bei ihrer alten KK nachfragen, ob dem so ist, oder ob die "alte" KK wirksam gekündigt ist.
Gerade bei der alten KK nachgefragt, von der es sinngemäß hieß: "Das Versicherungsverhältnis wurde effektiv zum 31.12.16 beendet. Auch eine rückwirkend wieder eintretende Versicherung kommt nicht in Frage, da hierfür die Frist abgelaufen ist."
Nach genauerem Eingang auf das Problem, wurde zudem mitgeteilt, dass das Problem zwischen JC und neuer KK liegt und daher die alte KK aus der Sache raus ist.

Die alte KK hat zudem mitgeteilt, dass sie das JC am 11.04. aufgefordert hat die Person bei sich abzumelden - nachdem auch dies bisher und noch immer nicht geschehen ist.
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Charon-
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Charon- »

Kalex hat geschrieben:Doch, nützt nur nichts, wenn's nicht zutrifft oder dies nur in der Theorie tut.
Das ist die Frage, wurden denn die genannten Pragraphen gegenüber der alten KK angesprochen?
Kalex hat geschrieben:Auch eine rückwirkend wieder eintretende Versicherung kommt nicht in Frage, da hierfür die Frist abgelaufen ist.
Welche Frist?

Im Übrigen ist sehr wohl die alte KK zuständig, wenn es keinen anderen Versicherungsschutz gibt, vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a) i.V.m. § 174 Abs. 5 SGB V.

Wurde Kontakt mit der neuen KV gesucht?
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Kalex
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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Kalex »

Charon- hat geschrieben:
Kalex hat geschrieben:Doch, nützt nur nichts, wenn's nicht zutrifft oder dies nur in der Theorie tut.
Das ist die Frage, wurden denn die genannten Pragraphen gegenüber der alten KK angesprochen?
Nein, ich denke allerdings, dass die Hotline dafür auch eher ungeeignet wäre. (Zumindest im Fall dieser KV.)
Kalex hat geschrieben:Auch eine rückwirkend wieder eintretende Versicherung kommt nicht in Frage, da hierfür die Frist abgelaufen ist.
Charon- hat geschrieben:Welche Frist?
Wurde nicht genau genannt. Ich nahm eine Frist an, nach welcher ein Rückfall in die alte KV nicht mehr möglich ist. Allerdings fällt mir nun auf, dass das durch die von dir aufgeführten §§ wenig Sinn ergeben würde...
Charon- hat geschrieben:Im Übrigen ist sehr wohl die alte KK zuständig, wenn es keinen anderen Versicherungsschutz gibt, vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a) i.V.m. § 174 Abs. 5 SGB V.
So war mir auch, aber wie weiter oben schon mal beschrieben, war ich mir nicht sicher, ob man auch in die vorherige KV zurückwandert, wenn die neue KV innerhalb irgendeiner Frist noch gar keine anfänglichen Beiträge erhalten hat. Da hierzu bisher niemand etwas gesagt hat, nehme ich mal an, dass es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt und es sich wie von dir beschrieben verhält. Man also auch, wenn man bei einer neuen KV noch keine Beiträge gezahlt hat, man bei dieser dennoch versichert ist - nur eben schuldhaft.*
Charon- hat geschrieben:Wurde Kontakt mit der neuen KV gesucht?
* Etwas anderes als dies wurde nur eben mehrfach vom zuständigen Mitarbeiter mitgeteilt.
Dieser konnte heute morgen erst nach meinem letzten Beitrag erreicht werden.
Laut seiner Auskunft war vom JC noch immer keine Anmeldung da und auch nach Schilderung, dass ein heute lang erwarteter Arzttermin ansteht und man dringlichst einen Abrechnungsschein benötige, wurde dieser vehement (und für diesen Mitarbeiter ungewohnt unfreundlich) abgelehnt.
Nach Bitte um Kontakt zur vorgesetzten Stelle konnte das Problem aber kurzfristig doch noch gelöst werden. Es wurde eine Kopie des letzten Leistungsbescheids via Mail erbeten und der Abrechnungsschein wurde direkt in die Praxis gefaxt - gültig für das gesamte Quartal.
Bleibt fraglich, warum der örtliche Mitarbeiter nicht genauso vorgehen konnte.

Bleibt zu hoffen, dass das JC die Bearbeitung noch innerhalb dieses Quartals schafft.

Danke soweit, auch wenn das Thema noch nicht vom Tisch ist!
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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Re: JC trödelt bei KK-Ummeldung, kein Versicherungsschutz?

Beitrag von Charon- »

Kalex hat geschrieben:dass die Hotline dafür auch eher ungeeignet wäre
Eine Hotline ist generell ein schlechter Ansprechpartner für rechtliche Details...
Kalex hat geschrieben:ob man auch in die vorherige KV zurückwandert, wenn die neue KV innerhalb irgendeiner Frist noch gar keine anfänglichen Beiträge erhalten hat.
Wenn man bei der neuen Versicherung versichert ist, dann ist man dort versichert, unabhängig davon, ob man die Beiträge bezahlt hat oder nicht. Das setzt aber nunmal voraus, dass man bei der neuen KK auch als Mitglied geführt wird, wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann besteht kein Versicherungsschutz mehr, und man fällt zurück an die alte Versicherung, eben gem. § 174 Abs. 5 SGB V.
Kalex hat geschrieben:Laut seiner Auskunft war vom JC noch immer keine Anmeldung da
Nur kommt es darauf nicht an, das Wahlrecht liegt beim Versicherten und nicht beim JC, und nach deiner Darstellung war der SB in Kenntnis des ausgeübten Wahlrechts.
Kalex hat geschrieben:Bleibt fraglich, warum der örtliche Mitarbeiter nicht genauso vorgehen konnte.
Die Frage stellt sich, das stimmt....
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